Jura (Fach) / Verwaltungsrecht AT (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 21 Karteikarten

oebbeke

Diese Lektion wurde von Flunkyball erstellt.

Lektion lernen

  • Was ist öffentliches Recht? Gegenbegriff zu Privatrecht. Das öffentliche Recht, wenigstens seine wichtigsten Teile, nämlich das Staats- und Verwaltungsrecht, hat den Staat als Hoheitsträger zum Gegenstand und dient der Begründung und Begrenzung staatlicher Befugnisse.
  • Was ist Verwaltung? Verwaltung (im materiellen Sinne) lässt sich zwar beschreiben, aber nicht definieren (Forsthoff). Am ehesten gelingt eine Definition mit der negativen Begriffsbestimmung. Danach ist es diejenige Staatstätigkeit, die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist (Otto Mayer, W. Jellinek). Problem ist, dass sich die anderen Begriffe auch nicht exakt definieren lassen. Hendler , Rn. 10-16
  • 3. Was beinhaltet das Allgemeine Verwaltungsrecht? 3. Was beinhaltet das Allgemeine Verwaltungsrecht? Das allg. Verwaltungsrecht erfasst diejenigen Regelungen, Grundsätze, Begriffe und Rechtsinstitute, die grundsätzlich für alle Bereiche des Verwaltungsrechts maßgebend sind. Es will das Gemeinsame, Typische, Durchgängige erfassen. AT des Verwaltungsrechts, nicht Bestandteil einer größeren Kodifikation. Aufgaben: Rechtssicherheit (durch Einheitlichkeit)
  • 4. Was ist Verwaltungsrecht? 4. Was ist Verwaltungsrecht? Das Verwaltungsrecht ist der Inbegriff der (geschriebenen und ungeschriebenen) Rechtssätze, die in spezifischer Weise für die Verwaltung .–- die Verwaltungstätigkeit, das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsorganisation .– gelten. Es ist das der Verwaltung eigene Recht. Es regelt auch und gerade die Beziehungen zwischen der Verwaltung und dem Bürger und begründet sonach Rechte und Pflichten für den Bürger, aber eben immer nur im Verhältnis zur Verwaltung.
  • 5. Was sind allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts? 5. Was sind allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts? Vor dem Erlass der Verwaltungsverfahrensgesetze war das Allgemeine Verwaltungsrecht in der BRD nur in sehr geringem Umfang normiert. Seinerzeit waren vornehmlich die von Rechtsprechung und Lehre entwickelten allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts heranzuziehen, die allerdings einen beachtlichen Detaillierungsgrad aufwiesen. Diese Grundsätze sind in den VwVfGs zum großen Teil kodifiziert worden. Sie gelten auch heute noch fort, soweit keine gesetzliche Regelung vorliegt.
  • 6. Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts? In welcher Stufenfolge stehen sie zueinander? 6. Was sind die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts? In welcher Stufenfolge stehen sie zueinander?   Rangordnung: I. Bundesrecht: .– Verfassung(GG) .– (allg. Regeln des Völkerrechts Art.25 GG) .– Formelles Gesetz (sonstige Regeln des Völkerrechts Art.59 II GG) .– Rechtsverordnungen .– Satzungen .– Art.31 GG (.„Bundesrecht bricht Landesrecht.“) II. Landesrecht: .– Landes-Verfassung .– Formelles Gesetz .– Rechtsverordnungen .– Satzungen Sonstiges: .– Bei zwei Normen auf gleicher Stufe gelten die lex posterior / specialis .– Regeln .– Gewohnheitsrecht kann auf allen Stufen vorliegen (außer RVO)! .– Weitere Rechtsquelle und im Verwaltungsrecht zunehmend von Bedeutung ist das Europarecht.
  • 7. Was sind Verwaltungsträger? .„Verwaltungsträger.“ ist die Sammelbezeichnung für sehr unterschiedliche Organisationen und Subjekte, die mit der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben betraut sind. Bsp.: der Bund, die Bundesländer, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Landkreise und Gemeinden, teilrechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie universitäre Fakultäten, Beliehene Maurer  § 21, Rn. 1 ff.
