Jus (Fach) / römisch recht (Lektion)
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Römisches sachenrecht
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- Typen dinglicher rechte Eigentum dienstbarkeiten pfandrecht erbpacht erbbaurecht
- Klagen dinglicher rechte rei vindicatio (eigentum) vidicatio servitutis (dienstbarkeiten) actio pigneraticia in rem (pfandrecht) rei vindicatio utilis (erbpacht) actio de superficie (erbbaurecht)
- Besitz ist gewollte faktische sachherrschaft
- Animus der wille, eine sache für sich zu haben animus rem sibi habendi
- Corpus herrschaftsbeziehung zur sache
- Fremdbesitz Wille animus rem alteri habendi
- Eigenbesitz wille animus rem sibi.habendi
- Eigenbesitzwille animus rem sibi habendi
- Voraussetzung für interdiktenschutz nec vi nec clam nec precario
- Prohibitorische interdikte verbot gewalt zu üben vim fieri veto iustus.possessor hat besitzwehr
- Restitutorische interdikte sache muss zurückgegeben werden, kann aber mit exceptiovitiosae possessionis entktäftet werden
- Iusta causa jedes auf übereignung abzielende geschäft
- Klagen beim furtum pönale actio furti (bei offenem diebstahl das vierfavhe des wertes, bei geheimen das doppelte) sachverfolgende condictio furtiva (hat keinen dinglichen character) rei vindicatio (konkurriert mit der ...
- Verpflichtungsgeschäft schafft einen,anspruch einer person ( gläubiger) gegen eine andere person ( schuldner) auf ein bestimmtes verhalten äussert sich in dafe, facere oder praestare
- Verfügungsgeschäfte rechtsgeschäfte, durch die der inhalt oder die zugehörigkeit dinglicher rechte verändert werden
- Verfügungsgeschäfte rechtsgeschäfte, durch die der inhalt oder die zugehörigkeit dinglicher rechte verändert werden
- Nemo sibi ipse causam possessionis mutare potest niemand kann blos durch eigenen willensentschluss seine besitzeslage ändern
- Traditionssurrogate traditio brevi manu constitutum possessionis
- Direkte stellvertreter curator tutor procurator
- Direkte stellvertreter curator tutor procurator
- Besitzerhaltung bei beweglichen Sachen besitzerhalgung.nur bei aufrechter custodia (ausset bei servus fugitivus)
- Besitzerhaltung bei beweglichen Sachen besitzerhalgung.nur bei aufrechter custodia (ausset bei servus fugitivus)
- Besitzerhaltung bei beweglichen Sachen besitzerhalgung.nur bei aufrechter custodia (ausset bei servus fugitivus)
- Besitzerhaltung bei unbeweglichen Sachen besitzerhaltung ohne besitzmittler/ -diener besitzerhaltung mit besitzmittler/ -diener
- Custodia faktische herrschaftsbeziehung
- Vorraussetzung für traditio dingliche berechtigung des vormannes übergabe iusta causa
- Res mancipi grundstücke feldservituten sklaven zug- & tragtiere
- Vorraussetzung für mancipation dingliche berechtigung des vormannes formalakt
- Arten der ersitzung wegen formmangel bei res mancipi wegen fehlender dinglicher berechtigung des vormannes wegen ruhender erbschaft
- Voraussetzung für ersitzung res habilis titulus bona fides possessio tempus