Recht (Fach) / 2.1. BGB - Willenserklärung (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 9 Karteikarten

Willenserklärung Anfechtung

Diese Lektion wurde von Ichschaffs erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • 3. Willenserklärung * Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.   NICHT empfangsbedürftig wirksam bereits mit: 1. Abgabe ...
  • 3.1. Willenserklärung - Anfechtung Prüfung 1. Ist ein Anspruch entstanden? + Vertrag ist zustande gekommen (Angebot [Abgabe+Zugang] und Annahme [Abgabe+Zugang]) ->Prüfung, ob §§ 105, 125, 134, 138 anzuwenden sind, dann ist der Vertrag von Anfang ...
  • 3. Willenserklärung - empfangsbedürftige Abgabe: - Äußerung - kein Zweifel an der Entgültigkeit der WE - Einbringen mit Wilen des ERKLÄRENDEN   Zugang (unter abwesenden) - Erklärung gelangt in den Machtbereich des Empfänger und - Empfänger ...
  • 3. Willenserklärung - Widerruf * abgegebene WE ist nicht wirksam, wenn beim Empfänger - VORHER oder - GLEICHZEITIG ein Widerruf eingeht § 130I,2 --> entscheidend ist allein der ZEITPUNKT des Zugangs der Widerrufserklärung (MaMö ...
  • 3.1. Willenserklärung - Erklärungsirrtum § 119     Innerer Wille ≠ äußerem Erklärungszeichen -> Erklärende möchte etwas anderes sagen   Versprechen (A statt B) Verschreiben (4% statt 5%) Vergreifen  
  • 3.1. Willenserklärung - Inhaltsirrtum § 119 * Erklärende weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er damit sagt!  äußere Erklärung ≠ Innerem Willem - Irrtum über BEDEUTUNG und TRAGWEITE Geschäftstyp Person des Geschäftspartners Geschäftsgegenstand ...
  • 3.1. Willenserklärung - Anfechtungsgründe nach §§ ... * Inhaltsirrtum § 119,I 1. Abs. * Erklärungsirrtum § 119,I 2. Abs * Eigenschaftsirrtum § 119, II * falsche Übermittlung § 120 * Arglistige Täuschung § 123 I 1. Abs, * Drohung § 123 I 2. Abs Anfechtungsfristen: ...
  • 3.1.Willenserklärung - Eigenschaftsirrtum § 119II ... Wille = Erklärung, aber Irrtum über Eigenschaft des Geschäftsgegenstandes (beachtl. Motivirrtum) bei bloßem Motivirrtum kein Anfechtungsgrund (z.B. wird doch nicht benötigt) * Irrtum über Person: ...
  • 3.1. Willenserklärung - Arglistige Täuschung § ... 1.Täuschung = Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch - positives TUN - UNTERLASSEN (Verschweigen) = trifft zu, wenn Aufklärungspflicht bestand Fragen des Vertragspartners Besonders wichtige ...