Strafrecht AT (Fach) / Das fahrlässige Begehungsdelikt (Lektion)
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Das fahrlässige Begehungsdelikt
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- Kennzeichnung? Tätwer Schädigt ungewollt durch fehlerhaftes und ihm vorwerfbares Verhalten ein tatbestandlich geschütztes Rechtsgut, obwohl vermeidbar.
- Unterschiede zur Vorsatztat Nur strafbar, wenn ausdrücklich im Gesetzt siehe § 15 StGB kein Tatbestandsirrtum möglich kein Versuch kein Unterschied Täterschaft / Teilnahme
- Definition Fahrlässigkeit Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. -> Alles was ein umsichtig handelnder Mensch unter den jeweils gegebenen Umständen auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bedenken würde.
- Definition Leichtfertigkeit besonders hohes Maß an Fahrlässigkeit
- Objektive Zurechenbarkeit obj. Z. kann ein durch menschliche Handlung verursachter Erfolg nur dann sein, wenn die Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese in einem Erfolg niedergeschlagen hat.
- Besonderheit bei Schuld Zusätzlich: Fahrlässigkeitsschuld -> Ind. Vorwerfbarkeit d. Sorgfaltsverstoßes bei ind. Vorhersehbarkeit des Erfolgs (subj. Fahrl.) Konte der ind. Täter nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen die obj. gebotene Sorgfalt einhalten?