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Strafrecht AT (Fach) / § 374 AO Steuerhehlerei (Lektion)

Steuerhehlerei

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  • Restitutionsvereitelung § 374 AO entspricht Hehlerei nach § 259 StGB - durch Vortäter geschaffener steuerrechtswidriger Zustand wird aufrechterhalten
  • Ankaufen Erwerben der tatsächlichen Verfügungsgewalt, Kaufvertrag allein genügt nicht.
  • sich oder Dritten verschaffen tatsächliche Sachherrschaft erlangen. Nach h.M. muss ein Zusammenwirken mit dem Vortäter gegeben sein.
  • Absetzen rechtsgeschäftliche Weitergabe und Empfänger erlangt Verfügungsmacht
  • Absatzhilfe unselbstständige Beteiligung, idR Unterstützung der Absatzbemühungen des Vortäters und damit an sich Beihilfe, die aber nicht strafbar wäre mangels Haupttat. Daher eine eigenständige Tathandlung.
  • subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht
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