Betriebskunde (Fach) / Versicherungen (Lektion)

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Betriebskunde

Diese Lektion wurde von SandraGilliand erstellt.

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  • Was versteht man unter Gefahrengemeinschaft? Die Versicherten bezahlen Prämien um finanzielle Lasten zu verteilen--> Risikoverteilung vom Einzelnen auf die gmeinehscht.
  • Was unterscheidet man für Solidaritäten? -Versicherungssolidarität (Solidarität der Gesunden mit den Kranken) -Vertikale Solidarität (Solidarität zwischen höheren und tieferen Einkommen) -Horizontale Soridalität (Ausgleich verschiedener sozialen Gruppen--> Ledige/Verheiratete) -Generationensolidarität (Ausgleich zwischen Jung und Alt) -Regionale Solidarität (Ausgleich zwischen den  Bewohnern verschiedener Regionen eines Landes)
  • Was ist das Äquivalenzprinzip? Die Summe der bezahlten Prämien muss mindestens gleich hoch sein, wie die Summe der geleisteten Entschädigungen und dem Verwaltungsaufwand. D.h. je nach Risiko zahlt man mehr oder weniger Prämien.  = Gleichwertigkeitsprinzip
  • Was ist das Risikomanagement? Die Risiken eines Unternehmens müssen erkannt werden. Der Regelkreis eines Risikomanagement ist ein Prozess. 
  • Aus wie vielen Schritten besteht der Regelkreis eines Risikomanagements? 1. Identifikation der Risiken ( Welche Risiken sind mit der Verwirklichung von Zielen verbunden? Z.B. schlechtes Wetter für einen Ausflug) 2. Analyse und Bewertung der Risiken (Man untersucht und Bewertet die Gefahren und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Gefahren) 3. Steuerung der Risiken  (Risiko vermeiden (Ausflug abblasen), Risiko vermindern und begrenzen (gute Schuhe, Regenschutz), Risiko abwälzen (Abschluss einer Versicherung), Risiko selber tragen). 4. Risikoüberwachung (Steuerungsmassnahmen werden überwacht. Klappt es nicht, wird der Regelkreis wieder in Gang gesetzt. Das Risikomanagement ist ein dauernder Prozess). 
  • Was unterscheidet man für Versicherungsarten? -Personenversicherung -Sachversicherung -Vermögensversicherung
  • Was unterscheidet man für Versicherungen nach Rechtsstellung des Versicherers? -Privatrechtlich organisierte Versicherungen (FREIWILLIG! Lebensversicherungen, Motorfahrzeugversicherung) -Öffentlich-rechtlich organisierte Versicherungen (OBLIGATORISCH! Krankenkasse, AHV, ALV, IV):
  • Nenne ein Beispiel für a) Freiwillige b) Obligatorische Verischerungen. a) Lebensversicherung b) AHV
  • Nennen Sie ein Beispiel für eine a) Eigenversicherung b) Fremdversicherung a) Lebensversicherung b) Unfallversicherung für Personal
  • Nennen Sie ein Beispiel für eine a) Leben-Versicherung b) Nichtleben-Versicherung a) Lebensversicherung b) Unfallversicherungen
  • Nennen Sie ein Beispiel für a) Versicherung zur Sicherstellung des Einkommens b) Versicherung zur Sicherstellung des Vermögens a) Versicherung gegen Erwerbsausfall b) Hausratsversicherung
  • Was gibt es für Finanzierungsverfahren? -Umlageverfahren -Kapitaldeckungsverfahren -Rentenwert-/Umlageverfahren
  • Was ist das Kapitaldeckungsverfahren? Jeder spart für sich. Das angesparte Kapital ist gewährleistet. Die Rentenleistung wird ausgezahlt wenn der Anspruch eintritt. (Lebensversicherung, Personalvorsorge)
  • Was ist das Rentenwert-/Umlageverfahren? Kombination des Umlage-und Kapitaldeckungsverfahren. Kurzfristige Leistungen werden durch das Umlageverfahren finanziert (Taggelder, Heilungskosten). 
  • Erkläre die Drei Säulen: 1. Säule: Staatliche Vorsorge 2. Säule: Berufliche Vorsorge 3. Private Vorsorge
  • Aus was besteht die 1. Säule? -AHV -IV -EL
  • Aus was besteht die 2. Säule? -Alter -Tod -Invalidiät  
  • Wer ist bei der 1. Säule versichert? Alle Personen die in der Schweiz wohnen oder arbeiten sind bei der 1. Säule versichert. Es ist obligatorisch. Zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Für was ist die zweite Säule? Sie soll die Weiterführung des gewohnten Lebensstils in angemessener Weise ermöglichen.  Die Arbeitgeber sind verpflichtet die Arbeitnehmer bei der Vorsorgeeinrichtungen zu versichern und mindestens die Hälfte der Beiträge zu übernehmen.  Es sind nur Arbeitnehmer versichert, deren Lohn den Betrag der maximalen Vollrente der AHV übersteigt. 
  • Für was ist die 3. Säule? Individuell. Es gibt:  -Versicherungssparen. -Banksparen. -Wertschriften sparen. -Sachwertsparen. 
  • Was ist die Aufgabe der AHV? Deckung des Existenbedarfs bei Wegfall des Erwerbseinkommen infolge von Alter oder Tod des Versorgers.  Ab 1. Januar des 18./21.Lebensjahres obligatorisch.  Es gibt Höchstrenten und Mindestrenten. 
  • Wer erhält eine Teilrente? Personen, die eine Beitragslücke habe, weil sienicht alle möglichen Jahre geleistet haben. 
  • Was ist das Ziel der ALV? Schutz vor Folgen der Arbeitslosigkeit. 
  • Wer ist bei der ALV versichert? Alle Arbeitnehmer. 
  • Was leistet die ALV? -Arbeitslosenentschädigung bei Eikommensausfall -Kurzarbeitsentschädigung -Schlechtwetterentschädigung -Insolvenzentschädigung -Beiträge an Präventivmassnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
