Rechtspsychologie (Fach) / sensible Zeug*innen (Lektion)
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sensible Zeug*innen
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- Wer sind sensible Zeug*innen? • Personen mit (kognitiven, sensorischen / physischen) Behinderungen oder mit psychischen Störungen / Erkrankungen • Personen, welche aufgrund ihres Alters, ihrer persönlichen Umstände und der Art des angezeigten Vergehens besondere Bedingungen brauchen-> Kinder,Ältere -> besonders Belastete (z.B. Gewaltopfer, Opfer von Hate Crimes, enge Beziehung zum Angeklagten)
- vergleiche den Begriff sensible Zeug*innen mit dem Opfer-Begriff Opfer -> Probleme / Konnotationen des „Opfer“-Begriffs allgemein und im Gerichtsverfahren sensible Zeug*innen -> „neutraler“, ergebnisoffen
- Gerichtsvorbereitung von Kindern und Jugendlichen: an welchen drei Punkten sollte man ansetzen? 1. Wissensvermittlung -> in Abhängigkeit vom Alter Konzepte erklären & Missverständnisse vorbeugen 2. Stärken kognitiver Kompetenzen -> Übungen 3. Personenbezogene und affektive Hilfen -> Informationen über die Hilfestellungen die es gibt, um es dem Kind zu erleichtern (Z.B. Vertrauensperson darf dabei sein, man muss nich aussagen etc.) -> affektiv (z.B. Gründe Sammeln für die Aussage, Entspannungsverfahren) --> ganz wichtig ist alles zu dokumentieren, auch falls es zu einer Suggestion gekommen sein sollte
- Warum verwendet man den Begriff „sensible Zeugen“? - Weil es im Gerichtskontext Probleme mit dem Opferbegriff gibt, denn dieser hat eine negative Konnotation - Sensible Zeugen ist neutraler und ergebnisoffen - Impliziert eine teilweise Mitschuld, Victimg Blaming, etc.
- Ist die Aussage vor Gericht generell (re)traumatisierend für sensible Zeugen? Was kann man tun, um diesen Effekt zu minimieren? - Generell nicht, aber es gibt eine kleine Gruppe an Personen, bei denen das der Fall sein kann - Bei ihnen kann eine Zeugenaussage vor Gericht langfristig (12-14 Jahre) negative psychische Folgen haben - Individuelle Abklärung der Ressourcen und der Belastung eines Zeugen —> darauf eingehen - Beispielsweise durch die Info über Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen, Vertrauenspersonen - Wenn zu extrem: Opferschutz geht vor —> keine Aussage möglich