Betriebswirtschaft (BWL) (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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Einführung in das Arbeitsrecht!
Diese Lektion wurde von lucas000 erstellt.
- Was ist unter dem Begriff Arbeitsrecht zu verstehen? Es ist das Sonderrecht unselbstständiger Arbeitgeber.
- Welche Bereiche unterscheidet man üblicherweise im Arbeitsrecht? Individualrecht - Rechtsvorschriften für das 2 Personen Verhältnis Kollektivarbeitsrecht - Betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften Tarifvertragsrecht - Tarifvertragliche Vorschriften Arbeitsschutzrecht - bestehend aus Einzelgesetzten Verfahrensrecht - zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Rechtspositionen
- Für welche Beschäftigten gilt das Individualarbeitsrecht nicht oder eingeschränkt? - Strafgefangene - Beamte - Gesellschafter
- Welche Bedeutung hat heute noch der Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Angestellten? Die Sichtweise ist weitestgehend überholt. Nach der Verkehrsanschauung leisten Angestellte überwiegend geistige, Arbeiter überwiegend körperliche Arbeit.
- Woran wird deutlich, dass der Arbeitsvertrag kein Werkvertrag nach 631 ff BGB ist? Der Werkvertragsnehmer verpflichtet sich dem Erfolg der Leistung. Er trägt somit das gesamte unternehmerische Risiko selbst. Der Arbeitnehmer schuldet nur die Leistung der Dienste. Hier trägt der Arbeitgeber das unternehmerische Risiko.
- Kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden? Ja, es gibt für den Arbeitsvertrag keine Formvorschrift. Sie können mündlich oder Konkludent geschlossen werden. Der Arbeitnehmer hat aber ein Recht, den mündlichen Arbeitsvertrag schriftlich bestätigt zu bekommen.
- Was versteht man unter Arbeitsvertragspflichten? Es gibt Hauptpflichten und Nebenpflichten aus dem Dienstvertrag.
- Welche Hauptpflichten hat der Arbeitnehmer? 611 BGB Leistung der versprochenen Dienste
- Welche sonstigen Pflichten hat der Arbeitnehmer? 241II, 242 BGB Verschwiegenheitsgebot Wahrnehmung der Arbeitgeberinteressen Wettbewerbsverbot schmiergeldverbot Angemessenes außerdienstliches Verhalten Anzeigepflicht
- Welche Hauptpflichten hat der Arbeitgeber? 611 BGB Gewährung der vereinbarten Vergütung.
- Welche Nebenpflichten hat der Arbeitgeber? 617-619 BGB Führsorgepflicht Schutzpflicht Sorgfaltspflicht Gleichbehandlungspflicht Mobbngbekämpfung
- Welche Rechtsquellen unterscheidet man im Arbeitsrecht? Arbeitsvertrag Betriebsvereinbarung Tarifverträge Bundes Landesgesetze Verfassungsrecht EU - Recht internationales Recht
- Was zählt nicht zu den Rechtsquellen des Arbeitsrechts? Urteile sind keine Rechtsquellen, haben aber in der Praxis große Bedeutung.
- Was sind zwingende und nachgiebige Regelungen? Zwingende Regelungen sind Schutzvorschriften nachgiebige Regelungen sind im Arbeitsvertrag geregelt
- Was muss in einem Arbeitsvertrag geregelt sein? 2 Nachweissgesetz Name und Anschrift der Vertragsparteien bei Befristung die Dauer Arbeitsort Tätigkeit Arbeitszeit Erholungsurlaub Kündigungsfrist Hinweise auf Tarifverträge
- Für wem gilt die Betriebsvereinbarung? 77 BVG Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind daran gebunden.
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- Unter welchen Vorraussetzungen gilt ein Tarifvertrag? Wenn der Arbeitgeber und Arbeitnehmer den jeweiligen Verbänden angehören.
