Betriebliches Rechnungswesen (Fach) / Rechnungswesen 1 (Lektion)

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Grundlagen des betrieblichen Rewe

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  • Was versteht mann unter dem Begriff- betriebliches Rechnungswesen? Es werden sämtliche Verfahren zusammengefasst, die darauf abzielen, alle in einem Unternehmen auftredenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig zu erfassen und zu überwachen.
  • Welche Aufgaben hat das RW? Dokumentation - Aufzeichnung Geschäftsvorfälle auf Basis von Belegen. Für Jahresabschluss und als Beweismittel Information (Rechenschaftslegung) - Jahresabschluss über Vermögens-,Schulden und Erfolgslage. Kontrolle - Überwachung Wirtschaftlichkeit und Zahlungsfähigkeit Disposition - basis für Planungen und Entscheidungen
  • Welche Steuerpflichtigen sind verpflichtet Bücher zu führen? Einzelkaufleute            -> Jahresabschluss                                   -> GuV + Bilanz (§242 HGB) Personengesellschaften                   (OHG, KG)                                  GmbH & Co.KG            -> Jahresabschluss              ->Erweiterter Jahresab. + Lagebericht    ->GuV + Bilanz (§242 HGB)        -> GuV + Bilanz + Anhang (§264 HGB) Kapitalgesellschaften ->Erweiterter Jahresab. + Lagebericht           -> GuV + Bilanz + Anhang (§264 HGB)
  • Stromgrößen (Zeitraumbezogen) 1. Auszahlung = Abfluss liquider Mittel Einzahlung = Zufluss liquider Mittel 2. Ausgabe = Abfluss liquider Mittel + Forderungsabnahme + Schuldenzunahme Einnahme = Zufluss liquider Mittel + Forderungszunahme + Schuldenabnahme 3. Aufwand = erfolgswirksamer, mit Preisen bewerteter Güterverzehr Ertrag = erfolgswirksame, mit Preisen bewertete Güterentstehung 4. Kosten = leistungsbezogener, mit Preisen bewerteter Güterverzehr Leistungen = leistungsbe-zogene, mit Preisen bewertete Güterentstehung
  • Bestandsgrößen (zeitpunktbezogen) Auszahlung, Einzahlung -Zahlungsmittel-bestand Ausgabe, Auszahlung - Geldvermögen (Zahlungsmittel-bestand + Forderungen) Aufwand, Ertrag - Reinvermögen (Geld- + Sachvermögen) Kosten, Leistungen - Betriebsvermögen
  • externes Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Jahresabschluss (Handels-/Steuerrecht) ►Bilanz ►GuV-Rechnung ►Anhang ►Lagebericht
  • Begriff der Finanzbuchhaltung „Unter Finanzbuchhaltung versteht man die chronologische Erfassung aller wirtschaftlich bedeutenden Geschäftsvorfälle, die sich im Unternehmen ereignet haben und die sich auf die Zusammensetzung des Vermögens auswirken.“
  • Begriff Buchführung sachlich geordnete und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsfälle enes U. aufgrund von Belegen in einer Abrechnungsperiode.
  • Buchführung als Teil der Finanzbuchhaltung Hierzu zählt: ► die Ermittlung der Bestände an Vermögen und Schulden ► die Bestimmung an Veränderungen der Bestände an Vermögen und Schulden ► die Erfassung aller Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Periode ► die Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolgs innerhalb einer Abrechnungsperiode ►die Bereitstellung von Zahlenmaterial für innerbetriebliche Kontrolle ► die Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erleichterung für Einzelkaufleute die weniger als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn je Geschäftsjahr erwirtschaften, werden von der Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht gemäß der handelsrechtlichen Vorschriften befreit (§§ 241 a, 242 Abs. 4 HGB)
  • Funktion der Bücher   ►Grundbücher (Journale): Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge. Chronologische Aufzeichnungen sind das Bindeglied zum Beleg. ►Hauptbuch: Das Sachkontenbuch ist das Kernstück der doppelten Buchführung und dient der Systematisierung der Konten. ►Nebenbücher: Deren Aufgabe ist die Untergliederung bestimmter Sachkonten des Hauptbuchs  
  • Inventuranlässe ►Unternehmensgründung (§ 240 Abs.1 HGB) ►Jahresabschluss (§ 240 Abs. 2 HGB) ►Verkauf des Unternehmens (in Form des Verkaufs der Summe der Vermögensgegenstände)
  • Definition Inventur ►Die Inventur ist die Aufnahme aller Schulden und Vermögensgegenstände nach Art, Menge und deren Bewertung (in Euro) zu einem bestimmten Zeitpunkt. ►Es soll eine vollständige für Dritte nachvollziehbare Informationsquelle sein, die eine Sicherungs- und Überwachungsfunktion hat.
