Buchführung (Fach) / Abschreibungen auf Forderungen (Lektion)

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  • Vollwärtige Forderungen Bei vollwärtigen Forderungen bestehen hinsichtlich der Einbringlichkeit weder EInschränkungen noch Zweifel, das Zahlungsausfälle zu erwarten sind.
  • zweifelhafte Forderungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine lediglich teilweise Realisierung zu erwarten ist. Anhaltspunkte: - erfolglose Mahnungen - neg. Auskünfte über die Liquiditätsverhältnisse - erhebliche Zahlungszielüberschreitung - die Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln - die beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Zweifelhafte Forderungen sind von den vollwertigen Forderungen buchungstechnisch zu trennen und auf das aktive Bestandskonto "zweifelhafte Forderungen" umzubuchen. (auch "Dubiose") zweifelhafte Forderungen an Forderungen
  • Zweifelhafte Forderungen sind mit dem warscheinlichen Wert anzusetzen. Der als uneinbringlich geschätzte Teil der Forderung ist abzuschreiben Abschreibungen auf Forderungen an zweifelhafte Forderungen
  • uneinbringliche Forderungen sind Forderungen die die aller Warscheinlichkeit nach nicht mehr beglichen werden können. Sie sind in voller Höhe abzuschreiben. Anzunehmen bei folgenden Situationen: - Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgelehnt - Die Verwertung der Insolvenzmasse blieb für das buchende Unternehmen ohne Ergebnis - Eine Zwangsvollstreckung erwies sich als furchtlos - Der AUfenthaltsort des Schuldners lässt sich nicht ermitteln - Der Schuldner leistete einen Offenbarungseid
  • Uneinbringliche Forderungen liegen auch dann vor, wenn nur ein Teil der Forderungen ausfällt und dieser Ausfall sicher ist. (z.B. wenn im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Ausfallquote gerichtlich festgelegt ist) Abschreibungen auf Forderungen USt                                                          an Forderungen
  • Umsatzsteuerkorrektur ist Problematisch. nur bei tatsächlichem Forderungsverlust besteht ein gegenüber den Finanzamt realisierbarer Kürzungsanspruch. Abschreibungen in Rahmen zweifelhafter forderungen erfolgen deshalb vom Nettobetrag. Erst wenn die Höhe des Forderungsausfalls tatsächlich feststeht und das vereinbarte Entgelt  für eine steuerpflichtige Leistung und Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist, darf die Umsatzsteuer korregiert werden.
  • Einzellwertberechtigung - indiviuelle Risikoprüfung - berücksichtigt das idividuelle Ausfallrisiko des Schuldners - nur bei überschaubarer Forderungszahl und bei hochwertigen Forderungen
  • Forderungen können direkt und indirekt Abgeschrieben werden Unterschiede siehe Buch
  • Pauschalwertberichtigung - einerseits werden spezielle Kreditrisiken (Ausfallrisiko, Verzögerungsrisiko, Einziehungsrisiko) pauschal erfasst - insbesondere wenn sich umfangreiche Forderungsbestände aus zahlreichen, betragsmäßig weniger ins Gewicht fallenden Einzellforderungen zusammensetzen. - andererseits Erfassung allgemeiner Kreditrisiken Pauschalwerberichtigung ist aus Erfahrungswerten der Vergangenheit zu bemessen. - dirikte und indirekte Verbuchung möglich
  • Verbuchung von Zahlungseingang auf zweifelhafte Forderungen 1. Harmoniefall: die Höhe des tatsächlichen Forderungsausfalls ist gleich der Höhe des geschätzten Forderungsausfalls 2. Diskrepanzfall I: Die Höhe des tatsächlichen Forderungsausfalls ist größer als die Höhe des geschätzten Forderungsausfalls 3. Diskrepanzfall II: Die Höhe des tatsächlichen Forderungsausfalls ist kleiner als die Höhe des geschätzten Forderungsausfalls.
  • Zahlungseingang auf eine als uneinbringlich abgeschriebene Forderung Zahlungseingang auf Pauschalwertberichtigte Forderungen 1. siehe buch 2. In der Praxis ist hier eine Fortschreibung der Pauschalwertberichtigung üblich