Latein Vokabeln (Fach) / Latein (Lektion)
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Diese Lektion wurde von tetiboo erstellt.
- iudex, -icis, m./f . ‚Richter/in‘
- iudex a quo ‚Richter der Ausgangsinstanz’ (wörtlich:‚Richter, von dem ...’)
- iudex ad quem ‚Richter der Rechtsmittelinstanz’ (wörtlich:‚Richter, an den ...’)
- iudex non calculat ‚Der Richter rechnet nicht’ = Rechenfehler im Urteil erwachsen nicht in Rechtskraft
- iudex inhabilis ‚der nicht haltbare Richter’ = der von Gesetzeswegen ausgeschlossene Richter
- iudex inhabilis ‚der nicht haltbare Richter’ = der von Gesetzeswegen ausgeschlossene Richter
- iudex suspectus ‚der verdächtige Richter’ = der wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnende Richter
- iurisconsultus, -i, m. ‚Rechtsgelehrter‘
- iurisprudentia, -ae, f. ‚Rechtswissenschaft‘
- ius privatum ‚Privatrecht‘
- ius publicum ‚Öffentliches Recht‘
- ius civile Zivilrecht
- ius canonicum kanonisches Recht kirchliches Recht
- iuris utriusque ‚beider Rechte’ (= des weltlichen [ius civile]und kirchlichen Rechts [ius canonicum])
- ius cogens ‚zwingendes Recht, nicht abdingbares Recht‘
- ius dispositivum ‚nachgiebiges Recht, abdingbares Recht‘
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- ius civile ‚Zivilrecht’
- ius canonicum ‚kanonisches Recht, kirchliches Recht’
- ius scriptum ‚geschriebenes Recht, gesatztes Recht‘
- ius non scriptum ‚ungeschriebenes Recht‘
- ius (civile) vigilantibus scriptum est ‚Das (Zivil)Recht ist für die Wachsamen geschrieben.‘ (= um zu seinem Recht zu kommen, muss man es kennen und sich darauf berufen)
- ius naturale Naturrecht
- ius positivum vom Menschen geschaffenes Recht (im Gegensatz zum Naturrecht)
- ius gentium ,Völkerrecht’;im Römischen Recht: ‚Völkergemeinrecht (für alle Menschen geltendes Recht)‘
- ius soli ‚Recht des Bodens’ (Anknüpfung eines Rechts an den Geburtsort der Person)
- ius sanguinis ‚Recht des Blutes‘ (Anknüpfung eines Rechtsan die Abstammung einer Person)
- legal ‚gesetzlich, gesetzmäßig
- illegal ‚ungesetzlich‘
- legitim ‚gesetzmäßig, rechtmäßig‘
- illegitim ‚unrechtmäßig‘
- Legitimation ‚Rechtfertigung, Berechtigung; berechtigendesDokument‘
- legitimieren / sich legitimieren ‚berechtigen / sich ausweisen‘
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- Legitimierung ‚Akt des (Sich-)Legitimierens’
- Legalismus ‚striktes Befolgen der Gesetze‘ (abwertend)
- Legalistisch ‚das Gesetz streng befolgend‘ (abwertend)
- Legalitätsprinzip ‚Prinzip der Gesetzesbindung; Verpflichtung,beim Verdacht einer Straftat innerhalb derBefugnis nachzugehen
- lege artis ‚kunstgerecht’
- Legalzession ‚gesetzlicher Forderungsübergang’
- Legalservitut ‚gesetzliche Dienstbarkeit
- Legaldefinition ‚gesetzliche Definition’
- Legislative ‚gesetzgebende Gewalt’
- Exekutive ‚ausführende Gewalt’
- Judikative ‚rechtsprechende Gewalt’
- Legislatur ‚Gesetzgebung’
- Legislaturperiode ‚Amtsdauer einer (gesetzgebenden)Volksvertretung‘
- legislatorisch ‚gesetzgeberisch’
- lex perfecta ‚vollkommenes Gesetz’ = Gesetz, das für denFall des Zuwiderhandelns eine Sanktionvorsieht
- lex imperfecta ‚unvollkommenes Gesetz’ = Gesetz, das fürden Fall des Zuwiderhandelns keinerleiSanktion vorsieht
- lex plus quam perfecta ‚mehr als vollkommenes Gesetz’ = Gesetz, dasneben einer Sanktion des Zuwiderhandelnsnoch eine (zusätzliche) Strafe vorsieht
- lex minus quam perfecta ‚weniger als vollkommenes Gesetz’ = Gesetz,das zwar die Gültigkeit des Rechtsgeschäftsnicht betrifft, gleichwohl eine Strafe vorsieht
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