BGB (Fach) / Mietrecht (Lektion)

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Mietverhältnisse

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  • Wodurch entscheiden sich Miet- bzw. Pachtvertrag von der Leihe? Durch die Entgeltlichkeit.
  • Wozu berechtigt der Pachtvertrag insbesondere? Zum Gebrauch der Sache, und im Gegensatz zur Miete bzw. Leihe auch zur Ziehung der Früchte (§ 581 I)
  • Worauf ist der Mietvertrag idR gerichtet? Auf die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs einer oder mehrerer Sachen.
  • Muss die Miete in Geld entrichtet werden? Nein, sie kann auch in Sach- und Dienstleistungen entrichtet werden.
  • Was ist bei der Form von Mietverträgen zu beachten? Mietverträge können grundsätzlich formfrei, auch konkludent, geschlossen werden. Es kann aber die Schriftform nach § 127 vereinbart werden. Mietverträge über (Wohn-)Räume oder Grundstücke bedürfen jedoch der Schriftform, wenn sie für länger als ein Jahr geschlossen werden (§§ 550 1, 578).
  • Hat der Mieter Abnutzungen der Mietsache zu vertreten, die durch ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen? Nach § 538 muss er dies nicht.
  • Was versteht man unter dem Summierungseffekt bei der AGB-Prüfung? Wenn zwei für sich genommen unbedenkliche Klauseln zusammen gemäß § 307 I wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters/Pächters unwirksam werden.
  • Was ist bei Klauseln über Schönheitsreparaturen bzw. Endrenovierungen zu beachten? Starre Klauseln wie Schönheitsreparaturen alle 2 Jahre oder isolierte Endrenovierungsklauseln, die eine Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen vorschreiben, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 I unwirksam.
  • Wann kann der Mieter vom Vermieter Ersatz der Aufwendungen verlangen? Nach § 536a, wenn die Aufwendungen zur Erhaltung der Mietsache erforderlich waren oder Nach § 539 I iVm GoA in sonstigen Fällen, außer dem Mieter wurde die Pflicht zur Instandsetzung vertraglich übertragen
  • Was sind KEINE Aufwendungen iSd § 539 I? Solche, die den Zustand der Mietsache verändern oder sie für einen anderen als den vertragsgemäßen Zustand herrichten. Hier ist der Vermieter höchstens gemäß § 951 iVm § 812 ff. zum Ersatz verpflichtet.
  • Muss der Vermieter die Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter dulden? Nach § 539 II ja und zwar auch, wenn die Einrichtung bereits nach §§ 946 f, 93 f. in sein Eigentum übergegangen ist. Der Mieter muss jedoch gemäß § 258 den alten Zustand der Mietsache wiederherstellen.
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter die Wegnahme von Einrichtungen durch den Mieter verhindern? Nach § 552, wenn Wenn der Mieter kein berechtigtes Interesse hat und Er eine angemessene Entschädigung an den Mieter zahlt
  • Welche Ansprüche hat der Mieter gegen den Vermieter? Erfüllungsanspruch nach § 535 Mängelhaftungsansprüche (Sach- sowie Rechtsmängel) nach §§ 536, 536a