Recht (Fach) / Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 13 Karteikarten
efjwp
Diese Lektion wurde von ellymu erstellt.
- Stellung im Rechtssystem Öffentliches Recht: -Sonstiges Öffentliches Recht -Strafrecht -StGB -"Neben"-StrafR (z.B.Ordnungswidrigkeitenrecht) [Strafmonopol liegt beim Staat; keine Selbstjustiz]
- Sinn und Zweck des Strafrechts Zweck -Vergeltung,Sühne -Spezialprävention -Generalprävention =>Abschreckung -Spezialprävention:derjenige, der eine Straftat begangen hat, soll davom abgehalten werden, es noch einmal zu tun -Generalprävention:abschrecken Wirkung auf die Allgemeinheit -Strafe:Sanktion und gleichzeitig Prävention
- Aufbauschema Straftat Straftat ->Schuld (Vorsatz; Schuldunfähigkeit; keine Entschuldigungsgründe) [Notwehr muss Rechtfertigungsgrund unmittelbar folgen] I -Unrecht Tatbestandsmäßigkeit -Rechtswidrigkeit - objektiver Tatbestand - subjektiver Tatbestand (= Vorsatz und sonstige subjektive Merkmale)
- Ordnungswidrifkeiten und Straftat im Vergleich Ordnungswidrigkeiten (Massendelikte;kleinere Unrechte,z.B.Verkehrspunkte): -alltäglich und massenhaft vorkommende Verhaltensfehler (z.B.Straßenverkehrsdelikte) -vorrangig Geldbußse: festgesetzter und einheitlicher Beitrag Straftat: -menschliches (von der Norm stark abweichendes)Verhalten, das einen Straftatbestand erfüllt -hauptsächlich im StGB und Nebenstraftrecht -vorrangig Freiheitsstrafe (von 1 Monat bis 15 Jahren oder lebenslang) -Geldstrafe:orienrt sich am Einkommen
- Strafprozess Ermittlungen (Polizei,StA)-> ggl.Strafbefehl (vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung von Massenkriminalität insb.VerkehrsstrafR)-> gerichtliches "Haupt"-Verfahren vor ordentlichen/öffentlichen Gerichten (in dubio pro reo) [bei Ersttätern nicht immer notwenidg]-> Vollstreckung [Staatsanwaltschaft für die Wahrheitsfindung zuständig]
- Legalitätsprinzip Staatsanwaltschaft muss tätog werden
- Ermittlungsgrundsatz mehrere Angeklagte:wenn einer gesteht, ist der Prozess nicht automatish vorbei; Schuld muss bewiesen werden
- Öffentlichkeitsgrundsatz -grundsätzlich ist der Prozess/Verhandlung öffentlich:gibt Außnahmen (wenn Zeuge Angst vorn Angeklagten) -"im Namen des Volkes"; "Prozess in HInterkammer" soll vermieden werden
- Mündlichkeitsgrundsatz Beweismittel müssen nocheinmal mündlich genannt werden
- Unmittelbarkeitsgrundsatz Zeugenaussagen müssen vor Gericht nocheinmal dargelegt werden
- Offizialprinzip Strafttat muss zur Anzeige gebracht werden
- In dubio pro reo "Im Zweifel für den Angeklagten"
- Anklagegrundsatz Strafverfolgungsbehörden verpflichtet alle verfolgbaren Straftaten zu ermitteln