  • 8. Was versteht man unter Verwaltung im materiellen, formellen und organisatorischen Sinne? Verwaltung im materiellen Sinne ist diejenige Staatstätigkeit, die die Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten zum Gegenstand hat, bzw. die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist. Verwaltung im organisatorischen Sinne besteht aus der Gesamtheit derjenigen staatlichen Instanzen, die in der Hauptsache zur Ausübung materieller Verwaltung berufen sind. Verwaltung im formellen Sinne ist die gesamte von der Verwaltung im organisatorischen Sinne ausgeübte Tätigkeit (unabhängig von deren materieller Einordnung; z.B. also auch, wenn Verwaltungsbehörden Rechtsverordnungen erlassen). Hendler, Rn. 17-19
  • 9. Was versteht man unter Vorrang, was unter Vorbehalt des Gesetzes? Das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes bedeutet, dass die formellen Gesetze allen anderen staatlichen Maßnahmen vorgehen. Nach dem Vorbehalt des Gesetzes bedürfen Eingriffe der Exekutive in Freiheit und Eigentum des einzelnen einer gesetzlichen Ermächtigung. Losgelöst von der ursprünglichen Unterscheidung der Leistungs- und Eingriffsverwaltung nimmt das BVerfG nach der Wesentlichkeitstheorie an, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen; dies gilt auch für Sonderrechtsverhältnisse (Schule, Strafvollzug, Wehrdienst etc.). Hendler , Rn. 63 ff.
  • 10. Was ist der Unterschied von Befugnissen und Aufgaben? Grob: Aufgaben definieren Ziele der Verwaltungstätigkeit; Befugnisse sind die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Erreichung der Aufgaben.
  • 11. Was versteht man unter formeller Rechtmäßigkeit? Die formelle Rechtmäßigkeit bezieht sich auf das Zustandekommen der Regelung. Bsp. Beim Verwaltungsakt: Zuständigkeit, Verfahren, Form, Begründung
  • 12. Was versteht man unter materieller Rechtmäßigkeit? Die materielle Rechtmäßigkeit bezieht sich auf den Inhalt der Regelung und der Frage, ob diese tatsächlich mit Recht und Gesetz vereinbar ist. Bsp. Beim Verwaltungsakt: Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen, Ermächtigungsgrundlage, Ermessensfehlerfreiheit, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Grundsatz der Bestimmtheit (Grenzen des Faktischen, also z.B. keine faktische Unmöglichkeit)
  • 13. Was ist der Unterschied zwischen Satzungen und Rechtsverordnungen? Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen, die von Exekutivorganen (Regierung, Minister, Verwaltungsbehörden) erlassen worden sind. Satzungen dahingegen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Landkreise, Universitäten, Ärztekammer, Rundfunkanstalt) zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen werden. Sie stammen folglich nicht vom Staat, sondern von rechtlich selbstständigen, wenn auch dem Staat eingegliederten Organisationen. Maurer § 4, Rn. 10, 14
  • 14. Was sind Realakte? Realakte (auch: Tathandlungen, tatsächliches, faktisches bzw. schlichtes Verwaltungshandeln oder schlichthoheitliches Handeln) sind diejenigen Handlungen von Hoheitsträgern, die nicht auf einen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind. Gegenbegriff sind die Rechtsakte. Man unterscheidet bei den Realakten zwischen Wissenserklärungen (z.B. Berichte, Gutachten, Empfehlungen, Glückwunschschreiben) und tatsächlichen Verrichtungen (z.B. Bau und Unterhaltung von öffentlichen Verkehrswegen, Fahrt mit dem Dienstfahrzeug, Krankenhausbehandlung). Es handelt sich nie um Verwaltungsakte. Hendler , Rn. 108 f., 408 ff.
