Steuerrecht (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
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Die § Des Umsatzsteuerrechts
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- §1 (1) Steuerbare Umsätze Lieferung und sonstige Leistung ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen Unternehmen
- §1 (1) 5 der Umsatzsteuer unterliegt... der Innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt
- §1 (2) Inland ist das Gebiet der BRD ohne Büsingen, Helgoland, Freihäfen, Gewässer und Watten, deutsche Schiffe und Luftfahrtzeuge in Zollfreiengebieten
- §1 (2a) Gemeinschaftsgebiet ist: Inland + die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft
- §1 (1) 4 die Einfuhr von Gegenständen im Inland
- Wann fällt für einen steuerbaren Umsatz Umsatzsteuer an? Nur wenn der Umsatz auch steuerpflichtig ist.
- Tatbestandsvoraussetzungen nach §1 (1) Nr. 1 Lieferung oder sonstige Leistung Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Umsatz Steuerbar ist.
- steuerfreie Umsätze z.B. Anzahl 3 Ausfuhrlieferungen ins Drittland innergemeinschaftliche Lieferungen ärztliche Leistungen
- Prüfschema Umsatzsteuer Umsatz steuerbarer Umsatz §1 steuerpflichtiger Umsatz §4 Umsatzsteuer
- § 12 Steuersätze (1) Regelsteuersatz 19% der BMG (2) Ermäßigter Steuersatz 7% der BMG
- § 10 (1) Bemessungsgrundlage USt wird nach dem Entgelt bemessen, Entgelt ist alles was der Leistungsempfänger aufwendent, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der USt.
- § 13 (1) Entstehung der Steuer bei vereinbarten Entgelt (Sollbesteuerung) mit Ausführung der Lieferung oder Leistung auch bei Teilleistungen bei vereinnahmten Entgelt (Istbesteuerung) mit Vereinnahmung des Entgelts nur auf Antrag möglich
- § 15 Vorsteuerabzug: Lieferung oder sonstige Leistung von einem anderen Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfängers ordnungsgemäße Rechnung gesetzlich geschuldete USt (kein Ausschlus des VSt Abzugs nach §15 1a, 1b, oder 2)
- §17 Änderung der BMG Hat sich die BMG geändert, so muss der Unternehmer der den Umsatz ausgeführt hat den Steuerbetrag berichtigen. Die Berichtigung ist in dem Zeitraum vorzunehmen in dem die Änderung eingetreten ist.
- §14c unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis unrichtiger Steuerausweis: der Unternehmer schuldet auch den zuviel ausgewiesen Betrag eine Korrektur ist möglich unberechtigter Steuerausweis: Ausweis trotz fehlender Berechtigung der ausgewiesene Betrag wird geschuldet eine Berichtigung ist nur möglich, wenn FA zustimmt und das Steueraufkommen nicht gefährdet wird
- §14 Anzahl 9 Ausstellung von Rechnungen Name und Anschrift beider Unternehmen Angabe der Steuer-Nr/USt ID Ausstellungsdatum Rechnungsnummer Menge und Art der gelieferten Gegenstände Zeitpunkt der Lieferung/Lieferdatum Angabe des Entgelts, aufgeschlüsselt nach Steuersatz Steuersatz und Steuerbetrag bei Werklieferung/Leistung die Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren
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- §33 UstDV Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen - Gesamtbetrag von 150 €
- fehlende oder unrichtige Angaben in einer Rechnung - Folgen? Verlust des Vorsteuerabzuges da §15 (1) nicht erfüllt ist Berichtigung durch Aussteller möglich
- Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug bereits erfolgte Zahlung oder Anzahlung vorligen einer Rechnung
- Voraussetzungen eines Leistungsaustausches zwei Beteiligte der Leistung steht eine Gegenleistung gegenüber (Entgelt) Leistung und Gegenleistung sind wirtschaftlich miteinander verknüpft
- Leistungsaustausch: zwei Beteiligte alle rechtsfähigen Personen natürliche Personen juristische Personen (Kapitalgesellschaften) Personenmehrheiten (Personengesellschaften)
- Leistungsaustausch: der Leistung steht eine Gegenleistung gegenüber i.d.R. ein Geldbetrag Tausch tauschähnlicher Umsatz tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgaben nicht bei echtem Zuschuss Schenkung / Erbschaft unentgeltliche Wertabgaben
- Leistungsaustausch: Leistung/Gegenleistung verknüpft Leistungsgeber erbringt Leistung um des Entgelts willen Leistungsgeber erkennbar eine Gegenleistung erwartet Leistungsgeber eine Leistung ausführt, die üblicherweise vergütet wird nicht bei: echtem Schadensersatz (z.B. Verzugszinsen) echten Mitgliederbeiträgen
