Europarecht (Fach) / Grundrechte und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien (Lektion)

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Grundrechte und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien

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  • Welche Konsequenz ergäbe sich durch den Beitritt der EU zur EMRK? Beitritt der EU wird vorbereitet (Art. 6 II EUV), Konsequenz: Bindung EU und MS bei Anwendung des EU-Rechts mit Vorrang der EMRK als Unionsrecht! EuGH wäre EGMR untergeordnet
  • Welche Staaten haben Vorbehalte zur Grundrechtecharata geäußert? GB Polen
  • Wer sind die Adressaten der EU-Grundrechte? - Organe der EU - Organe der MS         - bei der Rechtsetzung, wenn sie                    o Unionsrecht umsetzen                    o einen Gestaltungsspielraum füllen, den EU-Recht                        ihnen lässt (Bsp.: Art. 36 AEUV)          -  Verwaltung und Gerichte wenn sie                    o EU-Recht anwenden oder auslegen                    o EU-Organen Amtshilfe leisten         --> Organe der MS sind aber auch an eigene GR gebunden,               „doppelte Grundrechtsloyalität“
  • Inwiefern ist die EU rechtsstaatlich? EU als „Rechtsgemeinschaft“ (EuGH 1986, 1339 – Les Verts/EP) Grundsatz: Präambel, Art. 2 und 7 EUV  Elemente:o „Gewaltenteilung“ (sog. inter-institutionelles Gleichgewicht)o Rechtmäßigkeit des Handelns (Art. 5 I EUV)o Verhältnismäßigkeit (Art. 5 IV EUV)o Transparenz         - Zugang zu Dokumenten (Art. 15 AEUV)         - Begründungspflicht für Rechtsakte (Art. 296 AEUV)o Rechtsschutz (Art. 263 ff. AEUV)o Haftung (Art. 340 AEUV)
  • Welches sind die drei Quellen europäischer Grundrechte? Art. 6 EUV EMRK (Art. 6 II, III) Gemeinsame Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten (Art. 6 III) Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 6 I)