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Wirtschaftsfachwirt II (Fach) / Investition und Finanzierung (Lektion)

Zusammenfassung

Diese Lektion wurde von Cooper11 erstellt.

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  • Darlehen Mittel bis langfristige Berereitstellung eines Kreditbetrages in einer Summe. Tilgungsdarlehen endfälliges Darlehen Bei den Tilgungsdarlehen gibt es solche mit gleichbleibenden Annuitäten und fallenden Raten. Darlehen zur Finanzierung von Anlagegütern. Laufzeit bis zu 20 Jahre. Man unterscheidet bei den Zinsen zwischen dem nominalen Zinssatz der im Darlehensvertrag angegeben ist, und dem Effketivzinssatz. Letzterer zeitgt die tatsächliche Belastung unter Berücksichtigung von Bearbeitungsgebühren, Tilgungsfreijahren oder Damum  
  • Hypothekendarlehen Die Hypothekt dient länger laufenden Finanzierungen insbesondere von Inmobilien.  Sie verbrieft ein Pfandrecht und ist akzessorisch,d.h. sie ist unlöslich zugrunde liegenden Forderung verbunden
  • Schuldvers Hierunter fallen Bundes- oder Kommunalobligatonen, Bundesanleihen, Industrie oder Bankschludverschreibungen. Bei solchen Schuldverschreibungen nimmt ein Staat oder ein Großunternehmer über die Börse ein Darlehen von einer Vielzahl von Dalehnsnehmern auf  
  • Sonderformen der Finanzierung   Factoring=zur Vorfinanzierung von Forderungen Leasing Franchise Fortfaitierung Asset-backd Securities
  • Factoring Ankauf von Forderungen aus Lieferung und Leistungen eines Unternehmens durch ein Factoringinstitut. Dabei kauft der Factor die Forderung an und zahlt den Rechnungsbetrag unter Abzug von Factoringgebühren sofort an das Unternehmen aus. Echte Factoring: das Factoringinstitut übernimmt das Decredererrisiko. d.h. es kann beim Ausfall der Forderung nicht auf den Forderungsverkäufer zurückgreifen Unechtes Factoring: Das Ausfallrisiko verbleibt beim Forderungsverkäufer und es erfolgt nur eine zwischenzeitliche Krditierung der Forderung durch das Factoringinstitut Oftmals werden vom Factoringuntenehme zusätzlich noch Dienstleistungen wie: Fakturierung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Inkasso übernommen
  • Leasing Zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung gegen Entgelt. Es gibt Immobilien- und Mobilienleasing. Dabei bleibt die Leasinggesellschaft Leasinggeber während der Dauer des Leasingvertrages rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Gegenstand. Aus Folge daraus kann der Leasingnehmer die Rate als steuerlichen Aufwand gelten machen Der Leasingvertag regelt die entgeltiche Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien bezgl. Instandhaltung, Reparatur, Verisicherung ggf. Haftung für den Ausfall des Objektes fest. Vorteil: kein Fremd- oder Eigenkapital zur Finanzierung nötig, Liquidität des Unternehmens wird geschont Als Leasinggeber treten spezielle Leasinggesellschaften (indirektes Leasing) oder die Hersteller von Konsum- oder Investitionsgüter (direktes Leasing) selber auf.
  • Franchise Häufig finden Existenzgründungen in jüngster Zeit im Rahmen von Franchise-Konzepten statt. Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Der Franchisegeber räumt das Recht ein, mit seinem Produkten oder Dienstleistungen unter Verwendung eines gemeinsamen Namens, Warenzeichen und Erscheinungsbildes in einer festgelegten Region ein Geschäft zu betreiben. Während der Franchisgeber das nötige Know-how sowie die Qualitätsstandards liefert und ein unterneherisches Gesamtkonzept, das von seinen Franchisenehmern rechtlich selbstständig an ihrem Standort, Gebiet umgesetzt wird, erstellt der Franchisenehmer ein rechtlich, selbstständiger und eigenverantwortlich operierender Unternehmer, den den Verkauf in eigenem Namen und auf eigene Rechnung übernimmt. Eintritt- und Franchisegebühren. Vorteil: sinnvollen Arbeitsteilung zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer vor Ort. Franchising kann keinen Erfolg garantieren.
  • Bonitätsprüfung und Rating Bonitätsrisiko kann eingeschränkt werden, indem der Kreditgeber vom Kreditnehmer Sicherheiten erhält, die er im Fall  der Zahlungsunfähigkeit verwerten darf.
  • Unterscheiden Sie tabellarisch die Formen der Finanzierung nach -Kapitalherkunft - Rechtsstellung - Fristigkeit - Anlass Kapitalherkunft: Aussenfinanzierung-Innenfinzierung Rechtsstellung: Fremdfinanzierung: Das Kapital wird durch außenstehende Gläubiger aufbracht (Kreditfinazierung),Eigenfinanierung wird durch die Eigentümer aufgebracht: Gesellschafter, Aktionäre Frisitgkeit:langfristig Schuldverschreibungen, mittel-Darlehen, kurzfristig:Kontokorrentkredite Anlass: Gründung, Umwandlung, Sanierung, Kapitalerhöhung
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