Staatsorganisationsrecht (Fach) / Verfassungsprinzipien und Staatszielbestimmungen - Begriff (Lektion)
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Verfassungsprinzipien und Staatszielbestimmungen
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- Was sind Verfassungsprinzipien? Verfassungsprinzipien sind Rechtsgrundsätze, die der Verfassung in formeller und materieller Hinsicht ihr charakteristisches Gepräge geben.
- Wo sind die Verfassungsprinzipien geregelt? Sie sind festgelegt und abgesichert in: Art. 1 Abs. 1 GG: Grundsatz der Menschenwürde als oberstes Konstitutionsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG: Grundprinzipien für den Aufbau und die Tätigkeit des Staates, Art. 28 Abs. 1 GG: Absicherung für die Länder, Art. 23 Abs. 1 GG: Absicherung für die EU, Art. 79 Abs. 3 GG: Sperre für den verfassungsändernden Gesetzgeber.
- Was sind Staatszielbestimmungen? Staatszielbestimmungen sind verbindliche Verfassungsnormen, welche vor allem dem Gesetzgeber die Verwirklichung bestimmter Ziele auftragen.
- Wie unterscheiden sich Verfassungsprinzipien und Staatszielbestimmungen? Im Gegensatz zu den Verfassungsprinzipien bestimmen Staatszielbestimmungen nicht die Struktur und das Wesen der Bundesrepublik, d.h. auch bei Wegfall einer Staatszielbestimmung würde die Bundesrepublik in ihrem Wesensgehalt unangetastet bleiben.
- Welche Bindungswirkung entfaltet eine Staatszielbestimmung? Die Bindungswirkung der Staatszielbestimmungen für die staatlichen Organe bezieht sich nur auf die Zielvorgaben, die Wahl der Mittel zur Erreichung der Ziele ist dagegen frei. Der Bürger hat auch dort wo es um seine Interessen geht, keine korrespondierenden Ansprüche.
- Welche Staatszielbestimmungen gibt es beispielsweise? Beispiele:• Präambel (alte Fassung): Wiedervereinigung• Art. 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 GG: Friedenspflicht• Art. 3 II 1 GG: Pflicht zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau• Art. 20a GG: Umweltschutz