Jus (Fach) / Menschenrechte (Lektion)

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Menschenrechte

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  • Menschenrechte Aufgabe Schutz gegenüber Bedrohung durch obrigkeitlicher Willkür bzw. als Prinzipien zur Garantie grundlegender humaner Lebensbedingungen für jeden Menschen = normative Grundlage der Legitimität staatlicher Herrschaft wie der Gerechtigkeit in den internationalen Beziehungen 
  • Entwicklungsgeschichte der Menschenrechte Ergebnis westlicher, abendländischer Rechtstradition  Griechisch-römische Stoa und das Christentum = geistesgeschichtliche Wurzel  Stoa => Gleicheit aller Menschen über die politischen Grenzen hinweg Christentum => unverfügbaren Wert eines jeden Menschen im Lichte  seiner Gotteskindschaft/Gottesbindlichkeit  Neuzeitliche-aufklärerische Begründung  von Politik, Recht und Staat = juristische Ausgestaltung der geistesgeschichtlichen Wurzel  Menschrenrechte = subjektive Freiheitsrechte (gegen den Staat)
  • Vorreiterrolle Englands Säkularisierung und religiöse Freiheit Beitrag des rationalistischen Naturrechts Amerikanische und Französische Revolution Weitere Entwicklungsschritte Vorreiterrolle Englands - ständische libertates (Sonderrechte) = Freiheiten der Stände  Magna Charta Libertatum (1215) = Grundrechtskatalog ständischer Rechtsgarantien => Ansatz für Menschenrechte  Commen-law schränkte durch die Rights of Englishman (positiviertdurch Petition of Rights, Habeas-Corpus- Akte und der Bill of Rights) schon früh die königliche Gewalt durch ein Parlament und dasRule of law (rechtsstaatliche Prinzip) ein  => wesentliche Vorraussetzungen für die individuellen (statt ständischen) - gegen den Staat allgemein einforderbaren - Rechte der Untertanen ist ein staatsunmittelbarer einheitlicher Untertanenverband Säkularität und religiöse Freiheit Säkularisierung der religiös-politischen Einheitswelt des Mittelalters => schafft Toleranz (= Vorstufe der Gewährleistung der Gewissensfreiheit) und Gewissensfreiheit = notwendig für Menschenrechte  Toleranz beinhaltet die Duldung anderer religiöser Bekenntnisse(einerseits um Bürgerkriege zu verhindern, andererseits aus Respekt) = bleibt aber ein revidierbarer obrigkeitlicher Akt ohne subjektiven Anspruch  Später wird die Toleranz zu einem menschenrechtlichen Anspruch auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Anspruch des Menschen gegenüber dem Staat in seiner Religion geschützt und anerkannt zu werden)  Jellinek _ Gewissensfreiheit = Urgrundrecht Beitrag des rationalistischen Naturrechts und Schule von Salamanca Zunächst - ursprüngliche Freiheit (Gleicheit, Gesellschaftsvertrag) gegen Sicherheit tauschbar; Allmählich - ursprüngliche Freiheit unveräußer-/unverzichtbar (Locke - Eigentum, Freiheit, Gleichheit); durch Gesellschaftsvertrag konstitutierter Staat = verpflichtet Freiheit anzuerkennen und zu sichern Auch Bartolome de Las Casas postulierte die Freiheit, Herrschaftslegitimation durch Unterworfene, Religionsfreiheit, usw. (Entdeckung/Besiedlung Amerikas)  Positivierung der Menschenrechte in der Amerikanischen/Franz. Revolution  Amerikanische Revolution (1775-1783)   Kolonialisten klalgten England auf die Rights of Englishmen => England hatte nach dem French and Indian War die Rechte der Kolonialisten eingeschränkt => neue Steuern = Auslöser für  Amerikanische Rev. (No Taxation without representation)   Amerikaner bildeten eigende Dokumente - Virginia Bill of Rights (Jeder ist frei, unabhängig und hat grundlegende Rechte) => Verbindung des common-law mit neuen rationalistischen  Naturrecht (Recht der Engländer Ausgangspunkt für Rechte aller Menschen)  => Grundrechtskatalog der USA = Zusatzartikel der Verfassung => verbürgten Rechte (Freiheit, Integrität) seit Fall Marbury vs. Madison -Surpreme Court stezte das judical review durch  Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte Kritik an den rückständigen Verhltnissen => im Unterschied zur  Amerikanischen Rev. sollte in Frankreich nichts bestehendes be- stätigt werden sondern neues gestaltet werden =  Vorbild für  europäische Verfassungen   Weiter Entwicklungsschritte Erste Generation von MR - klassichen Freiheitsrechte ursprünglich = Prinzipien vernünftiger Staats-gestaltung  ab 19.Jhd. subjektive Abwehrrechte (Fundamentalrechte) gegen den Staat => bürgerliche Freiheit - Staat ausgrenzen - zu sichern, Gleicheit vor dem Gesetz verbürgen  Zweite Generation von MR - soziale GrundR - begrenzt positivert Industrielle Revoultion - Soziale Frage; liberale Freiheitsrechte  können allein keine soziale Gerechtigkeit garantieren => Pflicht des  Staates - soziale Bedrohungen zu bekämpfen/verhindern => Real- bedingungen der Freiheit druch die Gewährleistung grund- legender sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte zu schaffen  => allerdigns nur begrenzt durch UN-Pakt, Europäische Sozialcharta = soft law  Kritik - nicht justitiabel, vom ökonomischen Kontext abhängig, nicht voraussetzungslos garantiert  Befürworter - instutitionelle Garantien (zumindest ein Mindestmaß ist gewährleistet und somit tritt wenigstens keine Verschlechterung ein) Dritte Generation von MR - Kollektivrecht auf Entwicklung Völker haben das Recht auf eigenständige wirtschaftliche, soziale,  kulturelle und politische Enwicklung  Kollektivrecht d.h. Recht zwischen Staaten  Problem_ dürfen MR zur Verwirklichung der MR der 3. Generation suspendiert werden?  