Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / Fragen (Lektion)

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  • 5. Was ist ein Eigentumsvorbehalt? Erläutern Sie die rechtliche Funktionsweise und welche Arten von Eigentumsvorbehalt Ihnen bekannt sind.   Das sind Verkäufer, die so lange wie möglich versuchen, das Eigentum an den verkauften Waren vorzubehalten, d.h. bis sie bezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt ist in §449 BGB geregelt. Die dingliche Willenserklärung wird nach §158 I BGB aufschiebend bedingt, d.h. erst mit endgültiger Zahlung tritt die Wirksamkeit der Übereignung ein. Zudem wird mit §161 BGB der Käufer in dieser Schwebezeit vor Verfügungen des Verkäufers geschützt. (Diese gesicherte Rechtsposition heißt Anwartschaft, =“Recht zum Besitz“) Arten: Der einfache Eigentumsvorbehalt: Der Eigentümer behält sich das Eigentum vor, der Käufer darf die Sache nutzen, jedoch nicht weiterverkaufen. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Der Käufer wird nach §185 BGB ermächtigt, die Sache weiter zu verkaufen, muss dafür aber die durch den Verkauf erlangten Forderungen abtreten §§398 ff. BGB
  • 1. Was bedeutet Privatautonomie? Es ist ein tragendes Prinzip des BGB. Es sichert, dass Private ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich regeln. Verbunden damit ist die Vertragsfreiheit, nachdem die beteiligten Parteien den Vertrag ausgestalten können wie und mit wem sie wollen.
  • 7. Erläutern Sie die Grundprinzipien des BGB. 1. Privatautonomie: Tragendes Prinzip; Private können ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich regeln. Verbunden damit die Vertragsfreiheit, die den beteiligten Parteien offen lässt wie sie den Vertrag ausgestalten und mit wem. 2. Abstraktionsprinzip: Besagt, dass man streng zwischen dem Verfügungs- und dem Verpflichtungsgesetz trennen muss. Das Verpflichtungsgeschäft verpflichtet eine Person zur  Erbringung einer Leistung. Das Verfügungsgeschäft ist die eigentliche Übertragung des Gegenstandes und bewirkt die Leistung. 3. Verantwortungsprinzip: Man muss für die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen einstehen (pacta sunt servanda) und man darf fremdes Eigentum nicht verletzen. 4. Vertrauensschutz: Geht einher mit dem Verantwortungsprinzip: Geschützt wird das Vertrauen auf die Gültigkeit und Richtigkeit von Erklärungen sowie das verkehrstypische Vertrauen auf Besitz- und Eigentumsverhältnisse. 5. Sozialschutz: Nicht alle Teilnehmer am Rechtsverkehr haben die gleiche rechtliche Erfahrung, Wahrnehmungsfähigkeit oder Verhandlungsposition. Schwächere Rechtssubjekte müssen daher geschützt werden.
  • 4. Benennen und erläutern Sie die einzelnen Bestandteile einer Willenserklärung. Welche Bestandteile sind konstitutiv für eine Willenserklärung? Definition: Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Bestandteile: 1.       Subjektiver Tatbestand a.       Handlungswille b.      Erklärungsbewusstsein c.       Geschäftswille 2.       Objektiver Tatbestand (=Manifestation der Willensklärung) Konstitutiv für eine Willenserklärung ist der Erklärungswille, der den Geschäftswillen mit einschließt. Ebenso, dass der Wille überhaupt geäußert wird.
  • 5. Wann gilt eine mündliche Erklärung unter Anwesenden als abgegeben? Wann liegt Zugang vor? Sie gilt als abgegeben, wenn sie so geäußert wurde, dass der Empfänger in der Lage ist, sie zu verstehen. Der Zugang wird mit der Abgabe wirksam, wenn sie verständlich geäußert wurde.
