Jus (Fach) / Gerechtigkeit (Lektion)

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Gerechtigkeit

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  • Begriff der Gerechtigkeit - subjektive und objektive Gerechtigkeit Grundbedeutung = Tugend, normatives Prinzip  Tugend  sittliche Lebenshaltung im Verhältnis zu den Mitmenschen; es handelt derjenige tugendhaft, der freiwillig und nicht wegen äußeren Drucks gerecht handelt (wer andere nicht übervorteilt, auch wenn er dies mit  rechtlichen Möglichkeiten könnte handelt gerecht)  subjektive Gerechtigkeit setzt objektiven Maßstab = objektive Gerechtigkeit voraus 
  • Gerechtigkeit als normatives Prinzip Gleicheit Prinzip der Verallgemeinerung     = grundlegendes normatives Prinzip des  menschlichen Zusammenlebens  Gerechtigkeit = fundamentaler Maßstab für die Verteilung von Rechten, Pflichten, Gütern und Lasten  = höchste Kriterium für die Gestaltung/Beurteilung von Handlungen, Institutionen, Rechtsnormen und Rechtsordnungen  => zentrale Rolle der Rechtfertigung und Kritik von Normen  Gleichheit = Kern der Gerechtigkeit           enger Zusammenhang (schon seit Aristoteles)          Gleichheit = Kern der Gerechtigkeit => Wenn Rechte und Pflichten, Güter und Lasten gerecht verteilt werden sollen => allgemein allgemein gültige Maßstab = Gerechtigkeit (Nichtbeachtung dieses obj. Maßstabes, aufgrund von Willkür, wäre ungerecht) =Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinem andren zu Prinzip der Verallgemeinerung (vgl. Kant) durch einen Rollenwechsel: Was für eine Person richtig/nicht richtig ist, muss für jede andere Person u.gleichen Umständen, richtig/ nicht richtig sein.  => eigene Standpunkt wird möglicher Standpunkt für alle (man wird selbst Betroffener seines eigenen Handelns)  => Gleicheit für die Rechtsgestaltung =>Diskriminierungs-verbot und Verbot der unsachlichen (willkürlichen) Differenzierung => Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln!     
  • Arten der Gerechtigkeit Iustita Distributiva (Egalitär und Proportional) Iustitia Commutativa Verfahrensgerechtigkeit - John Rawls Iustitia Distributiva - geometrische Gerechtigkeit (Arist.) Verhältnis der Über-Unterordnung (Staat-Bürger) => eine übergeordnete Instanz verteilt Rechte und Pflichten, Güter und Lasten an die Untergebenen  Güter-Lastenverteilung nicht willkürlich, sondern nach sachlichen  Maß  sachliche Maß ist in sämtlichen Anwendungsfällen gleichmäig zu  halten  Egalitäre Verteilung v.a. bei Grundrechten und Mitwirkungsbefugnisse, sowie Güter zur Befriedigung der Grundbedürfnisse  Proportionale Verteilung wenn der Verdienst nach dem Leistungs-prinzip beachtet werden soll (Qualifikation für Berufe usw.)    Iustita Commutativa - arithmetische Gleichheit  zwei oder mehrere gleichberechtigte Personen wollen Güter tauschen => faire Austausch = Äquivalenz (Gleichwertigkeit der Güter) herstellen    Verfahrensgerechtigkeit  gerechte Lösung von Sachfragen für alle akzeptabel? => Gerechtigkeit soll für alle Beteiligten faire, der Gleichheit verpflichtete Teilnahmebedingungen an Entscheidungsverfahren garantieren => Ergebnis für alle Beteiligten doch akzeptabel Anwendungsbereich => politische Willsensbildung, Zivil-Strafprozessrecht (Unparteilichkeit des Gerichts, Waffengleichheit im Gericht, Parteiengehör, In dubio pro reo)  Tortenbeispiel von John Rawls (einer von mehreren Person - die alle das größte Stück wollen - übernimmt die Teilung, darf sich allerdings erst als letztes das verbliebene Stück zuteilen) 
  • Billigkeit Positivierung - Legalitätsprinzip Strafgerichtsbarkeit Recht besitzt generalisierende Tendenzen => regelt LSV nach typischen Merkmalen und orientiert sich an Durchschnittsannahmen über menschliches Verhalten => unzumutbare Härte im Einzelfall möglich => Konflitk zwischen individuellem Fall und allgemeiner Norm  Billigkeit (Maßstab individueller Gerechtikgeit)  soll diesen Konflikt zwischen dem Einzellfall und dem allgemeine G.lösen  Billigkeit bestimmt, dass das Recht die konkreten Bedingungen des Einzelfalls  in einem vertretbaren Ausmaß berücksichten soll  Legalitätsprinzip - Billigkeitsstandpunkte so weit wie möglich bereits in das positive Recht integrieren (=> Rechtssicherheit) => zB Ermächtigung des Richters nach billigen Ermessen (nach Treu und Glauben bzw. den guten Sitten) zu entscheiden  In der Strafgerichtsbarkeit => außerordentlichen Milderungsrecht bzw. Begnadigung  Allerdings ist es nicht möglich die Billigkeit völlig zu positiveren (würde die Billigkeit negieren)  Soll Gesetz korregieren; Risiko des Rechtsmissbrauchs