Entwicklungsländer wollen suspendieren; Wird allerdings heftig  kritisiert und nicht anerkantn: Recht auf Entwicklung suspendiert  keinesfalls die Verantwortung gegenüber den FreiheitsR, sondern setze diese voraus
  • Rechts- und Staatsphilosophische Perspektiven 3 Teile der grundrechtlichen Institutionalisierung von MR Menschenrechte = Würde des Menschen (Anerkennung des Menschen als Subjekt verantworteter Freiheit)  bestimmte Freiheiten subjektiver Rechte - juristiceh Umsetzung  MR besitzen Antwortcharakter - Reaktion auf exemplarische Unrechtserfahrungen  grundrechtliche Institutionalisierung von MR: Freiheits- (klassiche Freiheitsrechte) Gleichheits- (soziale Grundrechte) und Teilhaberechte (politische Willsenbildung) 
  • Universalität von MR MR = Produkt westlichen Denkens  ihre Begründung über ihren Herkunftsbereich hinaus - Gültigkeit für jeden Menschen - notwendige Universalität  Vorwurf des Eurozentrismus  kulturimperialistischen Kolonialismus im Gewande des Humanismus  (MR - und damit westliches Gesellschaftsbild - werden anderen Kulturen unter dem Vorwand der Humanität auf gezwungen ohne den Kontext zu betrachten)  Freiheit => zur Pflicht vergessener, bedingungsloser Willkür degradiert => Gruppensolidaritäten werden bedroht (Muslime betonen das Ver- hältnis von Religion und Staat; Stellung der Frau)  Dagegen:  moderne westliche Nationalstaat = globales Phänomen und beihnalte ein massives Bedrohungspotential, welches jede Kultur und jedes Individuum verletzen könnte,  => um dies zu verhindern => MR notwendig DEN MODERNEN STAAT ZU AKZEPTIEREN, DIE MR INFOLGE DER BERUFUNG AUF KULTURELLE UNTESCHIEDE ABER NICHT, IST INKONSEQUENT UND ZYNISCH  Ergebnis - auf kulturelle Unterschiede Rücksicht nehmen, aber Kernbereiche der MR müssen in jedem Fall gelten (Recht auf Leben, Integrität, Verbot der Folter, Sklaverei, willkürlichen Freiheitsberaubung, Recht auf ein faires Verfahren) Forderung der MR durch rechts-und verfassungsstaatliche Einrichtungen zu garantieren   
  • Internationalität von MR Garantie, Durchsetzung ICC Garantie der MR = zentrale Aufgabe der Völkerrechtsgemeinschaft  EMRK, EuGH für MR - Individualbeschwerde, NGO (Amnesty)  Durchsetzung der MR - äußerst schwierig; staatlicher Souveränität => kaum zentrale völkerrechtliche Institutionen und Instrumente, die (unabhängig) ohne die Mithilfe der betroffenen Staaten wirksam sein können => Durchsetzung durch politischen Druck  Staatliche Souveränität durch MR begrenzt => MR-Verletzungen legitimieren die int. Staatengemeinschaft Interventionen zu setzen (wann, welche Rahmenbedingungen notwendig, Dissens)  Internatiolane Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag (seit 2002)  ständiger Gerichtshof mit Völkerrechtspersönlichkeit kann seine Aufgaben/Befugnisse im Hoheitsgebiet eines jeden  Mitgliedstaates wahrnehmen ergänzt innerstaatliche Gerichtsbarkeit; übt diese unmittelbar über  Personen aus, die schwerste Verbrechen - welche die gesamte Internationale Gemeinschaft berühren - begangen haben Tatbestände vorm ICC  Völkermord - Handlungen mit dem Ziel => eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz/teilweise zu zerstören; Massenmord an bestimmten Gruppen, Geburten- verhinderung, schwere physische/ psychische Schäden, lebens- bedrohliche Lebensbedingungen Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Handlungen im Rahmen eines ausgedehnten systematischen Angriffs geg. die Zivilbevölk erung; Tötung, Ausrottung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Apartheit, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation.  Kriegsverbrechen - nicht nur zwischenstaatliche Konflikte sondern auch Bürgerkriege = Folter inkl. biologischer Versuche,  rechtswidrige Vertreibung, Gefangenhaltung, vgl. Verbrechen geg. die Menschlichkeit Strafgerichtliche Verantwortung für alle natürlichen Personen gilt (inkl. Staatsfunktioniäre in deren Befehlsgewalt Verbrechen begangen wurden); Fälle können von einem Vertragsstaat oder unmittelbar vom Ankläger anhängig gemacht werden (wenn die nationalstaatliche Strafverfolgung nicht angemessen erfolgt)  ICC ist auf Kooperation der Vertragsstaaten angewiesen, die auch dazu verpflichtetet sind