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Rechtspsychologie (Fach) / Rechtspsychologie lang (Lektion)

querfeldein

Diese Lektion wurde von MarieChristine erstellt.

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  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Depersonalisierung -          Motiv: dem Opfer seine (physische) Individualität rauben -          Zerstörerisches Verhalten: brutale Schläge * Verletzungen im Gesichtsbereich * auch subtile Handlungen wie zB Bauchlage oder Verdecken des Gesichts mit einem Tuch * -          Opfer repräsentiert häufig symbolisch eine Perosn in der Täter- Biografie -          Täter macht Opfer zur Projektionsfläche seiner (meist Rache-/ Vergeltungs-) Phantasien
  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Inszenierung (Staging) -          Willentlich veränderter TO, um den Verdacht abzulenken -          Meist bei Tätern aus dem psychosozialen Nahraum -          Freunde / Verwandte des Opfers versuchen über die tatsächliche Todesursache zu täuschen -          Auffinden nach autoerotischen Manipulationen mit Todesfolge
  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Souvenirs -          Entfernen eines (wertlosen) Gegenstandes oder Körperteils des Opfers -          Emotionaler Wert entscheidend -          Oft Teil eines in der Phantasie entstandenen Rituals des Täters -          Repräsentieren Dominanz und Macht für den Täter -          Hilft dem Täter die Tat und begleitende Gefühle erneut in der Phantasie zu durchleben
  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Trophäen -          Körperteile oder Fotos des Opfers -          Rein intrinsischer Wert -          Dienen oft als „Lohn“ für den Erfolg der Bemühungen des Täters -> Jagdtrophäe
  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Waffen -          Hands-on Waffen:  Hände * Messer * Seile * -          Hands-off Waffen: Schusswaffen * Sprengmittel * -          Eigene Untersuchung -           Täter mit hands-on Waffen haben eine deutlich unausgewogener Konfliktbewältigung
  • Verhaltens- Syndrome eines Täters: • Bisswunden -          Gut zur Identifikation des Täters -          Beweis für Gewaltausübung gegen Opfer -          Oft bei sexuelle konnotierten Gewalttaten
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H H = Wahrheitshypothese = Die Aussage ist mit hoher Wahrscheinlichkeit erlebnisfundiert.
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H1 H1 = Die Aussage ist das Produkt reiner Phantasietätigkeit (Standardrepertoire).
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H2 H2 = Der Aussage liegt zwar ein realer Wahrnehmungs-, aber kein ich-naher Erlebnisbezug zugrunde.
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H3 H3 = Der geschilderte Sachverhalt ist zwar erlebnisfundiert, bezieht sich aber auf eine andere Person als die des Beschuldigten (Übertragung).
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  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H3 H3 = Der geschilderte Sachverhalt ist zwar erlebnisfundiert, bezieht sich aber auf eine andere Person als die des Beschuldigten (Übertragung).
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H4 H4 = Die Aussage ist das Produkt einer bewussten Induktion durch Dritte (Motivanalyse)
  • Hypothesenbildung im Begutachter Prozess: H5 H5 = Die Aussage ist das (Teil-)Produkt suggestiver Befragungseinflüsse.