  • Bilanz kurz gefasste Übersicht über das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden eines Unternehmens (Kurzfassung des Inventars in Kontenform)
  • Gewinn zum Jahresende (Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich)    Eigenkapital Jahresende - Eigenkapital Vorjahresende = Erhöhung Eigenkapital + Privatentnahme - Privateinlage = Gewinn zum Jahresende
  • Zusammenhänge Inventur, Inventar, Bilanz Die Inventur ist die Vorraussetzung… …zur Erstellung des Inventar, welches die Grundlage zur Erstellung… …der Bilanz ist.
  • Zweck des Jahresabschlusses Der Jahres Abschluss ist das wichtigste Instrument zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens. Er dient der: ►Ermittlung des Periodengewinns, ►Dokumentation des betrieblichen Geschehens, ►Information interner und externer Bilanzadressaten, ►Rechenschaftslegung gegenüber Anteilseignern und Finanzbehörden, ►Vermeidung von Ausschüttungen zwecks Substanzschutz
  • Grundtypen der Bestandsveränderung Aktivtausch Passivtausch Bilanzverlängerung Bilanzverkürzun
  • Eröffnungsbilanzkonto (EBK) technisches Hilfskonto im Hauptbuch zur Aufnahme der Anfangsbestände von Vermögen und Kapital aus der Eröffnungsbilanz. Die Buchungssätze lauten folgendermaßen: Aktive Bestandskonten an Eröffnungsbilanzkonto Eröffnungsbilanzkonto an Passive Bestandskonten (Achtung: Der Saldo der EBK ist nach allen Buchungen immer null!)
  • Schlussbilanzkonto (SBK) technisches Hilfskonto im Hauptbuch zum buchungstechnischen Abschluss der Bestandskonten zwecks Erstellung der Schlussbilanz. Die Buchungssätze lauten folgendermaßen: Passive Bestandskonten an Schlussbilanzkonto Schlussbilanzkonto an Aktive Bestandskonten
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter GWG -Ein geringwertiges Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar, beweglich und abnutzbar sein- -Die Anschaffungs- und Herstellungkosten betragen zwischen 150 - 1000 € (ohne Vorsteuer)
  • Prinzip Sammelposten bei geringwertigen Wirtschaftsgütern Wenn Vorausstezungen für geringwertige Wirtschaftsgüter vorliegen, wird nach EStG ein Sammelposten eingerichtet! Abschreibung erfolgt wie üblich über 5Jahre. Bei Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes wird dieser Posten nicht wertberichtigt - der Sammelposten muss daher jedes Jahr neu angelegt  und abgeschrieben werden. Wahlrecht: Anschaffungs- und Herstellungskosten die 410€ nicht übersteigen, können mit Gewinneinkünften einen Sofortabzug vornehmen.
  • Unterscheidung der Inventur hinsichtlich des Zeitpunktes der Durchführung                         Stichtaginventur   Verlegte Inv.    Permanente Inv. Aufn.Zeiten:         10T vor/nach   3 Mon. vor/       innerh. des                                  Stichtag      2 Mon. nach      Gesch.jahres                                                       Stichtag Vorraussetzugen:      Fortschreibung    Fortschreibung        Warenwirtschafts                    Rückrechnung auf    Rückrechnung                System                                        Stichtag  Nachteile:               Hoher zeitlicher                               Aufwand - Unterbr.                              d. Betriebs - Kosten                                                  
  • Ziel der Inventur am Geschäftsjahresende? Gegenüberstellung/Vergleich von Soll- u. Istwerten
  • Vorsichtsprinzip Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden Wertobergrenze Niederstwertprinzip für das Umlaufvermögen Niederstwertprinzip für das Anlagevermögen Beibehaltungswahlrecht