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Medienmanagement (Fach) / 8 (Lektion)

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  • Verleger und Verlagsindustrie in D. Verleger: Businessmananger der Verlage Kaufmann im Sinne der HGB Ökonomisch gleich mit anderen Geschäftsfeldern ; Änderungen im Bezug auf journalistische Angelegenheiten Verlagsindustrie: Diskretes Geschäftssektor Domnierend von FamilienUN (Bauer, Burda, Jahreszeitenverlag), keine Offenlegungspflichten, da private UN Ein Paar Börsen UN mit Offenlegungspflichten (Axel Springer AG) Wachsende Vielfalt (Streitpunkt)U Wachsende Kooperationen, GemeinschaftsUN (joint ventures), Zusammenschlüße (mergers) Wachsende Erweiterung bzw. Diversifikation in Non-Print Medien (CD, radio, Internet) Zunehmende Internationalisierung
  • Zeitungen sind vorübergehend / zeitweilig, da jeden Tag neu gedrückt häufig nur lokal/regional aufgestellt = 329 in D. / national = 10 Unterscheidet zw. Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Faltblätter, Poster D.= Vielzahl von Tageszeitungen Kostenstruktur: Inhalt 25,9% Eigenwerbung 16 Produktion 25,3 Distribution 23,9 Verwaltung 9
  • Umsatzstruktur deutscher Zeitungen Generieren Einnahmen aus der Werbung, Abo's und dem direkten Verkauf. Werbung macht die Zeitung billiger, aber andere Konsumgüter teurer Allerdings knicken die Werbeinnahmen derzeit stark ein, weil viele Anzeigen vermehrt im Internet geschaltet werden. Eine gesetzl. Regelung wird es wahrscheinlich auch nicht mehr einhalten. Ob die Einnahmen aus dem Internet den Verlust im Print ausgelichen können ist fraglich, weil während wir bereit sind für die Zeitung zu zahlen, wollen wir für Inhlate im Internet nichts bezahlen.
  • Zeitungen im Internet, Leistungsschutzrecht, Tagesschau App Sowohl Zeitungen als auch andere Medien haben fast ähnliche Internetauftritte und ungefähr gleiche Angebote. Streitpunkt: Presseähnliche Angebote / Tagesschau App Printmedien entwerfen kostenpflichtige Apps um den verlorenen Printmarkt im Online bereich zurückzuerobern. Während viele Apps der Prinzeitungen gebührenpflichtig sind, nutzen meisten die kostenlose App der TS. Argumentaiton der Presse: App ist zu presseähnlich und vertoßt gg. das Wettbewerbsrecht, da über GEZ finanziert. Hängt nicht ausreichend mit dem TV-Programm zusammen Nicht im Rundfunkstaatsvertrag verankert bzw. verstoßt dagegen ARD: gegenseitig mit dem TV-angebot ergänzend wachsende Zahl der Nutzer, die Gebühren bezahlen Gerichtsentscheidung: Die App von einem bestimmten Tag wurde verboten. Allerdings kann dieser Urteil nicht allgemein für alle Apps der Tagesschau gelten. Leistungsschutzrecht - Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Das bedeutet, Verleger sollen die Möglichkeit bekommen, von Seiten wie Google Lizenzgebühren zu fordern, wenn Suchmaschinen Zeitungstexte et cetera verlinken und auf sie hinweisen. Dafür: eine Schutzlücke, andere Verwerter wie z. B. Tonträgerhersteller schon ein Leistungsschutzrecht hätten nötig, um Presseverlage vor einem unlauteren Ausbeuten ihrer Leistung durch Suchmaschinen zu schützen. Dagegen: jeder Verleger kann seine Informationsangebote sichern, indem er diese nicht gratis ins Internet stellt Kleine Verlage werden vom Leistungsschutz nicht profitieren Stellungname des Max-Planck-Instituts 27.11.12: Darin wird betont, dass die Benutzung von Textauschnitten (Snippets) bereits zum jetzigen Zeitpunkt generell im Urheberrecht geregelt sei. sehr kurze Snippets in der Regel erreichen nicht die für einen Schutz nötige Schöpfungshöhe. Mit Verweis auf diverse Urteile des Bundesgerichtshofes wird dargestellt, dass eine freie Veröffentlichung im Internet ohne technische Schutzmaßnahmen einer stillschweigenden Einwilligung für die Nutzung von Snippets durch Suchmaschinen gleichkommt.  
  • Bücher / Buchmarkt Der Gesamtbuchmarkt ist in D. bisher konstant Die meisten Bücher werden noch über Buchhändler verkauft.  Fusion des Verlags Random House (Bertelsmann) und Pearso Buchmarkt ist hoch konzentriert (viele Akteure) Einige Buchverlage: Surkamp Random House Springer MairDuMont Westermann Verteilung des Budgets: Distribution 45-50% Verleger 17-35 Druck 10-18 Autor 10-15
  • eBooks seit 2010 verkauft Amazon mehr eBooks als gedruckte Bücher. Allerdings die Marge ist geringer, da eBooks günstiger angeboten werden. Vorteile: nur wenig Platz zum Aufbewahren von hunderten von Büchern nötig Sehr geringe Grenzkosten Internet als Distributionskanal Zusatzleistungen Nachteile: Lesegerät nötig (PC, eReader, Mobile) Digitales Rechtemanagement (e)Book Players Autor->Verleger->Händler->Endverbraucher (normaler Buchmarkt) Neue Marktteilnehmer wie Google oder FB können den Markt zusätzlich einengen. Die Machteverteilung verlagert sich. Eine Möglichkeit der Auflockerung wäre es einen Spieler aus der Kette zu nehmen.
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