  • Durchführung der aussagepsychologischen Exploration: Ablauf: 1.       Entspannte Gesprächsatmosphäre * Ein – und Ausstieg über nicht belastende Themen 2.       Inhaltsleere, aussageorientierte Anstoßfrage * suggestionsfrei 3.       Freier Bericht des Zeugen 4.       Strukturierte Befragung * Ergänzung und Konkretisierung der Informationen  
  • Durchführung der aussagepsychologischen Exploration: Frageformen: Leerfrage * frei von jeglichem Suggestionspotential Wahlfrage * Drei Antwortmöglichkeiten und eine unbestimmte Alternative „wie sonst“ Konträrfrage * bei niedrigen Abstraktionsvermögen, Gegenteil der Aktenlage als Antwortalternative Erwartungsfrage * Sie müssen sich doch gewehrt haben ? Vorhaltefrage * Hast du ihn dann auch noch anfassen müssen ? Wiederholungsfrage
  • Beurteilung der Aussagetüchtigkeit: Fähigkeiten des Zeugen: Zuverlässige Wahrnehmung des Sachverhalts Den Sachverhalt in der Zeit zwischen Geschehen und Befragung im Gedächtnis bewahren Ausreichendes Sprachverständnis (für die Befragung) Ausreichende Ausdrucksfähigkeit (für die Schilderung ) Ausreichende Kontrollmöglichkeit gegenüber Suggestiveinflüssen
  • Beurteilung der Aussagetüchtigkeit: Beeinträchtigung des Zeugen: Beeinträchtigung des Zeugen: Beeinträchtigung der Funktion der Sinnesorgane Niedriges Lebensalter Intelligenzminderung Psychosen Einfluss psychotroper Substanzen Persönlichkeitsstörungen Hirnorganische Störungen und Epilepsien
  • Beurteilung der Aussagequalität: Aussageimmanente Qualitätsmerkmale erlebnisfundierter Aussagen : Allgemeine Merkmale: Aussageinhalt: Detailreichtum Anschaulich Strukturiert Logische Konsistenz Deliktspezifität Aussageweise: Gefühlsbeteiligung Unstrukturiert Ungesteuert
  • Beurteilung der Aussagequalität: Aussageimmanente Qualitätsmerkmale erlebnisfundierter Aussagen : Spezielle Merkmale: Spezielle Merkmale: Raum-zeit – Verknüpfungen Interaktionen, Gespräche Komplikationen Phänomen orientierte Wahrnehmung unverstandener Elemente Erleben phänomenaler Kausalität Eigenpsychischem Erleben Multimodaler Wahrnehmung Psychischem Erleben beim Beschuldigten Originellen Details Wirklichkeitskontrolle Indirekte Handlungsbezüge
  • Beurteilung der Aussagequalität: Aussageimmanente Qualitätsmerkmale erlebnisfundierter Aussagen : Motivationsbezogene Merkmale: Motivationsbezogene Merkmale: Spontane Aussageverbesserungen Einwände gegen die Richtigkeit der eigenen Aussage Selbstbelastung Entlastung des Beschuldigten Eingeständnisse von Erinnerungslücken
  • Beurteilung der Aussagequalität: Aussageimmanente Qualitätsmerkmale erlebnisfundierter Aussagen : Nonverbale Warnsignale: Nonverbale Warnsignale: Adaptoren Nähe- Distanz Probleme Hand- Hals Gesten Räuspern Schniefen Blinzeln Blick abwenden Starrer Blick Leerer Blick
  • Für eine erlebnisorientierte Aussage sprechen: Präzisierbarkeit der Aussage * Anschaulichkeit * Stimmigkeit * Nachvollziehbarkeit * Selbsterlebtes bleibt reproduzierbar Für eine erlebnisorientierte Aussage sprechen: Präzisierbarkeit der Aussage * Anschaulichkeit * Stimmigkeit * Nachvollziehbarkeit * Selbsterlebtes bleibt reproduzierbar
  • Kinderzeichnungen Missbrauch geschieht im Verborgenen und es ist meistens verboten drüber zu reden. Deswegen wollen diese Kinder über ihre Bilder nicht sprechen und Bilder werden mit symbolhaften Zeichnungen gemalt. Beispiel: wenn Betten OHNE Zusammenhang mit Krankheiten auftauchen, dazu ein bedrohlicher (meist) Mann der evtl auch noch einen langen Gegenstand (Penisersatz) mit sich trägt, so könnte dies schon ein Hinweis auf Missbrauch sein.
  • Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern: sogenanntes „sexualisiertes Verhalten“ Entblößen vor Fremden Sich auf dem Schoß setzen Berührungen (bei sich selber oder Fremden) Tanzen …
  • §20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung..etc unfähig ist , das Unrecht der Tat einzusehen etc.
  • §21 StGB  Verminderte Schuldfähigkeit Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder aus dieser Einsicht zu handeln wie in §20 aufgezählten Gründe bei Begehung der tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach §49 Abs 1 gemindert werden.
