Strafrecht (Fach) / Jura Examen (Lektion)

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  • Sache ISd § 242 jeder körperliche Gegegnstand unabhängig von seinem Aggregatzustand ( vgl. §§ 90, 90 a BGB)
  • § 242 Tatbestand ( Prüfungsschema) 1. Obj. TB a) fremde bewegliche Sache b) Wegnahme 2.  Subj. TB a) Vorsatz bezgl. wegnahme einer fremden beweglichen Sache b) Zueignungsabsicht c) Rechtswidrigkeit der Zueignung (1) kein Übereignungsanspruch (2) Vorsatz bezüglich, dass kein Überwignungsanspruch besteht
  • beweglich kann tatsächlich fortgeschafft werden
  • fremd iSd § 242 - nicht im Alleineigentum des Täters - nicht herrenlos
  • Wegnahme ISd § 242 Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsam
  • Prüfungsreihenfolge der Wegnahme ISd § 242 1. fremder Gewahrsam 2. neuer Gwahrsam 3. Bruch ( Gewahrsamsverschiebung)