Recht (Fach) / Leistungsstörungen (Lektion)

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Leistungsstörungen

Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.

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  • Definiere Leistungsstörungen. Was, wenn einer nicht tut was er soll?   Wenn eine Vertragspartei nicht ordnungsgemäß seine Vertragspflichten erfüllt, spricht man von Leistungsstörung.     Um bestimmen zu können, ob eine solche ...
  • Nenne und erläutere die drei Erfüllungsorte. Holschuld Gläubiger holt die Ware -> bei Untergang trägt Gläubiger Schuld.     Bringschuld Schuldner bringt die Ware -> bei Untergang trägt Schuldner die Schuld.     Schickschuld Schuldner ...
  • Grds. gilt das, was die Parteien vereinbart haben. ... Erfüllungsort (§269 BGB - Leistungsort)     Wenn die Parteien nichts vereinbart haben gilt das Gesetz.   Das legt den Erfüllungsort mit dem Wohnsitz / Geschäftssitz des Schuldners fest.
  • Wann ist zu leisten? Erkläre. Leistungszeit = Fälligkeit   § 271   Grds. gilt das, was die Parteien vereinbart haben  Wenn die Parteien nichts vereinbart haben – und sich aus der Natur des Geschäftes nichts anderes ergibt-, ...
  • Was ist geschuldet? Stückschuld        = ein einzelnes, ganz konkretes Stück (Unikat-Tasche) Gattungsschuld   = geschuldet ist irgendein Stück dieser Art (Paar Schuhe)                              ...
  • Welche Unmöglichkeiten der Schuldung gibt es. Nenne ... § 275 ff BGB   anfängliche      Leistung konnte von Anfang an nicht erbracht werden      - Folge: Vertrag ist wirksam  +  SEAnspruch des Gläubigers                 - objektive Unmögl: ...
  • Definiere Verzug. = die nicht rechtzeitig erbrachte Leistung.     * Gläubigerverzug §§ 293   = wenn der Gläubiger die Leistung des Schuldners nicht (rechtszeitig) annimmt.   Rechtsfolge: der Schuldner haftet ...
  • Checkliste Schuldnerverzug. Voraussetzungen Schuldnerverzug (§ 286 BGB)   - Schuldverhältnis - Leistungszeit verstrichen (Fälligkeit) - schuldhaft - nicht geleistet - Mahnung oder  - Fälligkeit nach Kalender oder Gesetz           ...
  • Was sind die Folgen des Schuldnerverzugs? Folgen Schuldnerverzug (§ 288 BGB, § 280 Abs. 2 BGB)   - Verzinsung (§ 288 BGB) - Schadensersatz (§ 280 Abs. 2 BGB)                                           Art und Umfang ...
  • Checkliste Nichtleistung + Rechtsfolgen. Voraussetzung: - Anspruch - Fälligkeit - Pflichtverletzung (Nichtleistung) - Fristsetzung (angemessene Frist) = nicht erforderlich bei Fixgeschäften - Fruchtloser Fristablauf     Rechtsfolgen: Rücktrittsrecht, ...
  • Wann gilt das Rücktrittsrecht? Inkl. Checkliste mit ... §§ 346 ff BGB (Rechtsfolge) (gilt insbesondere für vertraglich vereinbarten Rücktritt)     ! Voraussetzungen: - Rücktrittsgrund (Vertrag oder Nichtleistung mit Mahnung und Fristsetzung) - Rücktrittserklärung ...
  • Die Prüfung in der Klausur? Anspruch entstanden? ...Übereinstimmende WEs, Zugangs etc.   Fällig?   Anspruch untergegangen? Unmöglichkeit? – 275 BGB; 326 BGB (Vorauss. Unmöglichkeit prüfen!) Verzug? – 286 BGB, 280 BGB ...
  • Def. Widerrufsrecht! § 312 + § 355   stellt  ein Recht jeden Verbrauchers dar, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch ...
  • Checkliste Widerrufsrecht. Voraussetzungen: - Verbraucher - Widerrufsrecht eingeräumt - Widerrufserklärung (Textform oder Rücksendung der Ware, keine Begründung erforderlich) - fristgerecht - nicht ausgeschlossen
  • Fristgerechte Erklärung. Fristgerechte Erklärung   - Absendung des Widerrufs vor Fristablauf genügt - Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen
  • Definiere Fristbeginn. - mit Erhalt wirksamen Widerrufsbelehrung, nicht vor Eingang der Ware   beim Empfänger   - bei Belehrung erst nach Vertragsschluss beträgt Widerrufsfrist 1 Monat   - Frist endet spätestens 6 Monate ...
  • Wie ist eine Widerrufsbelehrung wirksam? - muss in Textform dauerhaft beim Verbraucher vorliegen   (Text auf Webseite genügt, im Streitfall ist aber der Zugang beim Verbraucher nicht beweisbar, deswegen die „Kreuzchen“)   - Verbraucher ...
  • Bei was sind Widerrufsbelehrungen ausgeschlossen? - individuell angefertigter Ware (Maßanfertigung, Gravur etc) - durch den Verbraucher entsiegelte Audio-, Video, Software - Zeitschriften/Zeitungen - Wett- und Lotteriegeschäften