  • 6. Millionär M handelt mit Kunstgegenständen. M findet in einer Galerie in New York einen echten Picasso und wird sich mit dem Eigentümer über einen Kaufpreis von 450.000 Euro einig. M glaubt, ein gutes Geschäft gemacht zu haben, weil er von einem Ma Ja, hier könnte eine fehlerfreie Willenserklärung vorliegen: Der Handlungswille ist vorhanden, M will das Bild kaufen und die Galerie will es verkaufen. Das Erklärungsbewusstsein ist ebenfalls gegeben, M gibt die Erklärung deutlich und bewusst ab. Weiter ist ein Geschäftswille vorhanden, M will den Kauf als Rechtsfolge herbeiführen. Durch konkludentes Handeln ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und es liegt eine fehlerfreie Willenserklärung vor.
  • 7. A bestellt in Krefeld in der Imbissbude des K einen „Halven Hahn“. Er geht davon aus, dass es sich um ein halbes Brathähnchen handelt. In Wahrheit wird die Bezeichnung „Halver Hahn“ im Rheinland für ein halbes Roggen-Brötchen mit Käse verwendet. A Hier könnte nach §433 BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Notwendig ist dafür jedoch auch ein deckendes Verständnis der Willenserklärungen, das hier nicht vorliegt. Daher wird der „objektive Empfängerhorizont“ hinzugezogen §§133, 157 BGB. Dieser entscheidet, denn bei ihm wird davon ausgegangen, dass er die Sitten kennt und weiß, dass A sich ein Brötchen kauft. Deswegen ist ein Vertrag zustande gekommen, weil A ein Brötchen „Halver Hahn“ bestellt,  dass von K angenommen wird. Obwohl A eine fehlerhafte Willenserklärung abgibt, es liegen Handlungswille und Erklärungsbewusstsein vor.
  • 8. C will im neuen Ikea-Katalog etwas bestellen. Er verschreibt sich jedoch auf dem Bestellschein. Statt der Nummer 1213 gibt er die Nummer 1312 an. Das führt dazu, dass nicht das Regal „Billy“ sondern der Kleiderschrank „Ragnor“ gekauft wird. Kann C Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung: 1.       Anerkannter Anfechtungsgrund §§119,120,123 BGB 2.       Muss dem Geschäftspartner erklärt werden §143 BGB 3.       Einhalten der Frist §121, 124 Hier könnte eine wirksame Anfechtung eines Erklärungsirrtums vorliegen. Der Anfechtungsgrund ist §119 BGB. Wenn C das seinem Geschäftspartner Ikea mitteilt §143 BGB und dabei die Frist nach §121 einhält, d.h. direkt ohne schuldhaftes Zögern, kann er anfechten.  
  • 9. Beim Elektrohändler E befindet sich eine neue Waschmaschine im Schaufenster. Daran befindet sich eine kleine Tafel mit dem Preis und allen wesentlichen Informationen über das Gerät. Handelt es sich um eine Willenserklärung? Nein, hier handelt es sich um eine invitatio ad offerendum. Hier soll lediglich auf die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses hingewiesen werden, ohne dass dieser Hinweis rechtsverbindlichen Charakter hat. Es ist eine Einladung, ein Angebot abzugeben.
  • 11. Was ist der Unterschied zwischen einer Stückschuld und einer Gattungsschuld? Erläutern Sie ausführlich, unter welchen Voraussetzungen eine Gattungsschuld zur Stückschuld wird. Welche Arten von Unmöglichkeit im Sinne des §275 BGB gibt es? Beschrei Bei einer Stückschuld wird ein bestimmter Gegenstand geschuldet, welcher auf Grund von individuellen Merkmalen bestimmbar ist. Es kommt den Parteien darauf an, dass gerade der konkrete Gegenstand geleistet wird. Bei einer Gattungsschuld (§243 BGB) wird die Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt. Welcher Gegenstand aus der Gattung entnommen wird, ist für die Parteien – in den Grenzen des §243 I BGB – unerheblich. Der Schuldner trägt bei Gattungsschulden das Beschaffungsrisiko. Um diese Rechtsfolgen abzuschwächen, sieht das Gesetz in §243 II BGB vor, dass Gattungsschulden zu Stückschulden konkretisiert werden, wenn der Schuldner alles zur Leistung erforderliche getan hat. Arten: Wirtschaftliche Unmöglichkeit nach §275 II BGB liegt vor, wenn der Aufwand, die Leistung zu erbringen, in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers liegt (>30% vom Kaufpreis. Persönliche Unmöglichkeit §275 III: Wenn der persönlich zu erbringende Leistungsaufwand in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers liegt.
