Personalwesen (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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Unterschiede im Arbeitsrecht
Diese Lektion wurde von Jokerass1 erstellt.
- Wozu gehört das BGB? Zum Individualrecht!
- Wozu gehört das Grundgesetz? Zum Individualrecht!
- Wozu gehört das Jugendarbeitsschutzgesetz? Zum Individualgesetz!
- Durch welche Rechte unterscheidet sich das Arbeitsrecht ? Durch das Individualrecht und dem Kollektivrecht !
- Wozu gehört das Tarifrecht? Zu dem Kollektivrecht!
- Wozu gehört das Tarifvertragsrecht? Zum Kollektivrecht !
- Wozu gehört das Tarifvertragsgesetz? Zum Kollektivrecht!
- Wozu gehört das Betriebsverfassungsgesetz? Zum Kollektivrecht!
- Wozu gehören die Betriebsvereinbarungen? Zum Kollektivrecht!
- Was regelt das deutsche Arbeitsrecht? Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sowie zwischen den Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftsverbänden und den Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden.
- Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer; welche Rechte hat der Arbeitgeber? ArbeitspflichtVerschwiegenheitspflichtWeisungsgebunden- Art der Tätigkeit-Zeit-OrtEinhaltung von SchutzmaßnahmenGegenseitige Rücksichtsnahmepfleglicher Umgang mit ArbeitsmittlnAbgabe der Arbeitspapiere
- Welche Rechte hat der Arbeitnehmer; welche Pflichten hat der Arbeitgeber? Anmeldung beim FA und der KKArbeitslohn, Urlaub, PausenregelungBeschäftigungFürsorgepflichtGleichbehandlungggf. KündigungsschutzgesetzArbeitszeugnisAushändigung der Arbeitspapiere
- Was sind die Merkmale eines Arbeitnehmers? natürliche Person sind angestelltbeziehen ArbeitslohnDefinition: §1 LStDV
- Was sind die Merkmale eines Arbeitgebers? natürliche Person (Einzelunternehmer)juristische Person (z.Bsp. GmbH, Stadt)-privaten Rechts (Kraft Eintragung, AG, GmbH)-öffentlichen Rechts ( Bund, Länder, Gemeinden)- Personengesellschaften ( OHG, KG)-Personenzusammenschlüsse (GbR, nicht rechtskräftige Vereine)mindestens eine Person muß beschäftigt sein
- Was beinhaltet das Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) ? Das AAG beinhaltet die gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung§1(1) AAG (Umlage 1) :Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch die Krankenkasse- AG darf max. 30 Arbeitnehmer beschäftigen (letzten 8 Monate des Vorjahres)- Erstattung des Prozentzatzes in Höhe des gewählten Beitragsatzes- es werden nie volle 100% erstattet- Erstattungssatz darf nie unter 40% liegen§1(2) AAG (Umlage 2) :Erstattung bei schwangeren Arbeitnehmerinnen durch die Krankenkasse- für alle AG, unabhängig ihrer Mitarbeiteranzahl-Erstattungssatz beträgt generell 100%-Erstattet werden:- der vom AG gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld- den vom AG gezahlten Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot- die auf dieses Arbeitsentgelt entfallende AG- Beiträge zur Sozialversicherung ( bei Beschäftigungsverbote sind diese Beiträge auf 20% pauschalisiert
- Wann verjährt der Erstattungsanspruch des AG bei den Umlageverfahren ? Er verjährt nach 4 Jahren (§ 6 AAG)Bsp.:Entstehung des Anspruchs : Juni 2009Beginn der Frist : 31.12.2009, 24hDauer : 4 JahreEnde der Frist : 31.12.2013, 24h
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- Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch von Elterngeld gegeben sein ? Anspruch haben Elternteile, die in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen; dies gilt auch für Azubis und Umschülerdas Kind muss mit im Haushalt leben
- Wie und wann muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden ? - der Antrag muss schriftlich beim AG eingereicht werden- er muss 7 Wochen vor Inanspruchnahme eingereicht werden;spätestens 1 Woche nach der Entbindung und inkl. Zeitangabe innerhalb der 2 Jahre- § 16 BEEG
- Wie ist die Anspruchsdauer der Elternzeit? Anspruchsdauer auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung der 3. Lebensjahres eines Kindes- § 15(2) BEEG
- Wie ist die Höhe des Elterngeldes zu berechnen und was ist zu beachten ? - 67% des Einkommens vor Geburt des Kindes ( Durchschnitt der letzten 12 Monate)- max. 1800,00 €Bsp. :1500,00 € netto x 67% = 1005,00 €3000,00 € netto x 67% = 2010,00 €; höchstens jedoch 1800,00 €- bei Einkommen unter 1000,00 € netto, erhöht sich der Prozentsatz von 67% um 0,1% für je 2,00 € Differenzbetrag zu 1000,00 € !Bsp. :300,00 € netto300,00 € : 2 € = 150150 x 0,1% = 15%67% + 15% = 82%1000,00 € - 300,00 € = 700,00 €700,00 € x 82% = 574,00 € ElterngeldElterngeld wird mindestens in Höhe von 300,00 € gezahlt; dies gilt auch, wenn dieberechtigte Person vor Geburt des Kindes kein Einkommen bezog§2 (1) (2) und (4) BEEG
- Wie lange ist der Bezugszeitraum des Elterngeldes? - nur 1 Elternteil = bis max. 12 Monate- beide Elternteile = bis max. 14 Monate§ 4 (3) BEEG
- Welchen Geschwisterbonus gibt es beim Elterngeld ? lebt die berechtigte Person mit- 2 Kindern, die noch keine 3 Jahre alt sind oder- 3 oder mehr Kindern, die noch keine 6 Jahre alt sindwird das Elterngeld um 10% erhöht, mindestens jedoch um 75,00 € § 2a (1) BEEG
- Welchen Mehrlingszuschlag gibt es beim Elterngeld ? Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € für das zweite Kind und jedes weitere Kind.§ 2a (4) BEEG
- Wie muss der Antrag des Elterngeldes gestellt werden ? Der Antrag muss schriftlich erfolgen !
