Rechtskunde (Fach) / 07a. Die Unternehmensformen (Lektion)

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7.1 Allgemeine Übersicht 7.2 Die einfache Gesellschaft 7.3 Die Kollektivgesellschaft (KG) 7.4 Die Kommanditgesellschaft (KmG) 7.5 Die Aktiengesellschaft (AG)

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  • Was ist wichtig bei der Bestimmung einer Rechtsform? 1. Haftung Risiko2. steuerliche Behandlung und Belastung3. Kapitalbedarf - Unternehmensgrösse- Wunsch nach Anonymität- Klare Trennung von Geschäft und Privat- Fortbestand der Unternehmung (Probleme der Nachfolge)- Unternehmungsleitung- Formatitäten und Kosten der Gründung- Beibehaltung des Geschäftsnamens (bei Handänderung)  
  • Was sind Kenmerken von eine einfache Gesellschaft? 1. Zusammenschluss auf Vertragsbasis 2. kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden 3. kein eigene Rechtspersönlichkeit 4. einzelnen Gesellschafter haften solidarisch und unbeschränkt 5. verteilung Gewinn/Verlust nach Köpfen 6. Beschlüssen werden einstimmig gefasst (Mehrheitsprinzip) 7. Geschäftsführung mit Vertretungsbefugnis  
  • Warum ist die rechtliche Bedeutung der einfachen Gesellschaft vielfältig? 1. als Grundform der Personengesellschaften (KG, KmG) 2. als Gründergesellschaft (in Gründungsfase einer juristischen Person AG, GmbH) 3. als Gelegenheitsgesellschaft (Bürogemeinschaft, Wohngemeinschaft, Konkubinat, Arbeitsgemeinschaft, Bankensyndikat)  
  • Was sind die Merkmale der Kollektivgesellschaft (KG)? 1. zwei/mehrere natürliche Personen 2. haften unbeschrankt und solidarisch mit ganzen Privatvermögen 3. KEIN Rechtspersönlichkeit (kein juristische Person), deshalb KEIN Steuerobjekt (Privatsteuer eintragen) 4. Eintrag ins Handelsregister ist obligatorisch 5. entsteht mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages, formlos gültig, in der Regel schriftlich (Beweis-, Sicherheitsgründen)
  • Aus was setzt sich das Einkommen des Kollektivgesellschafter zusammen? 1. Honorar (Gehalt) 2. Zins (Zinssatz 4%) 3. Gewinnanteil (im Verhältnis zur Kapitaleinlage oder nach Köpfen)
  • Was sind die Auflösungsgründe eine KG/KmG? 1. Eröffnung des Konkurses 2. Kündigung und Austritt eines Teilhaber (Kündigungsfrist 6 Monaten) 3. Tod eines Gesellschafter 4. Auflösungsbeschluss 5. Umwandlung in andere Rechtsform  
  • Was sind Merkmale eines Kommanditgesellschaft (KmG)? 1. Mindestens ein Komplementär (nur natürliche Person) 2. Mindestens ein Kommanditär (Teilhafter)Haftet nur bis zu einem im Handelsregister eingetragenen Kommanditsumme. 3. Unter eigener Firma gemeinsam ein Geschäft betreiben(aber KEINE juristischer Person) 4. ensteht durch Abschluss Gesellschaftsvertrag (formlos) 5. Eintrag im Handelsregister (inkl. Kommanditsumme)
  • Wie ist die Beurteilung der Rechtsverhältnisse in einer Kommanditgesellschaft? Zuerst Gesellschaftsvertrag, wenn nichtdann Kommanditgesellschaft,dann Kollektivgesellschaftam Schluss einfache Gesellschaft  
  • Wie ist die Haftung des Kollektiv- und Kommanditivgesellschaft geregelt? 1. Primär (KG-/KmGgesellschaft mit ihrem Vermögen) 2. Subsidiär (einzelnen KG-/KmGgesellschafter mit Privatvermögen, unbeschränkt und solidarisch) Bei KmG:Komplementäre haften unbeschränkt und solidarisch, Kommanditäre nur bis HR eingetragen Kommanditsumme.
  • Was sind die Ansprüche der Kommanditgesellschafter (KmG)? 1. Gehalt/Honorar nur der Komplementär. Der Kommanditär nach Einzelarbeitsvertrag. 2. Zins nur für Komplementär (4%) 3. Gewinnanteil nach Gesellschaftsvertrag. Meistens nach Kapitaleinlage (sonst einscheid Richter)
  • Was sind die wesentliche Merkmalen die Aktiengesellschaft (AG)? 1. Zusammenschluss von Personen zu einer neuen rechtlichen Einheit mit eigener Rechts- und Handlungsfähigkeit. 2. Voraus bestimmte Aktienkapital in Aktien zerlegt (min. Fr. 100'000,-) 3. Für die Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen. 4. Die rechtliche Organisation der AG wird in Statuten festgehalten (bei Pers.gesell.: Gesellschaftsvertrag)
  • Was braucht man um eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen? 1. Mindestens ein oder mehrere Gründeraktionäre 2. Mindest-Aktienkapital von Fr. 100'000.- (es muss mindestens 20%, aber Minimum Fr. 50'000.- einbezahlt sein) 3. Mitwirkung einer Notar zur Erstellung der Gründungsurkunde.
  • Welche Rechtshandlungen sind nötig um eine AG zu gründen? 1. Vorbereitung (Aktionäre suchen, Geschäftsname, Statuten) 2. Zeichnung (Subskription) der Aktien und Einzahlung (Liberierung) des Aktienkapitals 3. Genehmigung der Statuten und Bestellung der Organe 4. Öffentliche Beurkundung der Gründung 5. Eintrag ins Handelsregister
  • Welche Sorten Aktien gibt es und was ist der Unterschied? 1. Inhaberaktien (nicht mit Namen erwähnt)Zur Übertragen die blosse Übergabe (erst wenn sie voll einbezahlt sind) 2. Namensaktien (MIT Namen und Adresse beim AG bekannt)- übertragbare/gewöhnliche (unbeschränkt übertragbar)- vinkulierte (nur mit Einwilligung des Verwaltungsrates) 3. Partizipationsscheine (aktienähnliches Inhaber-Wertpapier; KEIN Stimmrecht) 4. Prioritäts-/Vorzugsaktien geniessen bestimmte Vorrechte gegenüber gewöhnliche Aktien
  • Welche sind die Rechte und Pflichten des Aktionärs? Pfichten- Einzahlung (kein Rückforderungsrecht) Rechten- Vermögensrechten- Mitgliedschaftsrechte (Teilnahme an GV, Stimm-, Wahl-, Informations-, Auskunfsrecht, Recht auf Einsetzung Sonderprüfung)