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Rechtswissenschaft (Fach) / Firma (Lektion)

Folie 275-276

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  • Das Bürgerliche Gesetzbuch/Allg. Teil (AT) Folie 275 Der Name des Kaufmanns: Firma Was ist die Firma im allg. Sprachgebrauch? Betrieb oder Unternehmen
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch/Allg. Teil (AT) Folie 275 Der Name des Kaufmanns: Firma Definition der Firma nach §17 Abs.1 HGB "Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschriften abgibt."
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch/Allg. Teil (AT) Folie 275 Der Name des Kaufmanns: Firma Was sind bloße Geschäftszeichen wie Lurgeri-Apotheke oder Brauhaus zum fetten Schwein? Keine Firma! Aber: Diese Geschäftszeichen können nach Markengesetz geschützt sein.
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch/Allg. Teil (AT) Folie 276 Der Name des Kaufmanns: Firma Grundsätzlich gibt es freie Firmenwahl. Welche fünf Grundsätze sind jedoch zu beachten? Firmeneinheit §17 = nur ein Name pro Unternehmen2 Ausnahmen: 1. mehrere organisatorisch selbstständige Unternehmen2. FilialbetriebeFirmenausschließlichkeit § 30Prioritätenprinzip (Priorität für den ersten, der den Namen erfunden hat)Firmenwahrheit § 18 Abs. 1 (oberstes Gebot)Verbot der Irreführung §18 Abs.2 (Strafe: Ordnungsgeld §37 Abs.1 und Unterlassungsansprüche §37 Abs. 2 §§ 12,1004 BGB, 13 UWG. 14 MarkenG), Zusatz der Rechtsform erforderlich!Firmenbeständigkeit §§ 21,22,24 HGB (Firma bleibt erhalten auch nach Verkauf)Firmenöffentlichkeit §§ 29,31,37aFirma st wie Name oder Marke absolutes geschütztes Recht (823 BGB)
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