- Wie sieht die Erwerbstätigkeit während der Elternzeit aus ? Es dürfen bis max. 30 Std. / Woche gearbeitet werden !§ 15 (4) BEEG
- Wie sehen die Unterschiede zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus ? Zu finden in den Lohnsteuerrichtlinien LStR H 19.4Weisungsgebunden = ANGehalt/ Arbeitslohn = ANauf Rechnung arbeitend = Selbst.Beschäftigung eigener AN = Selbst.Kapitaleinsatz = Selbst.Haftungsrisiko = Selbst.Erfolgschuldend = Selbst.Kündigungsschutz = ANUrlaub = ANLohnfortzahlung ( Krankheit, Feiertage, Urlaub) = AN
- Wie sind Geschenke an KUNDEN zu versteuern ? bis 10,00 € netto / Artikel ( sogenannte Streuartikel)= kein § 37b EStGbis 35,00 € netto (41,55 € brutto) / Artikel= Betriebsausgabeüber 35,00 € netto (41,66 € brutto) / Artikel= keine BetriebsausgabenNachweis Kundenliste
- Wie sind Geschenke an ARBEITNEHMERN zu versteuern? Aufmerksamkeiten aus einmaligem Anlass ( z.Bsp. Geburtstag)bis 40,00 € = keine Besonderheit; steuerfreiüber 40,00 €= entweder zum Arbeitslohn oder Pauschalversteuerung durch den AG
- Wie lautet die Definition der Willenserklärung? Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist und eine Herbeiführung einer Rechtsfolge erfolgen läßt.
- Was muss eine Abmahnung beinhalten ? -die Dokumentation des Fehlverhaltens- den Hinweis auf die Pflichtverletzung- eine Ermahnung- die Androhung der Konsequenzen
- Welche Leistungen gibt es für schwangere Arbeitnehmerinnen ? Beim Beschäftigungsverbot := 100%tige Entgeltfortzahlung durch den AG§ 11 MuSchGWährend der Schutzfrist := Mutterschaftsgeldmax. 13,00 € brutto wie netto von der gesetzl. KKunterliegt dem Progressionsvorbehalt= Zuschuss zum Mutterschaftsgeldkalendertäglich vom AGBerechnung :Nettogehalt x 3 Monate____________________ = kalendertägliches Netto90 Tage ./. 13,00 € _____________________ = Zuschuss zum Mutterschutzgeld
- Welchen Zeitraum beträgt die Mutterschutzfrist ? 6 Wochen (42 Tage) vorher und 8 Wochen nach der Entbindung, mindestens jedoch 99 Tage- bei früherer Geburt ändert sich nichts- bei späterer Geburt werden die Tage hinten dran gehängt !