  • 15. Was ist Leistungsverwaltung, was Eingriffsverwaltung? Leistungsverwaltung ist die begünstigende Verwaltungstätigkeit (z.B. Subventionen), Eingriffsverwaltung die belastende Verwaltungstätigkeit (z.B. Steuerbescheid, Abrissverfügung). Hendler , Rn. 66
  • 16. Was sind Abwehrrechte? Was Leistungsrechte? Abwehrrechte: Unter A. versteht man diejenigen Grundrechte, die Freiheiten bzw. Freiheitsrechte im Allgemeinen gewähren. Auch diejenigen Grundrechte, die die freie Verfügung über die dem einzelnen überlassenen Rechtsgüter vor der Beeinträchtigung des Staates schützen, nennt man Abwehrechte. Bsp.: Art. 2 II 3, 4 I, 5 II, 6 III, 8 II, 10 I & II, 11 II, 13 I & VII, 14 I 2 GG (etc.) Pieroth / Schlink - Grundrechte; Rdnr. 58f. Leistungsrechte: Leistungsrechte sind auf ein Tun des Staates gerichtet. Bsp.: Art. 6 IV, 16a, 17, 19 IV GG
  • 17. Was ist Daseinsvorsorge? Mit dem Ausdruck der Daseinsvorsorge hat Forsthoff schon 1938 die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen umschrieben (vgl. Leistungsverwaltung). Der Begriff ist heute hinsichtlich seines Umfangs und seiner juristischen Relevanz umstritten.
  • 18. Was sind Gebühren, was Beiträge? Gebühren sind Abgaben, die als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die tatsächliche Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen oder Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden. Beiträge sind Abgaben, die als Gegenleistung für die Möglichkeit der Benutzung (wirtschaftlicher Vorteil) für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Erneuerung von leistungsgebundenen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsanlagen erhoben werden. Zusammengefasst werden beide unter dem Begriff der Vorzugslasten. Die sog. .„Rundfunkgebühren.“ sind demzufolge tatsächlich Beiträge, weil sie bereits an den Besitz der Empfangsgeräte und somit an die bloße Möglichkeit des Rundfunkempfangs geknüpft sind und gerade nicht von einer konkreten Gegenleistung oder Inanspruchnahme abhängig sind. Ebenso verhält es sich mit den .„Studiengebühren.“.
  • 19. Was versteht man unter gesetzesfreier Verwaltung? Gesetzesfreie Verwaltung ist als Gegensatz der gesetzesgebundenen Verwaltung nicht gesetzlich bestimmt, sondern kann nach ihrer Initiative und nach ihren Vorstellungen tätig werden, wobei sie selbstverständlich die allgemeinen rechtlichen Grenzen und Bindungen einhalten muss (Zuständigkeitsvorschriften, Grundrechte etc.). Bsp. Straßenbau, Errichtung gesetzlich nicht notwendiger kommunaler Einrichtungen Maurer  § 1, Rn. 25
  • 20. Was ist mittelbare Staatsverwaltung? Mittelbare Staatsverwaltung liegt vor, wenn der Staat seine Verwaltungsaufgaben nicht selbst, durch eigene Behörden, erfüllt, sondern rechtlich selbstständigen Organisationen zur Erledigung übertr.gt oder überl.sst. Der Kreis der dafür in Betracht kommenden öffentlich-rechtlichen Organisationstypen ist auf Körperschaften, Anstalten und Anstiftungen beschränkt. Hinzu kommt noch der Beliehene als eigene Rechtsfigur.
  • 21. Was sind subjektive öffentliche Rechte? Woraus lassen sie sich herleiten? Das subjektive öffentliche Recht ist .– aus Sicht des Bürgers .– die dem einzelnen kraft öffentlichen Rechts verliehene Rechtsmacht, vom Staat zur Verfolgung eigener Interessen ein bestimmtes Verhalten verlangen zu können (=Verfolgung eigener Interessen dienender Anspruch auf Pflichterfüllung). Subjektive öffentliche Rechte anerkennen den Menschen als Rechtssubjekt und geben ihm die Möglichkeit, selbstständig vor dem Staat aufzutreten und Beachtung der ihn betreffenden Gesetze zu verlangen. Insofern fließen sie direkt aus Art. 1 I, 2 I GG. Sie können sich aber auch unmittelbar oder durch Auslegung aus der Norm ergeben, wenn die Rechtsvorschrift nicht nur dem Allgemeininteresse, sondern auch dem Individualinteresse zu dienen bestimmt ist (Schutznormtheorie).