Recht (Fach) / Willenserklärung (WE) (Lektion)
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Willenserklärung (WE)
Diese Lektion wurde von kristina191191 erstellt.
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- Definiere Willenserklärung (WE) ! = auf eine Rechtsfolge gerichtete Willensäußerung. innerer Tatbestand Handlungswille Erklärungswille Geschäftswille äußerer Tatbestand (Abgabe d. WE) ausdrückliche ...
- Welche Ausnahmen bzgl. Schweigens gibt es? Zähle ... - Ausdrücklich vereinbart worden - Kraft Gesetz (so gilt das Schweigen als …) - Schweigen des Kaufmanns auf Angebote - kaufmännisches Bestätigungsschreiben
- Schweigen gilt als Annahme – außer der Kaufmann ... - Kaufmann als Empfänger eines Angebots - Angebot zu einer Geschäftsbesorgung, die das Gewerbe des Kaufmanns gewöhnlich mit sich bringt - bestehende Geschäftsverbindung - keine unverzügliche ...
- Inhalt des Schreibens wird Vertragsinhalt – außer ... - Kaufleute oder ähnliche Personen - Vertrag ist mündlich zustande gekommen - inhaltliche Bestätigungen der Verhandlungen - unverzügliche Absendung der Bestätigung - Zugang des Schreibens ...
- Unterscheide kaufmännisches Bestätigungsschreiben ... kaufmännisches Bestätigungsschreiben = Urkunde in der der Inhalt eines mündlich geschlossenen Vertrags wiedergegeben wird. Auftragsbestätigung = Annahme eines Angebots.
- Erkläre die möglichen Zugänge der WE. Nicht empfangsbedürftige (Ausnahmefall); Bsp.: Testament, Auslobung sind an keine Person gerichtet werden bereits mit der Abgabe wirksam Empfangsbedürftige (Regelfall); Bsp.: Kündigung, ...
- Unterscheide den WE Zugang unter Anwesenden und Abwesenden. ... Anwesenden wenn Erklärende mit richtigen u. vollständigen Verstehen des Vernehmenden rechnen darf. Abwesenden WE muss in diesen Machtbereich gefallen sein, dass Empfänger die Möglichkeit der ...
- Nenne einige Gründe zur Anfechtung einer WE. Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Übermittlungsirrtum Eigenschaftsirrtum arglistige Täuschung Drohung §§ 119 + 123
- Nenne die fünf Merkmale einer Anfechtung bei WEs. * Anfechtungserklärung: - man muss erklären (WE) - formlose und empfangsbedürftige WE * Anfechtungsgegner: ...