Versicherungen (Fach) / Versicherungen-Tutorial (Lektion)
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Financial Consultant
Diese Lektion wurde von Lothar erstellt.
- Gefahren und Risiken Ereignisse können eintreten an? Personen (Krankheit, Unfall, Invalidität, Tod) Sachen (Einbruchdiebstahl, Brand, Unwetter) Vermögen (Schadenersatzleistungen, Verdienstausfall, Prozesskosten)
- Welcher Art können Schäden sein? Was führt zu Schäden? Schäden können ... a) matriell (Personen- / Sach- / Vermögensschäden) b) immatriell (seelischer Schmerz, Schmerzen nach Unfall) sein. Der Eintritt von (wirtschaftlich nachteiligen) Ereignissen führt zu Schäden.
- Wie grenzen sich Beratung §6 VVG-E und Information §7 VVG-E voneinander ab? Wie kann Verzicht erfolgen? Kann Vermittler Beratungspflicht des VU erfüllen? Beratung §6 VVG-E erfolgt für einzelnen VN - individuell und anlaßbezogen. Verzicht erfolgt durch gesonderte schriftliche Erklärung mit Hinweis auf Nachteile. Information §7 VVG-E erfolgt für alle VN - allgemein und produktbezogen. Verzicht erfolgt durch gesonderte schriftliche Erklärung. JA, Vermittler kann Beratungspflicht des VU erfüllen!
- Welche Informationen sind nach §7VVG Pflicht? 1. Verbraucher-Info 2. Produktinformations-Blatt 3. AVB (Teil der Verbraucher-Info).
- Wann beginnt der Versicherungsvertrag? Wann ist die Prämie fällig? Wie nennt sich das? Technischer Beginn: 1. des Monats Materieller Beginn: Zahlung der (Erst-)Prämie §33 VVG: Der VN hat eine einmalige oder erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. "Stenge Einlösungsklausel"
- Wann beginnt der Versicherungsvertrag? Wann ist die Prämie fällig? Wie nennt sich das? Technischer Beginn: 1. des Monats Materieller Beginn: Zahlung der (Erst-)Prämie §33 VVG: Der VN hat eine einmalige oder erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. "Stenge Einlösungsklausel".
- Wie lautet die vereinheitlichte Wiederrufsfrist nach neuem VVG? §8 VVG: 14 Tage (Sonderregelung LV 30 Tage) (bei Fehlern des Versicherers: ewiges Widerrufsrecht)
- Welche Arten von Verpflichtungen hat der VN? a) Rechtspflicht (vom Versicherer erzwingbar und vor Gericht einklagbar): - Prämienzahlungspflicht (§1 VVG) b) Obligenheiten (nicht einklagbar, Erfüllung zur Erhaltung des Versicherungsschutzes) - vorvertragliche Anzeigepflicht vor Vertragsabschluß - Gefahrstandspflicht während des Vertrags - Schadenminderungspflicht im und nach Schadensfall - Schadenmeldepflicht - Auskunfts - und Belegpflicht
- Was ist Voraussetzung für Haftung (Haftpflicht) = Leistungspflicht des VU? Kausalität: Ursächlicher Zusammenhang zwischen Ereignis und eingetretenem Schaden. Ereignis ist Ursache des Schadens. (Wäre der Schaden auch so eingetreten, wenn das Ereignis nicht erfolgt wäre?)
- Hausratversicherung Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch .... a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat c) Leitungswasser d) Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.
- Was ist Hausrat? Versicherte Sachen laut §1: a) zum HR gehören alle Sachen, die dem HH des VN zur privaten Nutzung (Gebrauch sowie Verbrauch) dienen b) Wertsachen und Bargeld c) - alle in das Gebäude eingefügte Sachen (Einbaumöbel / -küche) - Anbaumöbel, Anbauküche - privatgenutzte Antennenanlagen u. Markisen - im HH des VU befindliches fremdes Eigentum - selbstfahrende Krankenfahrstühle, Go-Karts u. Spielfahrzeuge - Kanus, Ruder- / Schlauchboote incl. Motoren, Surfgeräte - Fall- u. Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen - Arbeitsgeräte u. Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Gewerbe des VU dienen - Haustiere
- Welche Gebäude und Sachen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert? a) Gebäude im Sinne dieser Regelung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind u. gegen äußere Einflüsse schützen b) Gebäudebestandteile sind in Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben (Einbaumöbel bzw. Einbauküchen). c) Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind (Müllbox, Briefkasten, Klingelanlage) d) Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen (Versicherungsgrundstück ist das Flurstück auf dem das vers.Gebäude steht.)
