Strafrecht AT (Fach) / § 263 StGB - Betrug (Lektion)
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Definitionen und Grundlagen der Prüfung des Betrugs
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- Objektiver Tatbestand des Betrugs 1. Täuschungshandlung 2. Irrtum 3. Vermögensverfügung 4. Vermögensschaden Kausaler und funktionaler Zusammenhang
- Definition Täuschung Täuschen ist jede beliebige Handlung, die einen Erklärungswert hinsichtlich Tatsachen besitzt und auf die Vorstellung einer anderen Person derart einwirkt, dass sie zu einem Irrtum führt. Kann auch durch Unterlassen begangen werden, wenn Garantenpflicht!
- Definition Kausalität Im Strafrecht nach der Äquivalenztheorie. lat. conditio sine quanon (kausaler und funktioneller Zusammenhang) Kausal ist eine Handlung, wenn sie nicht hinweggedacht werden kannm ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
- Definition Irrtum Irrtum ist jeder Widerspruch zwischen einer subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit. Unterhalten eines Irrtums liegt vor, wer eine bereits bestehende Fehlvorstellung verstärkt oder bestätigt oder als Garant trotz Aufklärungspflicht nicht beseitigt.
- Definition Vermögensverfügung Bei wem? Wer ist der Getäuschte? Jedes durch den Irrtum ausgelöste tun / dulden oder unterlassen des Getäuschten, dass sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Auch bei Dritten möglich. Getäuschter als Werkzeug des Täuschenden.
- Definition Vermögensschaden Ein Vermögensschaden ist eingetreten, wenn das Vermögen des Getäuschten oder eines Dritten nach der Vermögenssverfügung geringer ist als vorher. Darunter fallen auch solche Fälle in denen auf das Geltendmachen einer Forderung verzichtet wird.
- subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz 2. Bereicherungsabsicht
- Definition Vorsatz Vorsatz ist das Wissen und Wollen aller objektiven Tatbestandsmerkmale. 3 Arten von Vorsatz: dolus directus 1. Grad - Absicht - Wissen und Wollen dolus directus 2. Grad - direkter Vorsatz - sicheres Folgewissen, das Wollen wird impliziert dolus eventualis - Eventualvorsatz - billigend in Kauf nehmen
- Prüfungsschema Bereicherungsabsicht 1. Vermögensvorteil 2. Absicht gerichtet auf Vorteil 3. Objektive Rechtswidrigkeit des angestrebten Vorteils 4. Stoffgleichheit zwischen Vorteil und Schaden 5. Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit 6. Vorsatz Stoffgleichheit
- Definition Stoffgleichheit Stoffgleichheit liegt vor wenn Schaden und Vorteil durch ein- und dieselbe Vermögensverfügung hervorgerufen sind und der Vorteil die Kehrseite des Schadens ist.
- Definition Tatsachen Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, Zuständnisse oder Geschehnisse.
- Täuschung durch Unterlassen? Täuschung durch sog. unechtes Unterlassen gem § 263 StGB iVm § 13 StGB möglich wenn Garantenpflicht besteht. Garantenpflicht kann durch Gesetz auferlegt sein. Bei Arbeitslosengeld I oder II -> § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I -> Prüfung SGB II (§§ 7 ff) oder SGB III (§§ 117 ff)
- Tatbestand 1. objektiver Tatbestand 2. subjektiver Tatbestand