Jus (Fach) / Rechtsgeltung (Lektion)
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Problem der Rechtsgeltung
Diese Lektion wurde von OliverMandl erstellt.
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- Geltung Bestehen/Existenz praktischer Regeln und der in ihnen enthaltenen Sollensanforderungen Geltung einer Norm = Maßgeblichkeit (soll beachtet werden) für menschliches Handeln, weil sie Bestandteil der Rechtsordnung ist
- Realität von Rechtsnormen SEIN - SOLLEN bedeutsames Element der sozialen Realität als Normen umfassen einen Bestand von Sollensanforderungen Geltung unabhängig von für ihr Zustandekommen maßgeblichen Willensakt Neukantianismus (Kelsen) => Trennung von SEIN und SOLLEN Normen sind nie im Bereich des Seins sondern immer im Bereich des SOLLENS = Denkform aber keine "Realität" SEIN = bloß faktisch-gegenständliches (raum-zeitl. Existenz) Gegner des Neukantianismus => Geltung von Rechtsnormen als geistiges SEIN
- Normativen Geltungsanspruch Verbindlichkeit der Rechtsnorm? Rechtsnorm fungiert als autoritativ gesetzter, verbindlicher Maßstab menschlichen Verhaltens und SOLL befolgt werden ohne von der Einwilligung der Adressaten abhängig zu sein SIE GILT AUCH WENN SIE FAKTISCH NICHT BEFOLGT WIRD!
- Wirksamkeit von RNormen Wirksamkeit = Effektivität = Chance ihrer Durchsetzbarkeit Tatsächliche Normbefolgung und Sanktionen bei Normverletzung Muss mit dem Normativen Geltungsanspruch in Einklang gebracht werden Diskrepanzen => Nichtbefolgung
- Theorien über die Geltung von Rechtsnormen In der positiven Rechtsordnung immanente Lösung = Stufenbau der Rechtsordnung (???=> Verfassung => Gesetz => Verordnung= Folge sinnloser unendlicher Regress => JURISITSCHE (Rechtserzeugung)SOZIOLOGISCHE (effektive Rechtsdurchsetzung) undETHISCHE (Gerechtigkeit) Geltungsbegründung/Theorie (nach Roland Dreier)
- Machttheorie (soziologisch) Älterer Rechtspositivismus - John Austin Kritik von Gustav Radbruch Imperativentheorie - ältere Rechtspositivismus Rechtsnorm gilt weil sie von einer obersten DURCHSETZUNGSFÄHIGEN Autorität als Imperativ gesetzt wurde (Inhalt spielt keine Rolle) Auctoritas non veritas facit legem. John Austin (1900): Befehl einer Rechtsnorm = Willensäußerung (mit Entschlossenheit zur erzwungenen Durchsetzung) mit Androhhnung eines Übels bei Nichtbefolgung => Pflicht Befehl von höhergestellter Macht ausgehend; die Drohungen auch tatsächlich durchsetzen kann Höherstellung = Souveränität wenn es die höchste politische Gewalt ist d.h. seine Imperativen werden von der Mehrheit der Bevölkerung gewohnheitsmäßig gehorsam geleistet Kritik von Gustav Radbruch Aus Macht/Rechtswillen kann nur ein Müssen oder Wollen aber kein SOLLEN entstehen => Recht bedarf der Macht UND davor der Rechtfertigung um ein SOLLEN und ndamit rechtlich verbindlich zu werden
- Anerkennungstheorie (soziologisch) Verhalten der Rechtsgemeinschaft den Rechtsnormen gegenüber RNormen nur dann verpflichtend, wenn sie von der Rechtsgemeinschaft akzeptiert werden. Anerkennung einer Norm durch die Normadressaten = zwingendes Kriterium Kritik: Was wird anerkannt? (Bierling - indirekte Anerkennung, Verfassung und damit alles andere - Andere - Anerkennung der Normsetzenden Instanz, usw.); Durch wen wird anerkannt? Begriff der Anerkennung..... Anerkennungswürdigkeit - warum überhaupt gehorcht werden soll, bleibt außer acht Vorteil: Rechtsordnung braucht sowieso Konsens der Adressaten und ist vom gelebten Rechtsethos abhängig um Konflitke austragen zu können (gibt es keine allgemein anerkannten Spielregeln v.a. bei Verfahrensgarantieren können Konfltike nicht ausgetragen werden)
- Grundnorm - HANS KELSEN (1881 - 1973) Strikte Trennung von SEIN und SOLLEN "Daraus das etwas ist, kann nicht folgen, dass etwas sein soll; und daraus, dass etwas sein soll, kann nicht folgen, dass etwas ist" SOLLEN kann nur auf ein SOLLEN ergo Norm kann nur auf eine höherrangige Norm bezogen sein Lösung des sinnlosen unabschließbaren Regresses durch eine GRUNDNORM: Suche nach dem Geltungsgrund muss bei einer obersten VORAUSGESETZTEN (kann ja von keiner abgeleitet sein ergo nicht hinterfragt werden) GRUNDNORM enden => Einheit dieser Ordnung Alle Normen die sich auf eine Grundnorm zurückführen lassen = normative Ordnung Inhaltlich besagt diese erdachte Grundnorm: sich so zu verhalten wie die Verfassung vorschreibt => jedes Verhalten kann, solange die Rechtsordnung im großen und ganzen wirksam ist, Inhalt einer Rechtsnorm sein Kritik: Ordnung hier von Wirksamkeit der Rechtsordnung (SEIN) abhängig;Aus bloß gedachter Norm kann keine Verbindlichkeit für tatsächlich gesetzte Normen entstehen
