Sozialversicherungen (Fach) / Sozialversicherung (Lektion)

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AHV

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  • Was heisst AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Nenne den Aufbau des 3 Säulen Prinzips 1. Säule: staatliche Vorsorge, Existenzsicherung, AHV, IV, EO2. Säule: berufliche Vorsorge, Fortsetzung der gewohnten Lebensart, BVG, UVG3. Säule: individuelle Vorsorge, ergänzend, frei wählbar, Säule 3a gebundene Vorsorge, 3b freie Vorsorge
  • Was ist der Zweck der AHV? Existenzsicherung im Sinne der 1. Säule
  • Was bedeutet das sogenannte Umlageverfahren? Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter Generationenvertrag? Die Einnahmen der AHV werden in der gleichen Periode wieder ausgegeben für laufende Renten. Der Generationenvertrag bedeutet, dass die Jungen die Renten der Alten finanzieren.
  • Welche bedeutung hat der Aufwertungsfaktor? Anpassung der Kaufkraft, Teuerungsausgleich
  • Welche Elemente bestimmen bei der Entstehung eines Rentenanspruches die Höhe der AHV-Rente? -Anzahl der Beitragsjahre -Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens(inkl. Aufwertungsfaktor) -Betreuungsgutschriften -Erziehungsgutschriften  
  • Welche Funktion hat der AHV-Ausgleichsfonds? Der Ausgleichsfond reguliert, die in der gleichen Periode benötigten Rentengelder und die Einnahmen in die AHV-Kasse. Mit den zinsen kann ein allfälliger Engpass ausgeglichen werden, solange noch Geld vorhanden ist. Die Folgen des Ausgaben-Umlage-Verfahrens in der AHV betreffend demografischem Wandel, wirtschaftliche- und soziale Entwicklung sind spürbar.
  • Welche Solidaritäten spielen in der AHV eine Rolle? Zusammengehörigkeit von Jung und Alt (Generationenvertrag) Reich und Arm (die schwächeren werden begünstigt)
  • AHV - Finanzierung? Umlageverfahren Beiträge des Bundes (Alkohol- und Tabaksteuer, Mehrwertsteuer, Spielbankenabgabe, freie Bundesmittel) Beiträge der Kantone Regresseinnahmen Kapitalerträge (AHV-Fond)
  • Wer ist versichert? Obligatorisch: - natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz - natürliche Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben (auch Grenzgänger) - Schweizer Bürger, die im Ausland tätig sind: im Dienste der Eidgenossenschaft im Dienste der internationalen Organisationen, mit denen der Bundesrat ein Sitzabkommen abgeschlossen hat und die als Arbeigeber im SInne von Arikel 12 gelten im Dienste privater, vom Bund namhaft subventionierter Hilfsorganisationen nach Artikel 11 des Bundesgestzes vom 19. März 1976 über die inernationale Entwicklungszusammenarbeit und humaniäre Hilfe
  • Wer ist nicht versichert? - Ausländer mit diplomatische Vorrechten (z.B. Botschafter), Befreiung oder steuerlichen Vergünstigungen - Natürliche Personen, welche bei einer ausländischen staatlichen "AHV" oder derjenigen einer internationalen Organisation unterstehen un denen eine unzumutbare Doppelbelastung entstehen würde (Gesuch an die zuständige AK) - Natürliche Personen, welche die Voraussetzungen der obligatorischen Versicherung nur kurze Zeit erfüllen (z.B. Künstler, Artisten, Spezialisten, etc.) - In die Schweiz entsandte natürliche Personen im Besitz einer Bescheinigung - gestützt auf ein Sozialversicherungsabkommen - wonach sie weiterhin der heimatlichen Versicherung angeschlossen bleiben.
  • Wer kann die Versicherung weiterführen lassen? - Personen, die für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz im Ausland tätig sind und von ihm entlöhnt werden, sofern dieser sein Einverständnis erklärt - nicht erwerbstätige Studierende, die ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen (bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das 30. Altersjahr vollenden.)
  • Was sind die Vorteile der neuen AHV Nummer ? - 13-Stellig - anonymisierte Nummer - entspricht dem Datenschutz - neue Nummer lässt eine effektivere Zusammenarbeit mit anderen europäischen Sozialversicherungssystemen zu.
  • Bei der Berechnung von AHV-Renten werden Erziehungs- resp. Betreuungsgutschriften angerechnet. Wie müssen Sie vorgehen, um Ihren Anspruch auf solche Gutschriften geltend zu machen? Erziehungsgutschriften müssen nicht beantragt werden, diese werden bei Rentenantritt automatisch gutgeschrieben (je 50% Mutter/Vater)Betreuungsgutschriften müssen jährlich beantragt werden am Wohnort der zu betreuenden Person (bei der Kantonalen Ausgleichskasse max. 5 Jahre rückwirkend)
  • Für welchen Personenkreis ist die AHV/IV freiwillig? CH-Bürgerrecht, EU- oder EFTA-BürgerAusserhalb der EU/EFTA wohnhaftUnmittelbar zuvor mindestens 5 Jahre versichert gewesen
  • Gegen welche Sozialen Risiken ist man in der AHV versichert? AlterTodInvalidität
  • Hat eine Frau Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie keine Kinder hat? Ja unter folgenden Voraussetzungen:Sie muss das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein.
  • Erklären sie stichwortartig den Begriff "Splitting" innerhalb der AHV Die AHV-Einkommen während der Ehe und auch die Erziehungsgutschriften werden unter den Ehegatten hälftig geteilt; wenn: Der andere Ehegatte das AHV-Alter erreicht oder invalid wird sowie vermerkt bei Ehescheidung
  • Seit 2008 gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Zählen Sie 3 Gründe auf, warum dieses Verfahren eingeführt wurde 1. Zur Verhinderung der Schwarzarbeit 2. Damit Sozialversicherungsbeiträge auch bei kleinen Einkommen erhoben werden können und für Arbeitgeber die Abrechnung vereinfacht wird. 3. Damit auch bei kleinen Einkommen die entsprechenden Steuern erhoben werden können.
  • Was sind die verschiedene Bemessungsgrundlagen bei der AHV. Definieren Sie die Bemessungsgrundlagen der Arbeitnehmenden und definieren sie die Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen. a. Arbeitnehmenden: Der Lohn b. Nichterwärbstätige: 1. Das Vermögen 2. Das 20-fache einer Rente aus der 2. Säule bzw. der Renten aus der AHV (seit 2011) sowie Renteneinkommen (z.B. AHV,BVG). (20-faches jährliches Renteneinkommen)
  • Welche 2 Faktoren bestimmen die Höhe der Rente? - Die "anrechenbaren Beitragsjahre" - das "massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen"
  • Erkläre stichwortartig den Begriff "Freibetrag" im Zusammenhang mit der AHV 1. Dieser Betrag in der Höhe von Fr. 1'400.-- pro Monat ist nicht AHV-pflichtig. Verdient man mehr pro Monat, ist der übersteigende Lohn AHV-pflichtig, ohne rentenbildend zu wirken.