  • 13. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Boten und einem Stellvertreter? Nennen und erläutern Sie die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung.   Im Gegensatz zum Boten handelt der Stellvertreter für den Geschäftsherrn. Die Voraussetzungen sind: 1. Zulässigkeit des Stellvertreters: ist nur bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften ausgeschlossen 2. Eigene Willenserklärung des Stellvertreters: Der Stellvertreter hat dadurch einen gewissen Handlungsspielraum. Voraussetzung dafür: Er muss geschäftsfähig sein 3. Handelt im fremden Namen (Offenkundigkeit): Er muss deutlich machen, dass er für jemand anderes handeln will. Sonst wird er selbst verpflichtet §164 II BGB. Ausnahme bei den Bargeschäften des täglichen Lebens und bei unternehmensbezogenen Geschäften. 4. Vertretungsmacht: Er muss dazu berechtigt sein, entweder durch Rechtsgeschäfte §167 BGB, durch Gesetz bestehen oder auf Grund juristischer Fiktion.
  • 14. Was ist ein Erklärungsirrtum? Beschreiben Sie diesen erst abstrakt und bilden Sie dann ein Beispiel. Der Erklärende wollte eine bestimmte Erklärung überhaupt nicht abgeben. Er irrt sich nicht über die Bedeutung, sondern bereits die eigentliche Abgabe erfolgt fehlerhaft. Wenn man ihn darauf anspricht, realisiert er den Fehler. Beispiel: Hugo schreibt die falsche Regalnummer bei Ikea auf.
  • Was ist Recht? Der Begriff "Recht" lässt sich kaum definieren. Entscheidendes (Mindest-) Kriterium ist, dass sich durch eine Regelung (nötigenfalls mit staatlichem Zwang) durchsetzen lässt. Arten von rechtlichen Regelungen: - Gewohnheitsrecht - Kodifiziertes Recht Abzugrenzen ist Recht von Gebräuchen, Sitte und Moral.
  • Kategorien und Quellen des deutschen Rechtes Öffentliches Recht - regelt die Rechtsbeziehung zwischen Trägern staatlicher Gewalt untereinander sowie gegenüber dem Bürger. Privatrecht - bezeichnet die Summe aller Rechtsvorschriften, welche die Beziehung zwischen den gleichgeordneten, nichtstaatlichen Mitgliedern der Gesellschaft regeln. Rechtsgebiete - Innerhalb der beiden vorgenannten Rechtsgebiete unterscheidet man unterschiedliche rehtliche Materien und gibt diesen "griffige" Namen. So bezeichnet Arbeitsrecht alle für Beschäftigungsverhältnisse relevanten Rechtsnormen. Was ist Wirtschaftsprivatrecht? WiPrR ist keine fest umrissene Materie, sondern die Summe aller wirtschaftlich relevanten Rechtsvorschriften, die nur zwischen PRivaten (gleichgeordnete Rechtssubjekte) gelten.
  • Wozu gehört der deutsche Rechtskreis? Wie alle kontinentaleuropäischen Rechtskreise gehört dieser zum Civil Law, der sich durch geschriebene Gesetze kennzeichnet. Im Gegensatz dazu steht das Common Law, bei dem die Rechtsordnung durch Gerichtsurteile geprägt wird.
  • Was ist die Subsumtionsmethode? Die gesetzliche Normen wurden abstrakt gehalten, um möglichst viele Fälle abdecken zu können. Das zwingt den Rechtsanwender, den konkreten Fall auf den abstrakten Gesetzeswortlaut herunterzubrechen.
  • L ruft bei C an und will dessen Auto erwerben. Nach kurzer Verhandlung einigen sie sich auf einen Kaufpreis, der später gezahlt werden soll. Am nächsten Tag erscheint L bei C, C übergibt den Wagen, L überweist das Geld einen Tag später. Erklären Sie Am Telefon geklärt -> Verpflichtungsgeschäft Verfügungsgeschäft 1: Nach 929 I BGB wird das Auto übergeben. Verfügungsgeschäft 2: Das Geld wird überwiesen.
