Staatsorganisationsrecht (Fach) / Verfassungsprinzipien und Staatszielbestimmungen - Republik (Lektion)

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Verfassungsprinzipien und Staatszielbestimmungen

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  • Welche Bedeutung hat das Verfassungsprinzip der Republik? Gemäß Art. 79 Abs. 3 GG gehört die Republik zu den unabänderlichen Merkmalen der vom GG verfassten Staatsordnung.
  • Was regeln die Art. 20 I und Art. 28 I GG? Was bedeutet diese Regelung? Nach Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG sind Bund und Länder republikanische Staatswesen.• Ausschluss jeder Regierungsgewalt aus eigenem Recht, insbesondere Ausschluss der Monarchie.• Festlegung auf res publica als das gemeine Wesen, in dem alle öffentliche Gewalt auf die Gemeinschaft zurückzuführen und dem Allgemeinwohl zu dienen verpflichtet ist.