  • Was versichert die berufliche Vorsorge? Folgen aus Risiken, Alter, Tod und Invalidität.
  • Wer ist der Versicherungsträger der BV? Pensionskassen von  Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Verwaltungen und Versicherungsgesellschaften. 
  • Wer ist bei der BV versichert? AHV-Pflichtige Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn, ab dem Minimalalter, mit einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag der länger als 3 Monate läuft.    Arbeitgeber und selbstständig Erwerbende können sich freiwillig versichern. 
  • Was leistet die BV? -Altersleistung -Hinterlassenenleistung -Invalidenleistung -Freizügigkeitsleistung und Barauszahlung -WOhneigentumsförderung 
  • Wann wird die BV bar ausbezahlt? -Bei endgültigem Verlassen der Schweiz -Bei Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit -Bei Geringfügigkeit  
  • Aus welchen zwei Teilen besteht die 3. Säule? -Säule 3a (gebundene Vorsorge) -Säule 3b (freie Vorsorge)
  • Was ist das Ziel der Krankenversicherung? Existenzgefährung durch Krankheit, UNfall und Mutterschaft minimieren.    Sie umfasst die obligatorische Krankenversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung. 
  • Wer ist krankenversichert? Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innerhalb von 3 Monaten eine Krankenpflegeversicherung abschliessen.    Die Versicherer müssen alle versicherungspflichtigen Personen für die Grundversicherung aufnehmen. 
  • Welche Leistungen übernimmt die Krankenversicherung? -Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen die durchgeführt werden. -Mittel und Gegenstände die zur Untersuchung/Behandlung dienen. -Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton. -Beitrag an Kosten von ärztlich verordneten Badekuren -Beitrag an medizinisch notwendige Transportkosten und Rettungskosten.
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? -Medizinische Prävention -Geburtsbrechen, die nicht durch die Invalidensicherung gedeckt sind -Mutterschaft -Zahnärztliche Behandlungen (nur durch schwere Erkrankung bedingt) -Zahnärztliche Behandlung (bei unfallbedingten Schäden, sofern nicht die Unfallversicherung dafür aufkommt).
  • Wer ist Träger von Unfallversicherungen? -SUVA-Private Versicherungsgesellschaften -Öffentliche Versicherungsgesellschaften -Autorisierte Krankenkassen
  • Für wen ist die Unfallversicherung obligatorisch? -Für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer -Arbeitslose mit Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung bei der SUVA -Arbeitnehmer eines Arbeitgebers in der Schweiz, die für beschränkte Zeit im Ausland beschäftigt sind. 
  • Wer ist freiwillig bei der Unfallversicherung versichert? -Selbstständig Erwerbende -Arbeitgeber von ei der SUVA obligatorisch versicherten Arbeitnehmer -Mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen -Reisevertreter -Kollektivgesellschafter -Komplementäre
  • Was ist bei der Unfallversicherung gedeckt? -BU (auch Arbeitsweg) -NBU -Berufskrankheiten (z.B. durch Chlor verursachte Krankheiten) -Unfallähnliche Körperschädigungen (Verrenkungen, Meniskusrisse, Muskelrisse, Trommelfellverletzungen).
  • Was gibt es für Lebensversicherungen? -Todesfallversicherung -Erlebensfallversicherung -Gemischte Lebensversicherung
  • Was ist die Todesfallversicherung? Eine Risikoversicherung. Die Rente wird nur ausbezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer stirbt. Sie dient als Schutz der Hinterlassenen. 
  • Was ist eine Erlebensfallversicherung? Rente wird nur ausbezahlt, wenn der Versicherte bei Vertragsende am Leben ist. Sie dient als Altersvorsorge. Bei vorzeitigem Tod wird den Erben das gesamte Kapital ausgezahlt. 
  • Was ist eine gemischte Lebensversicherung? Sie enthält das Sparen und die Risikodeckung. Sie wird bezahlt wenn der Versicherte währen der Vertragsdauer stirbt, aber auch wenn er den Ablauf erlebt. Sie dient als Schutz der Hinterlassenen und als Altersvorsorge. 
  • Wer ist die versicherte Person? Dijenige, auf deren Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. 
  • Wer ist der Versicherungsnehmer? Er schliesst die Versicherung ab und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Versicherungsnehmer und Versicherter müssen nicht immer die gleiche Person sein. 
  • Wie berechnet eine Versicherung die Prämienhöhe? Sie ermittelt das -Sterberisiko -Invalidenrisiko -Heiratswahrschinlichkeit, etc. eines Versicherten und erstellt aufgrund dessen eine Sterbetafel. 
  • Wer ist haftpflichtig? Wer anderen einen Schaden zufügt. Entweder liegt eine Verschuldenshaftung oder eine Kausalhaftungvor. 
  • Was gibt es für Haftfplichtversicherungen? -Privatahftplicht -Betriebshaftpflicht -Produktehafptlicht -Berufshafptlicht -Gebäudehaftpflicht -Bauherrenhaftpflicht -Motorfahrzeughaftpflicht   !Es ist eine Vermögensversicherung!
  • Für wen ist die Privathaftplicht? Für Privatpersonen (Elertn, Mieter, Sportler, etc.). Sie schützt Einzelpersonen. Es können Personen oder Sachschäden sein. 
  • Für wen ist die Betriebshaftpflichtversicherung? Für Unternehmen. Sie deckt Personen-und Sachschäden, für die Betriebsinhaber und ihre Mitarbeiter haftbar gemacht werden können.