- Welche Regelungen im Grundgesetzt sind für das Arbeitsrecht von Bedeutung? Einzelbestimmungen und Grundrechte. Ein Arbeitsvertrag darf nicht gegen ein Grundgesetz verstoßen. Grundrecht auf freie Berufswahl 12 ABs. 1 S.1 GG
- Wie beeinflusst das Europäische Recht das nationale Arbeitsrecht? Primäres Gemeinschaftsrecht gilt mit Unterzeichnung und Beitritt zur EU. 39 EG Freizügigkeit der Arbeitnehmer Im sekundären recht wirken: Richtlinien - die müssen vom jeweiligen Staat umgesetzt werden. Verordnungen - diese ähneln Innerstaatlichen Gesetzen
- Durch welche Prinzipien wird das Verhältnis der Rechtsquellen zueinander bestimmt? Spezialitätsgrundsatz - speziale vor allgemeinregelungen Ablösegrundsatz - eine zeitlich jüngere löst eine zeitlich ältere immer ab Rangordnungsprinzip - höherwertige - niederwertige Rechtsquelle Günstigkeitsprinzip - abweichungen nach oben möglich
- Was versteht man unter einer Kündigung? Die Kündigung ist eine einseitig Empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis in Zukunft auflösen soll.
- Welche unterscheidungsformen gibt es bei Kündigungen? normale Kündigung außerordentliche Kündigung Änderungskündigung Druckkündigung Verdachtskündigung
- Kündigungsfristen 622 BGB
- 4 zulässige und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch Warum wollen Sie zu uns? Was sind ihre Stärken und Schwächen? Zukünftigen Ziele? Gehaltsvorstellungen? Schwangerschaft Krankheiten Behinderugen Privatleben
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anfechtung wegen falsch beantworteter zulässiger Fragen möglich? 123 BGB zulässige Frage muss vorliegen, und Lüge, dann arglistige Täuschung
- Vorraussetzung zur Anfechtung eines AV bei Lüge 123 BGB zulässige Frage, lüge - Anfechtung
- 3 Gründe für vorformulierte Arbeitsverträge EInheitlichkeit REchtssicherheit Lückenfüllung Rationalität
- Nenne den Mindestinhalt eines ARbeitsvertrages 2 Nachweisgesetz
- 4 Arbeitgeberfreundliche Klauseln Pfändung und Abtretung - Kostenerstattungsansprüche des AG Gesetzlicher Mindesturlaub Kündigungsfristen nach Gesetz - Probezeitvereinbarungen nur die nötigsten Vergütungen
- 4 Arbeitnehmerfreundliche Klauseln Aussschluss der Probezeit Teilnahme am Gleitarbeitszeitprogram Arbeitnehmer wird bei den Kündigungsfristen besser gestellt. Ausschluss der Kündigung durch den AG im ersten Jahr Fahrkostenzuschuss kostenlose Verpflegung Mitarbeiterdarlehen erweiterte Entgeltfortzahlung kein Wettbewerbsverbot Mindesturlaubsverlängerung
- Aus welchen Gründen können Vertragsklauseln unwirksam werden? Irrtum 119 BGB arglistige Täuschung 123 BGB Verstoß gegen Verbote 134 BGB Sittenwidrigkeit 138 BGB
- Wird der Vertrag bei unwirksamen Vertragsklauseln nichtig? Nein! Vertrag bleibt erhalten!
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- 4 unzulässige Klauseln im AV Probezeit zu lang 12 Monate - zulässig 6 Monate 622 BGB Unterschreitung der gesetzl. Kündigungsfrist von 2 Wochen 622 BGB ungenaue Regelungen: der übliche Lohn zu wenig Urlaub 15 Tage
- Was für Vorschriften gelten für befristete Arbeitsverträge? 14 TzBFG nur mit sachlichem Grund max. 24 Monate max. 4 Veträge in Folge
- Pro und Kontra Befristeter Arbeitsvertrag keine langen Kündigungsfristen kein Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung kurze Verweildauer im UN geringe Integration des AN ins UN bessere Planungssicherheit für UN