  • Theorie der Gerechtigkeit (John Rawls) Gesellschaft Aufgabe der Gerechtigkeit wohl überlegte Urteile Theorie der.... Gesellschaft = System der Zusammenarbeit; individuelle Interessensförderung => System durch Interessenskonflikte bzw. Interessensgemeinschaft geprägt Konfliktlösung = Aufgabe der Gerechtigkeit  Grundsatz der Fairness - verpflichtet alle Mitglieder allgemein zu "Spielregeln" und in gleichen Maße Vorteile wie Lasten zu tragen  Wer die Vorteile eines Systems genießt muss auch bereit sein Einschränkungen seiner individuellen Interessensentfaltung in Kauf zu nehmen (sofern Beschränkungen nach für alle geltenden Maßstab)  Gerechtigkeitstheorie setzt wohlüberlegte Urteile der Menschen voraus => moralische Urteile, ohne ungebührlichen Einfluss des Eigeninteresses und unter rationalen Bedingungen, mit der Absicht ein moralisch richtiges Urteil zu fällen  Legitimität einer Ordnung braucht zumindest Konsesn über die gerechte Ordnung Grundstruktur einer Gesellschaft  Gerechtigkeit soll diese Übereinstimmung fördern (Verteilung von Rechten/Pflichten)  Theorie der Gerechtigkeit:    Zunächst Probleme probeweise aus einen einheitlichen Standpunkt aus betrachten Grundsäzte der Gerechtigkeit für die Gestaltung einer Gesellschaft von diesem "provisorischen" Standpunkt aus ableiten  Diese Grundsätze mit wohlüberlegten Urteilen konfrontieren  Keine Übereinstimmung => wohlüberlegte Urteile revidieren oder Standpunkt ändern und zwar so lange bis Konsens (Überlegungsgleichgewicht) entsteht    Theorie der Gerechtigkeit = kurz =  Aus provisorischem Standpunkt abgeleitete Grundsätze mit wohlüberlegten Urteilen konfrontieren und so lange eines von beiden verändern, bis Konsens bzw. ein Überlegungsgleichgewicht entsteht => ist dies erreicht sind solcherart gewonnene Grundsätze gerechtfertigt   
  • Prinzipien der Gerechtigkeit nach Rawls Rawls gegen die utilitaristische - Maximierungs-Strategie Prinzip gleicher Grundfreiheiten Jede Person = gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist  Prinzip der Rechtfertigung von Ungleichheit Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen:  Prinzip der fairen (reellen) Chancengleichheit - müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingung fairer Chancengleichheit allen offen stehen  Differenzprinzip - müssen den am wenigsten begünstigten Angehörigen der Gesellschaft den größten Vorteil bringen => Lexikalische Ordnung (Vorrang => Pr. Grundfreiheiten, Pr der Chancengleichheit, Differenzprinzip)  Rawls => Freiheiten dürfen nur um den Willen  gleichrangige Freiheiten wegen eingeschränkt werden; GRFreiheiten wegen GRFreiheiten nicht aus wirtschaftlichen Gründen)   
  • Kommunitaristische Güterethik (Michael Walzer 1983) System der Güterverteilung Komplexe - Simple Gleichheit Tyrannei - Freiheit Liberalismus als Kunst der Trennung gegen pol. Liberalismus da inadäquat =>  formal-abstrakter Begriff von Gemeinschaft  Kommunitaristische Güterethik = Walzer, Hegel, und Aristoteles  politische Liberalismus = Locke, Kant und Mill  Walzer - Menschen (mit starkem Identitätsgefühl) würden aufgrund der Wandlung der Geschichte, Kultur und Zugehörigkeiten eigene Entscheidungen später anders treffen oder gar nicht wieder erkennen => Theorie der Gerechtigkeit muss sich n. Walzer ergo an der gesellschaftlichen Bedeutung von sozialen Gütern orientieren  System der Güterverteilung Verteilungspraktiken ändern sich mit der Bedeutung der Güter  Nicht zielführend Verteilungskriterien zu generalisieren   Mit der Vielfalt der Güter ist ein Pluralismus der Kriterien und Verfahren der Verteilung Komplexe Gleichheit - Distributionsprinzip  Gerechtigkeit eines Verteilungssystems => Verhältnis der Verteilungskriterien für verschiedene Güter zueinander Distributionsprinzip - Kein Gut X soll an andere Personen nur weil sie das Gut Y haben verteilt werden. (Geld und Politik muss getrennt sein) Integrität der Verteilungsphären soll gewährleistet bleiben (Verletzung wäre wenn ein Gut die Verteilung der anderen dominiert) Simple Gleichheit  numerische Gleichverteilung bestimmter Güter  kein dauerhafter Bestand, da sonst immer wieder neue Ungleichheiten entstünden Grenzverletzungen (Verletzungen von mit Gütern verbundenen Verteilungssphären - Politik, Sicherheit, Existenzsicherung, Geld und Waren, usw.- durch Güter ) = Tyrannei (Geld bestimmt Krankheits-vorsorge)  Liberalismus als Kunst der Trennung  Gerechtigkeit = Integrität von Verteilungssphären = Grundprinzip der liberalen Demokratie => Liberalismus beruht daher auf der Kunst der Trennung (=Anerkennung der Eigenständigkeit der verschiedenen Spähren und den Schutz ihrer Unversertheit => zB Trennung Staat-Kirche) Freiheit wird durch die Gleichheit funktional differenzierter Spähren ermöglicht => wichtigste Aufgabe demokratischer Politik = Grenzverlauf der Verteilungs(=Freihetis)Sphären zu achten und Grenzverletzungen (Tyrannei) entgegenzuwirken