  • Schuldfähigkeitsbestimmung: Überprüfen einer oder mehrerer psychischer Störungen Krankhafte seelische Störung tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn schwere andere seelische Abartigkeit Beschreibung des tatzeitbezogenen Schweregrad der Handlungseinschränkungen im Verhalten und Erleben Einsichtsfähigkeit Steuerfähigkeit
  • Kriterienliste nach Saß (Positivkriterien vs Negativkriterien) für oder gegen Schuldunfähigkeit: Pro Schuldunfähigkeit: Disposition der Persönlichkeit Häufung sozialer Konflikte neurotische Konflikte Stereotypisierung des Verhaltens Einengung der Lebensführung Chronische Konstellative Faktoren Aktuelle konstellative Faktoren   Contra Schuldunfähigkeit: Tatvorbereitung Planmäßiges Vorgehen bei der Tat Fähigkeit zu warten Komplexer Handlunsgverlauf in Etappen Vorsorge gegen Entdeckung Möglichkeit andern Verhaltens unter vergleichbaren Umständen
  • Schuldfähigkeitskategorien nach Schol & Schmidt: Reflektionsfähigkeit Fehlen früher Verhaltensauffälligkeiten Impulskontrolle Emphatiefähigkeit Geplantes Vorgehen Usw
  • Testverfahren der Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik: Fragebögen: zB NEO-FFI Projektives Verfahren: TAT Klinisches Verfahren: MMPI-2 Intelligenztests: WIE
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  • Juristische Mindestanforderungen des Inhalts sachverständigen Handelns: Untersuchungsmethode Klassifikationssysteme Ausmaß der psychischen Störungen Nachvollziehbarkeit und Transparenz Beweisgrundlagen des Gutachtens
  • Relevante Schritte der Schuldfähigkeitsbegutachtung: Klinische Diagnose Einordnung der Diagnose Hypothese über störungsbedingte Funktionsbeeinträchtigungen Quantifizierung der Beeinträchtigungen Wahrscheinlichkeit des Zutreffens der klinischen Hypothese
  • - Verwaltungsrecht WaffG  Das novellierte Waffenrecht Das novellierte Waffenrecht Novelle des WaffG 2003: Aufbewahrung von Jagd und Sportwaffen, Erweiterung der Liste verbotene ..sog. Totschläger, Schlagringe,..,Butterflymesser, Erwerb des sog. Kleinen Waffens.., Führen von Gas- und Schrecks.., körperl. Und geistige Eignung .. Eigentliche Zielrichtung des WaffG: Zugang zu Schusswaffen und deren Missbrauch bei Heranwachsenden zu erschweren, potenziell gefährlichen Personen frühzeitig verwehren
  •  Legale Waffenbesitzer  Sportschützen, Jäger, Brauchtumsschützen (und Vereine), besonders gefährdete Personen, Büchsenmacher und Waffenhändler, Unternehmer / Angestellte von Bewachungsunternehmen
  • - Persönliche Eignung § 6 WaffG Die erforderliche Eignung trifft nicht zu, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen das: * geschäftsunfähig * abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln *psychisch krank * debil * nicht vorsichtig und sachgemäßer Umgang * keine sorgfältige Verwahrung * konkrete Fremd- oder Selbstgefährdung Die erforderliche Eignung besitzen idR Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen das die Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. -> Stellungsnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen und Einträge im Erziehungsregister nach §60 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesregistergesetzes Sind Tatsachen bekannt die Bedenken an einer Eignung begründen oder bestehen zb begründete Zweifel an den Bescheinigungen vom Antragssteller -> muss die zuständige Behörden den Antragsteller aufgeben auf seiner eigenen Kosten ein amts- oder fachärztliches fachpsychologisches Zeugnis über geistige oder körperliche Eignung Dieses Zeugnis muss auch Personen haben die eine erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und noch nicht das 25 Lebensjahr vollendet haben (gilt nicht für Schusswaffen nach §14 Abs. 1 Satz 2)
  • - § 4 Abs. 5 der AWaffV(Allgemeine Waffengesetz Verordnung) Fragestellung: Der Gutachter muss sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Das Gutachten muss Auskunft geben, ob der Betroffene ungeeignet ist mit Waffen oder Munition umzugehen. Die angewandte Methode zur Erstellung des Gutachtens muss angegeben werden. Meist ausreichend ein anerkanntes Testverfahren ob infolge fehlender Reife geistig ungeeignet für den Umgang mit der aufgeführten Schusswaffe. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weiteren Untersuchung vorzugehen.
