Rechtspsychologie (Fach) / Sexualdelinquenz (Lektion)

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„Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“

Diese Lektion wurde von ameliekunow erstellt.

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  • Was gehört zu Sexualdelinquenz? „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ —> früher hieß es Straftaten gegen die Sittlichkeit (auch: Ehebruch, Homosexualität, Kuppelei, „einfache“ Pornographie)  - Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff (+ schwerer Fall/mit Todesfolge) - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlene - Sexuelle Belästigung  - Sexueller Missbrauch von Kindern (wird nicht sexuelle Nötigung genannt, weil nötigen rechtlich angemessen klingt)  - exhibistionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses  - Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpronographischer Schriften  In der rechtspsychologie: sexuelle Gewaltdelikte, sexueller Missbrauch von Kindern und anderer Abhängiger & exhibistionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses 
  • Welche Faktoren erhöhen die Rückfallwahrscheinlichkeit bei Sexualstraftätern (Risikofaktoren)? Risikomerkmale zum Rückfall erneuter Sexualdelinquenz:  - Geringe / keine vorausgehenden Kontakte zwischen Opfer & Täter- Einschlägigen Vorstrafen- Erstes Sexualdelikt vor dem 21. Lebensjahr - Missbrauch (auch / ausschließlich) männlicher Opfer - Missbrauch mehrerer / jüngerer Kinder - Missbrauch ohne Körperkontakt - Geringer Alkoholeinfluss bei der Tat - Täter mit verminderter Schuldfähigkeit - Ungünstige Sozialisation, insbes. eigene Gewalterfahrungen - Keine Partnerschaft  Risikomerkmale der Rückfälligkeit bei sexuellem Kindesmissbrauch – KrimZ-Studie:  - Geringe oder keine vorausgehenden Kontakte zwischen Täter und Opfer - Täter mit einschlägigen Vorstrafen - Erstes Sexualdelikt vor dem 21. Lebensjahr  - Missbrauch (auch oder ausschließlich)