- Radbruch'sche Formel Geltung von Recht = abhängig von ihrer korrekten Erzeugung und ihrer Übereinstimmung mit grundlegenden Forderungen der Gerechtigkeit Gesetzen die grundlegenden Forderungen der Gerechtigkeit widersprechen = gesetzliches Unrecht und somit ohne Geltungsberechtigung => Volk schuldet keinen Gehorsam Horrend ungerechten Gesetzen (Folter, Aberkennung der Rechts-Geschäftsfähigkeit aus Gründen der Rassenzugehörigkeit, totale Willkür bei Strafverfahren) sei die Geltung abzusprechen Kritik: Formel sehr begrenzt (Nationalsozialismus, DDR Mauerschützen) da nur auf Katastrophenfälle anwendbar => rechtsethische Probleme im funktionierenden Rechtsstaat ungelöst für eingie Siergerjustiz und Vernachlässigung des Vertrauenschutzes; Keine Verhältnismäßigkeit der Mauerschützen mit den Nazis zB Mauerschützen - BVerfG lehnte Befehlsnotstand bei den Mauerschützen ab und vernachlässigte das strafrechtliche Rückwirkungsverbot, welches in der besonderen Vertrauensgrundlage eines demokratischen Gesetzgebers absolut ist => diese Vertrauensgrundalge fehle bei schwerstem kriminellen Unrecht = unerträglicher Verstoß des pos. Rechts gegen Grundgedanken der Gerechtigkeit und Menschlichkeit => Gesetz hat als Unrecht der Gerechtigkeit zu weichen; Außerdem hatte die DDR die EMRK ratifiziert => bei krassen Verstößen gegen die Grundrechte besteht kein Rückwirkungsverbot
- Widerstandsrecht Def. Geistesgeschichtliche Grundlagen Ausformungen Recht des einzelnen oder bestimmter Gruppen, sich offenkundig unrechtmäßigen Handlungen der Inhaber der Herrschafts-und Staatsgewalt durch Verweigerung des Gehorsams (passiver Widerstand) oder durch Anwendung von Gewalt (aktiver Widerstand) zu widersetzen, wenn alle anderen legalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft oder hoffnungslos sind. Treuepflicht - zwischen Lehensmann und Lehensherren; Treueverhältnis kann bei Treuebruch aufgekündigt werdne christliche Obrigkeitsverständnis - der Obrigkeit ist zu folgen; die Obrigkeit hat Gottes Geboten zu folgen Ausformungen: Tyrannenmord (Salisbury, Thomas von Aquin) Monarchomonarchen während der Religionskriege religiöses Fundament - Gott handelt durch sein Volk; Alle Macht ist an Gottes Gebote gebunden ständische Verfassung - Gewalt zwischen König und Ständen (Volksvertretern) geteilt Kampf gegen den Tyrannen Tyrannus absque titulo - Usurpator, der ohne Rechtstitel politische Macht verschafft Tyrannus exercito - Bruch des Herrschaftsvertrages durch einen legitim eingesetzen Herrschers Feststellung des Treuebruchs obliegt den Ständen (setzt Herrscher ab oder veranlasst dessen Tötung); Nach De Mariana Tyrannenmord = ein jedem zustehendes Recht (Mahnung, Absetzungsverfahren, Tötung) Volkssouveränität - verfassungsmäßige Bindung der Staatsgewalt => Recht des Monarchen vom Volk übertragen
- Widerstandsrecht heute Bonner Grundgesetz ZIVILER UNGEHORSAM John Rawls Bonner Grundgesetz - Gegen jeden, der die Ordnung beseitigen will, haben alle Deutschen ein Widerstandsrecht Problem: Widerstandsrecht kommt erst in Betracht wenn verfassungsmäßige Ordnung schon korrumpiert oder außer Kraft ist Ziviler Ungehorsam v.a. in angloamerikanischen Raum gewaltloser Widerstand im Rechtsstaat John Rawls - ziviler Ungehorsam öffentliche gewaltlose gewissensbestimmte, aber politisch gesetzwidrige Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll => gegenüber einzelnen Gesetzen nie die ganze Ordnung => gewaltlos aber gesetzwidrig Bedingungen für zivilen Ungehorsam eindeutige schwere Ungerechtigkeiten Erforderlichkeit da alle legalen Vorgehensweisen hoffnungslos oder bereits ausgeschöpft sind Gewaltfreiheit keine Verletzung der persönlichen Integretät oder elementarer Rechtsgüter Verhältnismäßigkeit keine schwerwiegende Gefährdung des allgemeinen Rechtfriedens oder der Verfassung Nötig wenn Mehrheitsregel versagt....