  • L ruft bei C an und will dessen Auto erwerben. Nach kurzer Verhandlung einigen sie sich auf einen Kaufpreis, der später gezahlt werden soll. Am nächsten Tag erscheint L bei C, C übergibt den Wagen, ist jedoch betrunken. L überweist das Geld einen Tag Verpflichtungsgeschäft findet statt, Kaufvertrag ist wirksam. Wenn er betrunken ist, ist er nicht geschäftsfähig. Also nimmt er das Geld an, kann das Auto jedoch nicht übertragen, d.h. es gibt nur ein Verfügungsgeschäft nach 929 I BGB! Der Autokäufer kann ihn dann auf Eigentumsübertragung verklagen.  
  • Relative Rechte wirken lediglich zwischen einzelnen Personen. Klassisches Beispiel: Der Vertrag. Für Unbeteiligte hat er keine Wirkung.
  • Absolute Rechte wirken für alle am Rechtsverkehr beteiligte Personen, unabhängig davon, ob sie wollen oder nicht. Bsp. Eigentum oder ein sonstiges Recht, §823 BGB.
  • Dozent N bestellt sich bei A einen Porsche. Wer wird aus dem Vertrag verplichtet? Hier liegt ein relativer Vertrag vor, A muss liefern, N bezahlen.
  • N fährt mit dem Porsche einen STudenten S um. Kann dieser Schadensersatz verlangen? Ja, weil die Gesundheit und das Eigentum ein absolutes Recht nach 823 BGB sind.
  • Dispositive Normen Die Beteiligten können von der gesetzlich vorgesehenen Regelung abweichen bzw modifizieren.
  • Zwingende Normen Zwingende Vorgaben des Gesetzgebers, können von den Parteien nicht abgedrungen werden. Faustregel: Steht eine Norm im Interesse der Allgmeinheit, können die Parteien davon nicht abweichen.
  • Was ist ein Rechtssubjekt? Ein R.Subjekt kann Träger von Rechten und Pflichten sein.
  • Was ist ein Rechtsobjekt? R.objekte sind Gegenstände eines Rechtsgeschäftes.
  • Wann beginnt die Rechtsfähigkeit? Um Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, muss man rechtsfähig sein. In §1 BGB: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. D.h. alle lebenden Menschen sind rechtsfähig, unabhängig vom Alter, geistigen Fähigkeiten oder Vermögen.
  • Was sind juristische Personen? Juristische Personen sind rechtlich verselbstständigte, von ihren Mitgliedern pder Gründern unabhängige Organisationen.
  • Was ist Geschäftsfähigkeit? Fähigkeit, selbstständig Rechtsgeschäfte vornehmen zu können. Liegt grundsätzlich mit Vollendung des 18 Lebensjahres vor. siehe §104 Einschränkungen oder §105 partielle Geschäftsunfähigkeit
  • Personengesellschaften sind keine juristischen Personen. Hier haften immer die hinter der Gesellschaft stehenden natürlichen Personen.
  • Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen §104 BGB: Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind geschäftsunfähig (rechtswirksames handeln nur durch gesetzliche Vertreter) §106 BGB: zwischen 7 und 18 beschränkt geschäftsfähig. §107: rechtlich vorteilhafte Verträge sind wirksam, sonst müssen §108 BGB die gesetzlichen vertreter zustimmen.
  • Rechtssubjekte können sein §13 BGB Verbraucher: Jede natürliche Person, die Rechtsgeschäfte, weder zu einem gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit, abschließt. §14 BGB Unternehmer: natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblich oder selbstständig beruflichlichen Täigkeit handelt. §1 HGB Kaufmann: 1)wer ein Handelsgewerbe betreibt 2) Handelsgewerbe ist jeder Gewrebebetrieb, es sei denn, dass Art und Umfang einen nicht in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbtrieb nciht erfordert.
  • Was ist eine Willenserklärung? Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.