Recht (Fach) / 4.1. BGB - Güterstand (Lektion)
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Familienrechtliche Güterstände des BGB
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- 1. Güterstände * Zugewinngemeinschaft = gesetzl. Güterstand §§ 1363 - 1390 - automatisch, wenn bei Eheschließung nichts notariell vereinbart wird * Gütertrennung - § 1414 * Gütergemeinschaft - § 1415 ff --> ...
- 2. Zugewinngemeinschaft § 1363 * gilt Kraft Gesetz, solange Eheleute durch NOTARIELLEN Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben * Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert - KEINE Verschmelzung der Vermögensmassen - KEINE allg. ...
- 3. Zugewinngemeinschaft * Ausgleich bei Beendigung durch: - Tod ...
- 4. Zugewinn - Berechnung - priviligierte - * Zugewinn EG1, EG2 § 1373: Endvermögen § 1375 - Anfangsvermögen § 1374 * Ausgleichsforderung: Zugewinn EG1 - Zugewinn EG2 * danach erhält der EG mit dem kleineren Zugewinns des anderen EG (= ...
- 5. Gütertrennung * nur NOTARIELLEN Ehevertrag § 1408, § 1410 * Vermögensverhältnisse wie bei Zugewinngemeinschaft (=getrennte Vermögensmassen) * UNTERSCHIED zu Zugewinngemeinschaft: - KEINE Verfügungsbeschränkungen ...