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- Welche Beschäftigungsverbote gibt es und wie wird es ausgesprochen ? Ein Beschäftigungsverbot kann nur durch- ärztliches Attest- nach Beurteilung des Gefährdungsbeuerteilungsbogen durch das zuständige Amterfolgen.Beschäftigungsverbote bestehen während der Mutterschutzfristoder können wegen schwerer körperlicher Arbeit, gesundheitsgefährdender Arbeit ausgesprochen werden§ 3 ff MuschG
- Für wen gilt das MuschG ? Für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen
- Welche Maßnahmen muss der AG für schwangere Arbeitnehmerinnen treffen? - Schutzmaßnahmen treffen- Sitzgelegenheiten bereitstellen- kurze Arbeitsunterbrechungen müssen gewährleistet sein
- Für wen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz im krankheitsfall und für welche Dauer wird es gezahlt ? Für AN, die Lohn beziehenGrundsatz 6 Wochen (42 Tage) vom AGab dem 43.ten Tag Krankengeld von der gesetzl. KKWenn mehr als 6 Monate zwischen der selben Krankheit liegt, dann erneuter vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
- Wer darf nach dem Kündigungsschutzgesetz gekündigt werden ? Es ist stets dem sozial Stärksten zuerst zu kündigen !Abhängig von :- Dauer der Betriebszugehörigkeit- Lebensalter- Unterhaltsverpflichtungen ( Kinder, Ehegatten, Eltern)- Schutzbestimmungen ( Behinderung, Schwangerschaft)AN mit höheren Qualifikationen
- Wann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt ? Wenn sie Personen begründet ist-ansteckende Krankheit des AN-fehlende Qualifikation-fehlende Arbeitserlaubnis- Inhaftierung während des ArbeitsverhältnissesVerhalten begründet ist-Pflichtverletzung (Arbeitsverweigerung)-andauernde Fehlzeiten-Gewalt am Arbeitsplatz-Diebstahlbetrieblichen Erfordernissen erfolgen-Schliessung des Unternehmens-Stilllegung einzelner Abteilungen-Auftragsmangel-Standortwechsel
- Ab wann gilt das KSchG für einen AN ? Das Arbeitsverhältniss muss mindesten 6 Monate OHNE Unterbrechung bestehen; Unterbrechungen durch Erkrankung von Kindern, Mutterschutz oder unbezahlter Urlaub zählen nicht dazu !
- Für welche Betriebe zählt das KSchG ? Für Betriebe des privaten und öffentlichen Rechts,mit5 AN (ohne Azubis) bis 200310 AN ( ohne Azubis) seit 2004
- Wie berechnet man die Kündigungsfrist ? Beginn : mit Ablauf des Bekanntgabetages, 24 h bzw. Folgetag, 0 hDauer : 4 Wochen (28 Tage), bzw. verlängerte Fristen bei Kündigung durch AGEnde : 15.te oder Monatsende ( je nach dem, wer gekündigt hat)§ 622 (1) und (2) BGB
- Wie muss eine Kündigung formuliert sein ? Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen,vom AN :- Kündigung - klar und eindeutig auf Beendigungsdatum gerichtetvom AG :- eventuell mit Vermerk "mit sofortiger Wirkung" (bei außerordentlicher Kündigung)- mit AG Hinweis auf Meldungspflicht innerhalb von 3 Tagen (unverzüglich) bei der Bundesagentur für Arbeit
- Was ist eine Änderungskündigung ? Bei einer Änderungskündigung wird ein neuer Vertrag abgeschlossen und der alte ist nichtig "gekündigt" .
- Welche Gründe gibt es für eine außerordentliche Kündigung ? - Missachtung der Verschwiegenheitspflicht- Diebstahl- Geschäftsschädigendes Verhalten- Vertrauensmissbrauch- Gewalt am Arbeitsplatz- Vertragswidriges Verhaltenetc.
- Welche Kündigungsarten gibt es ? - ordentliche Kündigung ( Kündigung ohne Besonderheiten)§ 622 BGB- außerordentliche (fristlose) Kündigung ( Kündigung aus wichtigen Grund)§ 626 BGB
- Was ist seit dem 01.05.2000 für Kündigungen Pflicht ? - Schriftform- mit eigenhändiger Unterschrift (§126 BGB)
- Wie kann eine Willenserklärung erfolgen ? - schriftlich- mündlich- konkludent ( Hand in Hand übergehend; stillschweigend)- per E- Mail- per SMS- notarieller Beurkundung- notarieller Beglaubigung
- Was bedeutet Empfangsbedürftigt, bzw. wie und wann erfolgt dann der Zugang ? Übergabe bei Anwesenheit:- persönliche Überreichung- unter Zeugen- Empfangsbestätigung (Vermerk)Übergabe bei Abwesenheit:- Gelangen in den Machtbereich des Empfängers- per Bote- per Post/ normaler Postweg- per Post/ Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben mit Rückschein- per Post/ Postzustellungsurkunde, Postident
- Wie lautet die Definition einer Kündigung ? Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungd.h. :- durch eine Person ( AG, ggf. Vertreter / AN )- erst wirksam durch Zugang- Äußerung eines Willens mit einer Rechtsfolge
- Wie sieht die Arbeitsgesetzespyramide aus ? 1. BGH = Europagesetz2. GG = Grundgesetz3. formelles Recht = Bundes- und Landesgesetze4. Tarifverträge = Gewerkschaften und AG - Verbände5. Betriebsvereinbarungen = Betriebsrat und AG6. Einzelverträge = AN / AG ( z.Bsp. Arbeitsverträge)Günstigkeitsprinzip gilt !!!!Beispiel : Das Europarecht steht über dem Grundgesetz !!!
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