Strafrecht (Fach) / StrafrechtAT/BT (Lektion)

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  • I. Tatbestand 1)objkt. Tabest. a)äußere Unrechtsmerkmale                                           aa) Täter                                      bb) Tathandlung                                        cc)Taterfolg                     dd)weitere deliktsspezifische Merkmale  
  • I.Tatbestand 1)objktv. Tatbest. b)Kausalzusammenhang (1)(Äquivalenztheorie Conditio-sine-qua-non Formel) Jede Handlung ist kausal die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Form entfiele. Alle Handlungen die diese Formel bilden sind kausal.
  • I.Tatbestand 1)objktv. Tatbest. b)Kausalzusammenhang (2)(Alternativ-Doppelkausalität) 2Handlungen;jede für sich tödlich;führen gleichzeitig zum Tod Ergebnis: Modifizierte Äquivalenztheorie: Auch solche Bedingungen sind kausal, die zwar alternativ, aber nicht kommulativ hinweggedacht werden können.
  • I.Tatbestand 1)objktv. Tatbest. b)Kausalzusammenhang (3)(Kummulative Kausalität) 2 von einander unabhängige Sachen wirken zusammen, bewirken Erfolg zusammen. Ergebnis: Laut Äquivalenztheorie ist alles kausal was zum Tod führt, aber wahrscheinlich fehlt es an der objektiven Zurechenbarkeit wegen Atypik des Kausalverlaufs.