- Arten der Kraftfahrtversicherung? Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Fahrzeugversicherung: Teilkasko u. Vollkasko - Insassen-Unfallversicherung - Schutzbrief (bei PKW)
- Welche Gefahren sind bei Teilkasko versichert? 1. Brand oder Explosion 2. Sturm, Hagel, Blitzschglag, Überschwemmung 3. Bruchschäden ander Verglasung 4. Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugter Gebrauch 5. Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss 6. Zusammenstoß mit Haarwild
- Welche Gefahren sind in der Vollkaskoversicherung versichert? Alles, was die Teilkasko abdeckt plus Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs wegen Unfall oder mut- oder böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen.
- Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung? 1. gesetzlich festgelegte Vergütung eines Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig ist 2. Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten, Gerichtsvollzieherkosten 3. Die Kosten der Gegenseite, beim Unterliegen 4. Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens 5. Reisekosten des VN zu ausländischen Gerichten, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter erforderlich ist.
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- Leistungsarten der Rechtschutzversicherung? 1. Schadenersatz-Rechtsschutz 2. Arbeits Rechtsschutz 3. Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz 4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht 5. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten 6. Sozialgerichts Rechtsschutz 7. Verwalktungsrechtsschutz in Verkehrssachen 8. Disziplinar- und Standes Rechtsschutz 9. Straf Rechtsschutz 10. Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz 11. Beratungs rechtsschutz in Familien- , Lebenspartnerschafts- u. Erbrecht
- Wann besteht Leistungspflicht der Privaten Unfallversicherung (PUV)? Unfallereignis gemäß Unfallbegriff (PAUKE) + Gesundheitsschädigung + Kausalität = Versicherungsfall
- Wann liegt ein Unfall vor? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. P lötzlich A außen U nfreiwillig K örper E reignis
- Leistungen der Unfallversicherung? - Tagegeld - Krankenhaustagegeld - Genesungsgeld - Todesfallleistung
- 3 Schichten der Altersvorsorge? Schicht 1: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, landwirtschaftliche Alterskasse, private BasisRente (Rürup) Schicht 2: Riester und BAV Schicht 3: private Vorsorge (die nicht zwingend für AV genutzt werden muss)
- Wer muss / kann in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)? SGB VI Versicherungspflicht - kraft Gesetzes - auf Antrag Versicherungsfreiheit Freiwillige Versicherung
- 5 Beispiele für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)? 1. Personen, die gg. Arbeitsentgeld oder zur Berufsausbildung beschäftigt sind 2. behinderte Menschen (Behindertenwerkstätten, Anstalten, Heimen) 3. Auszubildende in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerk 4. Mitglieder geistlicher Genossenschaften während ihres Dienstes für die Gemeinschaft 5. Lehrer oder Erzieher, die im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keine versicherungspflichtigen AN beschäftigen. 6. Pflegepersonen - dto. 7. Hebammen und Entbindungspfleger 8. Seelotsen 9. Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung im KüSVG 10. Hausgewerbetreibende 11. Küstenfischer u. Küstenschiffer (weniger als 4 AN) 12. Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
- LV "Altverträge" Unter welchen Bedingungen ist der Ertrag aus dieser Versicherung steuerfrei? 1. Beitragszahlung mind. 5 Jahre 2. Mindestlaufzeit 12 Jahre 3. Todesfallsumme mindestens 60% der eingezahlten Beiträge UND!!!
- Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert? 1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, Auszubildende 2. Arbeitslose 3. Studenten (14. Sem. Höchstalter 3o J) 4. Praktikanten 5. Rentner (9/10-Regelung) 6. Künstler und Publizisten 7. Landwirte 8. Seeleute 9. Sonstige Freiwillig bis 52.200 € Familienversicherung
- Wie lautet das Grundprinzip der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Leistungen der GKV müssen - ausreichen - zweckmäßig - wirtschaftlich sein.
- Was ist neu in der 5.Säule der Sozialversicherung seit 1.1.2013? Pflegeversicherung Pflege-Bahr 60 Euro Zuschuß zu privater Pflegeversicherung p.a.
- Wieviel Entgeltpunkte erhält ein AN in 2013 bei 70.000 € Bruttoeinkommen? 70.000 € > Beitragsbemessungsgrenze 69.600 € => 69.600 € / 34.071 € = 2,0428 Entgeltpunkte in 2013 (immer 4 Nachkommastellen)
- Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen für RV und KV in West und Ost? RV: 69.900 € (West), 58.900 € (Ost) KV: 47.250 € (West + Ost)
- Nenne gesetzliche Rahmenbedigungen der Rürup-Rente! zertifiziert kapitalgedeckt monatliche gleichbleibende oder steigende Rente auf Lebenszeit Beginn nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres (ab 2012: 62.LJ) Ansprüche sind nicht: beleihbar vererbbar veräußerbar übetragbar kapitalisierbar