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Recht (Fach) / Vertragsformen und -mängel (Lektion)
Vertragsformen und -mängel
Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.
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- Welche Vertragsform ist festgelegt? Grundsätzlich = Formfreiheit Ausnahme = Einhaltung einer Form; Gesetzliche Form oder Vereinbarte Form Textform schriftl. Form elektr. Form Notarielle Form qualifizierte Form
- Definiere Textform. § 126 b BGB - dauerhafte Wiedergabe in Schriftweise - dafür geeignet, um dem Vertragspartner eine schriftliche Form zur Verfügung zu stellen Bsp.: Widerruf (§ 355 I 2 BGB)
- Was versteht man unter der schriftlichen Form? § 126, 127 BGB - Unterzeichnung mit eigenhändiger Namensunterschrift - Eigenhändig = Unterschrift muss vom Aussteller kommen - Unterschrift in Text kopiert - reicht nicht !
- Definiere die elektronische Form. § 126 a, 127 I BGB - ersetzt die eigenhändige Unterschrift - formgerechter Zugang bei elektronischer Übermittlung somit o.k. - bei wichtigen RGs - ausgeschlossen !
- Definiere die notarielle Form. § 128 BGB - notarielle Beurkundung durch Notar - Erläuterungen stehen im Beurkundungsgesetz Bsp.: Grundstückkaufvertrag, Ehevertrag, Auflassung
- Was können qualifizierte Formen sein? - Eheschließung (§ 1310 BGB) = durch persönliche Anwesenheit vor Standesamt - Auflassung (§ 925 BGB) = gleichzeitige Anwesenheit der Beteiligten vor dem Notar - Testamt (§ 2247 BGB) = eigenhändig geschrieben und unterschrieben
- Was sind die Folgen des Formmangels? Nenne die beiden. Nichtigkeit des RG § 125 oder Rückabwicklung; Rücktritt vom KV (Tausch; Bsp.: Besitz mit Geld)
- Erkläre die Bedingung und die Befristung. § 158 ff BGB = WEs oder RGs können an Bedingungen oder Befristungen geknüpft sein. Bedingung: Ich weiß, dass ein Ereignis kommt (Weihnachten) aber der Zeitpunkt noch nicht feststeht (Tod). Befristung: Ich weiß, dass ein Ereignis kommt, ob der Zeitpunkt zu dem es passiert feststeht (Mittwochslotto) oder nicht (Hochzeit). ______________________________________ aufschiebend auflösend "dann geht’s los" "dann hört's auf"
- Bis zum Bedingungseintritt ist das RG schwebend. In dieser Zeit dürfen Beteiligte den Bedingungseintritt weder vereiteln noch absichtlich herbeiführen! Was geschieht wenn dies doch passiert? Nenne die Schutzvorschriften. (§§ 160 ff BGB) § 162 BGB – Eintritt verhindert– gilt als eingetreten oder herbeigeführt (= gilt als nicht eingetreten) § 161 BGB – Zwischenverfügungen werden bei Bedingungseintritt unwirksam (aber erst dann) § 160 BGB - Schadensersatzanspruch
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