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Öffentlich rechtliche Grundlagen (Fach) / Rechtsgrundlagen Fragenkatalog (Lektion)

Öffentliches Recht Grundlagen, Pritates Recht Grundlagen, Fragenkatalog zusammengestellt aus Fragen der Vorlesung WS 2011/12 für Bauingenieure

Diese Lektion wurde von gizmo1 erstellt.

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  • Was muss ein Unternehmen beachten, wenn sein Vertragspartner ebenfalls AGB verwendet? -          Durchlesen und überprüfen
  • Welche Regelungen sollen AGB enthalten? -          Eigentumsvorbehalt -          Garantie -          Umtauschrecht -          Zahlungsbedingungen -          Lieferbedingungen -          Verpackungskosten
  • Wann liegen Leistungsstörungen vor? -          Liegt vor, wenn der Schuldner hinsichtlich Zeit, Ort oder Art nicht ordnungsgemäß erfüllt -          Nichterfüllung: o   Schuldnerverzug (spätere Erfüllung noch möglich – Lieferverzug ) o   Unmöglichkeit (Erfüllung nicht mehr möglich) -          Schlechterfüllung o   Mangelhafte Leistung – es gilt Gewährleistung
  • Was ist Gewährleistung? -          §§ 922 ff ABGB -          Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers (Herstellers), verschulden unabhängig für Mängel einzustehen, die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. -          Zwingendes Recht -          Abdingbar im beidseitigen UN-Geschäft und zwischen Privaten
  • Ab wann und wie lange gilt die Beweislastumkehr? Umkehr der Beweislast nach Ablauf von 6 Monaten – Käufer muss Mangelhaftigkeit beweisen
  • Nennen Sie 3 Beispiele von je beweglichen und unbeweglichen Sachen? -          Beweglich: Schaufel, Bagger, Heizkörper nicht eingebaut, Laptop -          Unbeweglich: Lift, Fenster - eingebaut, Heizkörper -  eingebaut, Haus
  • Definition Garantie? Freiwillige Haftung die über Gewährleistung hinausgeht, Hersteller bzw. Händler gibt Garantie Verkäufer tauscht/repariert Schäden auch über die Gewährleistung hinaus („freiwilliges kundenservice“)
  • Welche Arten von Mängel gibt es? -          Wesentliche Mängel o   Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware beträchtlich zB Mikrowellen geeignetes Geschirr schmilzt -          Unwesentliche Mängel o   Sie hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware in keiner Weise zB Hagelschäden am Auto, Kratzer an der Waschmaschine -          Behebare Mängel o   Sie können mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln behoben werden zB wackeliges Stuhlbein, -          Unbehebbare Mängel o   Sie können nicht beseitigt werden zB verzogener Fahrradrahmen
  • Unterschied zwischen Haftung aus Delikt und Haftung aus Vertrag?                 Haftung aus Delikt: Geschädigter muss fremdes Verschulden beweisen                 Haftung aus Vertrag: Beklagter muss seine Schuldlosigkeit beweisen (Umkehr der Beweislast)
  • Voraussetzungen für Schadenersatz? Eintritt eines Schadens, Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden des Schädigers (Fahrlässigkeit, Vorsatz)
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  • Welche Schäden werden nach Produkthaftungsgesetz ersetzt? -          Tötung -          Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung -          € 500,-- übersteigender Sachschaden bei Verbrauchern
  • In welchem Fall wäre Gewährleistung dem Schadenersatz vorzuziehen? -          Verschuldensunabhängig
  • Hauptbestandteile des UGB? -          Hauptbestandteile: Firmenbuch, Prokura, UN-Übergang, Personengesellschaften, Rechnungslegung, Unternehmensbezogene Geschäfte
  • Definition des Firmenbuches? -          Verzeichnis und Offenlegung von rechtlich und wirtschaftlich bedeutsamen Tatsachen von Unternehmen
  • Unterschiede Prokura und Handlungsvollmacht? -          Prokura o   ist eine Vollmacht mit gesetzlich zwingend festgelegtem Umfang o   ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines UN mit sich bringt  § 48 UGB) o   im Firmenbuch einzutragen o   kann nur von im FB eingetragenen UN erteilt werden o   Zeichnung mit Zusatz „ppa“ -          Handlungsvollmacht o   Erstreckt sich auf alle Geschäfte, die in der Branche gewöhnlich vorkommen o   Jeder UN kann HV erteilen o   Umfang ist nicht zwingend umschrieben, jede Beschränkung ist wirksam, wenn sie der Dritte kannte und kennen musste: §  Generalhandlungsvollmacht §  Gattungsvollmacht §  Einzelvollmacht o   Zeichnung „i.V.“
  • Was ist eine Firma? -          Ist der in das Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmens
  • Unterschiede in der Haftung bei KG und AG? -          KG – es haften Gesellschafter solidarisch mit Privatvermögen und die Gesellschaft mit Gesellschaftsvermögen o   Komplementär haftet uneingeschränkt/absolut mit Privatvermögen o   Kommanditist haftet nur mit der eingebrachten Einlage AG – ist Eigentümer des Gesellschaftsvermögens und haftet für Gesellschaftsschulden. Die Aktionäre haften nicht.
  • Welche Unternehmensformen gibt es? -          Einzelunternehmen -          GesBR, OG, KG (Personengesellschaften) -          AG, GmbH (Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsorgane der AG? -          Vorstand o   Mindestens zwei o   Vom Aufsichtsrat bestellt o   Weisungsfrei o   Gesamtvertretung -          Aufsichtsrat o   Wird von Hauptversammlung gewählt o   Aufgaben: Bestellung und Abberufung  der Vorstandsmitglieder o   Laufende Überwachung der Geschäftsführung o   Einsicht und Prüfung der Bücher o   Zustimmung zu wichtigen Geschäften -          Hauptversammlung o   Setzt sich aus allen Aktionären zusammen, alljährlich einzuberufen
  • Ab welchen Zeitpunkt ist ein Unternehmen eine juristische Person? -          Ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Firmenbuch
  • Wer haftet in welcher Form beim Einzelunternehmen? -          Unternehmer - haftet persönlich unbeschränkt mit dem Privatvermögen