Sozialkunde (Fach) / Grundrechte / Wahlen (Lektion)

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Klassenarbeit

Diese Lektion wurde von Kat erstellt.

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  • Grundrechte Art. 1-19 Was sind Menschenrechte? Was sind Bürgerrechte? Menschenrechte sie stehen jeden Menschen zu, egal wo er lebt, welche Staatsangehörigkeit 1948 wurde von den vereinten Nationen, die "allgemeine Erklärung der Menschenrechte" festgelegt z. B. Recht auf menschliche Würde Recht auf leben und Freiheit Verbot von Folter freie Meinungsäußerung Bürgerrechte sie bestimmen Rechte und Pflichten für jeden Bürger der Bundesrep. Deutschland Recht Beruf Ausbildungsplatz frei zu wählen Versammlungsfreiheit Recht auf freie, geheime , demokratische Wahlen Bürgerrechte sind im Grundgesetz oft an der Bezeichnung alle Deutschen zu erkennen
  • Artikel 20 GG Staatsform
  • Artikel 1 -20 GG nicht änderbar
  • 3 Staatsformen "Herrschaft des Volkes", Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte vorraus Die sozialstaatlichkeit ist im GG verankert, der Staat muß allen Bürgern das Existenzminimum sichern Im Bundesstaat ist die Macht aufgeteilt, Bund und Länder müssen zusammenarbeiten und kontrollieren sich gegenseitig
  • Politische Partizipation Bürgerentscheid Volksentscheid Petition Bürgerentscheid Bei einem Bürgerentscheid können Bürger über Fragen des unmittelbaren Lebensumfeldes entscheiden. Volksentscheid Mit einem Volksentscheid können die Bürger auf Länder- oder Bundesebene direkten Einfluss nehmen. Petition Bitten und Beschwerden kann jedermann jederzeit schriftlich formlos an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten.
  • Interessenverbände und Parteien Nenne die Unterschiede Die Parteien stellen eine Verbindung her, zwischen dem Volk und den Staatsorganen. Sie "wirken bei der politischen Willensbildung mit" (Art. 21 GG). Die Stellung der Parteien ist im Parteiengesetz im Einzelnen geregelt. Sie müssen mindestens in einem Land oder auf Bundesebene politisch aktiv werden, das heißt also, Kandidaten für die Landtags- oder Bundestagswahlen aufstellen. . Verbände Im Unterschied zu den Parteien, die Gesamtinteressen zu vertreten haben, nehmen Verbände Interessen ihrer Mitglieder wahr. Die meisten Verbände versuchen, Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen Verbände haben - im Unterschied zu Parteien - keinen Auftrag, an der politischen Willensbildung des Volkes umfassend mitzuwirken. Sie tragen ihre Interessen jedoch an die politischen Parteien, die Abgeordneten oder die Minister heran.  
  • Wahlen Kennzeichen demokratische Wahlen stimmberechtigten Wählerschaft Sesshaft im Wahlgebiet Mindestalter Unabhängig von Bildung, Geschlecht, Religion, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung Beteiligung bestimmter Ausländergruppen (EG Ausländer bei Kommunalwahlen, Auslanddeutsche unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Mehrheiten Absolute MehrheitAbstimmungsmehrheit, die mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (mind. 50 Prozent plus 1 Stimme) umfasst. Relative MehrheitR.M. bedeutet eine Abstimmungsmehrheit im Vergleich zu den Stimmen, die andere Personen in einer Sachfrage abgegeben haben oder die für eine andere Entscheidung abgegeben worden sind.
  • Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in..... .....allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher undgeheimer Wahl gewählt.
  • Definition: allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer Wahl allgemeiner: jedem Staatsbürger, mit vollendung des 18 Lebensjahr, kann wählen unmittelbar: Wähler wählt abgeordneten unmittelbar frei: wähler darf nicht zu einer wahlentscheidung gedrängt werden gleich: alle Stimmen zählen gleich geheim: niemand darf von einen anderen wissen was er gewählt hat, außer er sagt es
  • Erststimme Zweitstimme Erststimme: Direktkandidat Zweitstimme: die Partei
  • personalisierte Verhältniswahl personalisiert heißt: Wahl einer Person, Sieger ist der, der die meisten Stimmen bekommen hat, relative Mehrheitswahl (erststimme) Verhältniswahl heißt: Anzahl der Sitze pro Partei, bemisst sich nach der Anzahl der Stimmen, die der Direktkandidat erhalten hat (zweitstimme)