Einführung in die BWL (Fach) / kurzversion gesellschaftsformen (Lektion)

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gesellschaftsformen

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  • Die Einzelunternehmung Der Einzelunternehmer ist Eigner und Manager zugleich. Die Entscheidungsgewalt liegt ganz alleine bei ihm. Natürlich trägt er auch die Verantwortung und das Risiko alleine. Wichtige Merkmale der Einzelunternehmung im Überlick. Startkapital: Haftung: Firmierung: keine Angaben der Inhaber haftet gesamtschuldnerisch e.K oder e.Kfm Haftung und Besteuerung Die Einzelunternehmung ist die dominierende Unternehmensform kleinere Unternehmen. Der Kaufmann haftet gesamtschuldnerisch mit seinem Privat-und Geschäftsvermögen. Er ist zudem mit seinen Einnahmen einkommensteuerpflichtig und sollte er ein Gewerbebetrieb führen eventuell auch gewerbesteuerpflichtig. Seine Geldmittel schöpft er entweder aus seinem Privatvermögen oder aus Darlehen, die durch sein Privatvermögen begrenzt sind. Die Firmierung Firmiert wird diese Unternehmung durch den Namen des Kaufmannes und den Anhang e.Kfm oder e.K. Hans Mustermann e.Kfm. Seit 1998 können auch neben Personen-, Sach- und Phantasienamen in die Bezeichnung der Einzelunternehmung einfließen.
  • Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)   Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Übersicht: Die wesentlichsten Merkmale einer Kommanditgesellschaft auf einem Blick Startkapital Haftung: Firmierung: Eintragung ins Handelsregister? Mindest-gründerzahl - jeder Gesellschafter unmittelbar und ge-samtschuldnerisch OHG mit GmbH wird zu GmbH & Co eine OHG mit einer AG zur AG & Co Ja 2 Die OHG ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Die Firma, also der Name, unter dem das Handelsgewerbe betrieben wird, muss mindestens den Familiennamen eines der Gesellschafter enthalten (z.B. Huber, Meier & Co., Schulze OHG). Jeder Gesellschafter haftet gegenüber ihren Gläubigern unbeschränkt. Auch juristische Personen (zum Beispiel: eine Aktiengesellschaft oder GmbH) können Gesellschafter sein, eine häufig anzutreffende Form ist zum Beispiel die GmbH & Co. Die OHG selbst ist keine juristische Person, kann aber als OHG vor Gericht klagen und verklagt werden (aktive und passive Parteifähigkeit).
  • Die Kommanditgesellschaft (KG) Die KG unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf einer bestimmten Kapitaleinlage beschränkt ist. Die Kommaditgesellschaft unterscheidet sich dadurch von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einer bestimmten Kapitaleinlage beschränkt ist. Zudem hat die Kommanditgesellschaft gegenüber der GmbH den Vorteil, dass sie nicht publizitätspflichtig ist, sowie steuerlich begünstigt wird. Komplementäre sind die Vollhafter, Kommanditisten die Teilhafter Die unbeschränkt haftenden Gesellschafter nennt man Komplementäre, die beschränkt haftenden Kommanditisten. Jede KG muss mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten haben. Der Name des Komplementärs muss in der Firma erscheinen: Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen, sie sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe Ihrer Kapitaleinlage beteiligt. Die wesentlichsten Merkmale einer Kommanditgesellschaft auf einem Blick Startkapital Haftung Firmierung Mindestgründerzahl Eintragungs ins Handelsregister? - Kommanditist bis zur Geschäftseinlage Komplementär unbeschränkt bei einem geldgebenden Kommanditisten als KGaA ist der Komplementär eine GmbH als GmbH&Co.KG 2 Ja
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ist eine Kapitallgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf deren Einlage begrenzt wird. Zur Gründung wird eine Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000,00 benötigt. Tabelle: Wesentliche Merkmale der GmbH auf einen Blick. Startkapital Haftung Firmierung Eintragung in das Handelsregister ? Mindest-gründerzahl 25.000 € Gesellschafter haften nur mit Ihrer Einlage mind. 1,00 € Firmennamen plus den Zusatz GmbH Ja 1 Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck ist die GmbH stets eine Handelsgesellschaft und als juristische Person im Handelsregister eingetragen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, dass auf zu bringende Stammkapital muss mindestens € 25.000 betragen, wobei jeder Gesellschafter eine Stammeinlage von mindestens € 1,00 übernehmen muss. Die Höhe des Geschäftsanteils (ausgedrückt in Prozent des Gesellschaftsvermögens) richtet sich nach der Stammeinlage. Firmierung Der Gegenstand der Unternehmung oder der Name eines der Gesellschafter sowie der Zusatz „mit beschränkter Haftung“ müssen im Namen der Gesellschaft (Firma) enthalten sein. Organe der GmbH Die Organe der GmbH sind der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung sie entsprechen Vorstand und Hauptversammlung bei der AG. Bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist auch ein Aufsichtsrat vorgeschrieben.
  • Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit persönlicher Rechtsfähigkeit, derer Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Grundkapital Firmierung Mindestgründerzahl Eintragungs ins Handelsregister? mind. 50.000€ Namen plus Zusatz AG 1 Ja Die Gründung einer Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft entsteht als juristische Person durch Eintrag ins Handelsregister und haftet gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Privatvermögen der Aktionäre. Zur Gründung einer AG muss von mindestens einer Personen ein Grundkapital von mindestens 50.000 € aufgebracht werden, dass zu einem bestimmten Teil durch Bar-oder Sacheinlagen gedeckt sein muss. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt, die frei zu erwerben sind. Die Aktionäre leisten eine Einlage, die dem Nennwert der Aktien entspricht. Dafür erhalten sie das Recht auf Gewinnanteil (Dividende), auf Teilnahme am Liquidationserlös und auf das Aktienstimmrecht. Dieses kommt im Allgemeinen in der Hauptversammlung zum Tragen, in der die Aktionäre u.a. über die Verwendung des Gewinns entscheiden und den Aufsichtsrat wählen. Dieser ernennt seinerseits den Vorstand, welcher die Geschäftsführung übernimmt und die AG nach außen vertritt. Die Aufgaben, der Organe einer Aktiengesellschaft im einzelnen: 1. Die Hauptversammlung beschließendes Organ.  Wahl der Aktionärsvertreter  Wahl des Aufsichtsrates  Abstimmung über die Verwendung des Jahresergebnisses  Entlastung des Vorstandes 2. Der Aufsichtsrat überwachendes Organ (für 4 Jahre bestellt). Wahl und Überwachung des Vorstandes Prüfung des Jahresabschlusses Berichterstattung an die Hauptversammlung 3. Vorstand ausführendes Organ; für 5 Jahre bestellt. Leitung des Unternehmens Geschäftsbericht und Erstattung an den Aufsichtsrat Erstellung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes Einberufung der Hauptversammlung