Finanzbuchhaltung (FiBu) (Fach) / Bewertung (Lektion)

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Kapitel 7; Bewertungsmasstäbe, Bewertungsgrundsätze, Bwertungsvorschriften

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  • Zu höchstens welchem Wert dürfen kotierte Beteiligungen bewertet werden? Nach welchem OR Artikel? Höchstens zum Anschaffungswert OR 665a
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen nicht börsenkotierte Beteiligungen bewertet werden? Nach welchem OR Artikel? Höchstens zum Anschaffungswert OR 665a
  • Zu welchem Höchstwert dürfen Wertschriften mit Kurswert bewertet werden? Warum? Gemäss welchem OR Artiekl? Höchstens zum Durchschittskurs des letzten Monats vor dem Bilanzstichtag bewertet werden. Weil solche Wertschriften sofort verkauft werden könnten. OR 667
  • Zu welchem Höchstwert dürfen Wertschriften ohne Kurswert bewertet werden? Gemäss welchem OR Artiekl? Höchstens zum Anschaffungskosten, unter Abzug notwendiger Wertberichtigungen. OR 667
  • Wie hoch sind die Abschreibungssätze auf Grundstücke Auf dem Wert des Landes werden grundsätzlich keine Abschreibungen gewährt.
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen Rohmaterialen bewertet werden? Gemäss werlchem OR? Höchstens zu den Anschaffungskosten Gemäss OR 666
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen Halb- und Fertigfabrikate bewertet werden? Gemäss werlchem OR? Höchstens zu den Herstellungskosten Gemäss OR 666
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen Handelswaren bewertet werden? Gemäss werlchem OR? Höchstens zu den Anschaffungskosten Gemäss OR 666
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen Rohmaterialien bewertet werden wenn am Bilanzstichtag der allgemein geltende Marktpreis tiefer ist als die Anschaffungkosten? Gemäss welchem OR Artikel? Höchstens zum aktuellen tieferen Marktpreis Gemäss OR 666
  • Zu höchstens welchem Wert dürfen Halb- und Fertigfabrikate bewertet werden wenn am Bilanzstichtag der allgemein geltende Marktpreis tiefer ist als die Herstellungskosten? Gemäss welchem OR Artikel? Ist der allgemein geltende Marktpreis am Bilanzstichtag tiefer als die Herstellungskosten, so ist dieser zu berücksichtigen. Gem. OR 666
  • Zu höchstens welchem Wert darf das Anlagevermögen bewertet werden? Gemäss welchem OR Artikel? Höchstens zu den Anschaffungs- oder den Herstellungskosten, unter Abzug der notwendigen Abschreibungen. Gemäss OR 665
  • Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden, wenn der Einstandspreis des Artikels zum Zeitpunkt des Erwerbs 345.- und zum Zeitpunkt der Bilanzierung 315.- war? Gemäss welchem OR Artikel? Zu höchstens 345.- Gemäss OR 666 (Realisationsprinzip)
  • Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden, wenn der Einstandspreis des Artikels zum Zeitpunkt des Erwerbs 345.- und zum Zeitpunkt der Bilanzierung der Verkaufspreis 620.- war? Gemäss welchem OR Artikel? Zu höchstens 345.- (höchstens zu den Anschaffungskosten) Gemäss OR 666 Abs. 1 (Vorsicht -> Realisationsprizip)
  • Zu welchem Wert darf ein Heizölvorrat von 12000 Liter (wird für eigene Heizzwecke benötigt) am Bilanzstichtag höchstens bilanziert werden? Einstandspreis für die gesamte Lieferung: 110.-/100 Liter Beschaffungspreis am Bilanzstichtag: 80.-/100 Liter Höchstens zu 80.-/100 Liter da Betriebsmaterial Gem. OR 666 Abs 2 (Vorsicht -> Niederstwertprinzip)
  • Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden? Einstandspreis eines Artikels zum Zeitpunkt des Erwerbs: 740.- Verkaufspreis des Artikels am Bilanzstichtag: 710.- Gem. welchem OR Artikel? Höchstens zu 710.- (VP unter EP, Verlust zeichnet sich ab) Gem. OR 666 Abs.2 (Vorsicht -> Imparitätsprinzip)
  • Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden? Wertschriften (börsenkotiert): Kaufpreis pro Aktie von einem Jahr: 108.- Durchschnittlicher Kurs im Abschlussmonat: 158.- Gem. welchem OR Artikel? Zu höchstens 158.- Gem. OR 667 Abs. 1 (dies gilt auch für Fremdwährungsguthaben)
  • Mit wie vielen CHF sollten die Lagereinrichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden? Anschaffungswert 3.8 Mio Abzüglich Wertberichtigung 1.7 Mio Buchwert 2.1 Mio Geschätzte Restnutzungsdauer 6 Jahr Verkehrswert der Anlagen 0.9 Mio Zu höchstens 2.1 Mio Gem. OR 665 (Lagereinrichtung zur Fortführung und nicht zur Liquidation, die Restnutzungsdauer beträgt ja 6 Jahre)
  • Mit wie vielen CHF sollte die nicht mehr benötigte Lagerhalle in der Bilanz ausgewiesen werden? Anschaffungswert 2.6 Mio Abzüglich Wertberichtigung 0.9 Mio Buchwert 1.7 Mio Verkehrswert des Gebäudes 1.2 Mio Zu 1.2 Mio Sollte man sich doch umentscheiden und die Lagerhalle vermieten oder weiterverwenden müsste zu 1.7 Mio bilanziert werden. Vorsicht -> Imparitätsprinzip
  • 31.12.2008. Die Geschäftsliegenschaft, welche vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft und mittlerweile auf 1 Mio abgeschrieben wurde, hat gemäss Gebäudeversicherungsschätzung einen Verkehrswert von 3 Mio. Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden? 1'000'000
  • 31.12.2008. Anschaffungskosten für die Maschine vor 2 Jahren 800000.-. Die Die Anlage wird 8 Jahre genutzt und gleichmässig auf Null abgeschrieben. Der Marktpreis beträgt Ende Dezember 2008 270000.-. Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden? 600'000 (da zu fortführungszwecken muss es zum Buchwert bilanziert werden)
  • 31.12.2008. 25 Aktien der DELTA AG sind im Wertschriftendepot, als Liquiditätsreserve. Der Kaufpreis betrug Total 41650.-, der durchschnittliche Kurs betrug an der Börse im Dezember 2008 1980.-. Zu welchem Wert darf höchstens bilanziert werden? 49'500 (Gem. OR 667)
  • Eine Firma besitzt 6000 (=10%) Aktien der SUPER AG. Der Kaufpreis des gesamten Paketes betrug 3400000. Der durchschnittliche Aktienkurs betrug im Dezember 2008 1200/Aktie. Zu welchem Wert darf dieses Aktienpaket höchstens bilanziert werden? 3'400'000 (Gem. OR 667 Wertschriften ohne Kurswert dürfen höchstens zu den Anschaffungskosten bewertet werden.)
  • 31.12.2008. Der durchschnittliche Einstandswert der Handelswaren der Produktlinie A beträgt CHF 275, der Verkaufspreis 385 und der aktuelle Marktpreis 290 pro Artikel. Zu welchem Preis pro Artikel darf höchstens bilanziert werden? 275 (Gem. OR 666 Abs 1)
  • Die besonderen Bewertungsvorschriften sind strenger, weil bei den betroffenen Gesellschaften i.d.R. nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Richtig
  • Der Gläubigerschutz steht im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. Richtig
  • Den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften liegt das True and fair view-Prinzip zu Grunde. Falsch
  • Materielle Stetigkeit bedeutet z.B., dass die Buchungsmethode (direkte bzw. indirekte Abschreibung) in nacheinander folgenden Jahren beibehalten werden muss. Falsch (die Abschreibungsmethode KANN geändert werden, sollte aber aber wegen der Stetigkeit bebehalten werden)
  • Weit über 90% der in der Schweiz buchführungspflichtigen Unternehmen müssen die Vorschriften von Swiss GAAP Fer, IFRS oder US GAAP nicht beachten. Richtig (diese Vorschriften sind nach dem Fair-View Prinzip, die Schweizerischen gem. OR sind nach dem Vorsicht-vor-Wahrheit Prinzip)