  • - Behördliche Anknüpfungstatsachen, Anknüpfungstatsache die zu Bedenken führt (Häufigkeit zuerst genannt): *Alkoholkonsum *Suizidandrohung * Drogenmissbrauch * Fremdgefährdung * das Alter der Klienten * Delinquenz * Unsachgemäßer Umgang, Aufbewahrung von Schusswaffen
  • psychologisches Konstrukt Konstrukt: geistige Reife: *Emotionsregulation *Psychische Gesundheit *Aggression *Bindungsfähigkeit *Realitätsbewusstsein * Empathie * Handlungskompetenz
  • - Tätertypologie Schulamokläufen (Angaben vers. Studien  *Externalisierung von Konflikten *geringe psychosoziale Kompetenzen * geringe Stressresistenz * aggressives Verhalten * suizidale Gedanken * latente Wut * soziale Isolation * Flucht in Fantasiewelt *fehlangepasster Entwicklungsverlauf
  • Polizeipsychologie (was macht man da so im allgemeinen, also wozu Psychologie?) Operative Fallanalyse Psychologie der Vernehmung Kommunikation mit Geiselnehmern Umgang mit suizidgefährdeten Personen und Suicide by Cop
  • KJHG Kinder- und Jugendhilfe Gesetz
  • Artikel 6 GG Artikel 6 GG = Familien ist unter Schutz der staatlichen Ordnung Eltern können grundsätzlich frei über Erziehung entscheiden Kinder haben ein Recht auf Gewaltfreie Erziehung / Gesetzt zur Ächtung Gewaltfreier Erziehung
  • im FamR Gründe für ein psychologisches Gutachten: Hohes Konfliktniveau während Trennung Für das Kindeswohl eine Lösung zu finden wird „staatliches Wächteramt“ beansprucht Aufgabe des Gutachters: eine Empfehlung abzugeben was dem Kindeswohl dienlich ist, Leidensdruck auf allen Seiten zu reduzieren (zb Familientherapie)
  • - Das Kindeswohl:  Das Kindeswohl ist zentraler Bestandteil des Familienrechts. Es ist ein hypothetisches Konstrukt und stellt einen Richtpunkt für familienrechtliche Entscheidungen da. Definition: Das Kindeswohl ist die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relation zwischen seinen Bedürfnissen und seinen Lebensbedingungen.
  • FamR Kindeswohl Bedürfnisse des Kindes : Welche Bedürfnisse dominant sind, hängt vom Alter und entwicklungsstand ab. Kleinkind = Nahrung, Teenager = Selbstbestimmung Unterschieden wird zwischen körperlichen, seelischen und geistigen Bedürfnissen.
  • Welche Grundbedürfnisse könnten für Kinder unverzichtbar sein? Grundbedürfnisse von Kindern:  beständigen liebevollen Beziehungen, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit, individuellen Erfahrungen, entwicklungsgerechten Erfahrungen, Grenzen und Strukturen, stabilen und unterstützenden Gemeinschaften. Sichere Zukunft für die Menschheit
  • - Bedürfnishierarchie (nach Maslow): (gesehen als Pyramide, von unten beginnend) : 1. Physiologische Bedürfnisse (Essen, Trinken, Schlaf,..), 2. Schutz und Sicherheit, 3. Soziale Zugehörigkeit, Liebe, 4. Achtung und Wertschätzung, 5. Selbstverwirklichung
  • - Bedürfnishierarchie für Kulturen mit hohen Kontext – Bezug (nach Hall) (ebenso gesehen als Pyramide, von unten beginnend): 1. Physiologische Bedürfnisse (Essen, Trinken, Schlaf,), 2. Zustimmung der Ingroup (Familie, Sippe, Stamm), 3. Guter Ruf (Leumund), 4. Ehre
  • - Der Kindeswille zugestandene Selbstbestimmung des Kindes darf nicht zu seinem Nachteil auswirken, Kindeswohl kann nicht gegen den Willen des Kindes stattfinden – andersum kann Kindes willen nicht um jeden Preis durchgesetzt werden denn das kann dem kindeswohl  schaden
  • FamR Kindeswohl - Achtung bei der Diagnostik: Fehlende Einschätzung des Kindes durch interne und externe Faktoren (interne Faktoren: Verunsicherung oder Überforderung durch den Streit der Eltern, Externe Faktoren: Angebotswettbewerb der Eltern) Möglich sind auch Überdistanzierung von einem Elternteil oder Überidentifikation, als Flucht aus dem Dilemma Wünschenswert: Kindeswille und erwachseneninteressen sind identisch und dienen dem Kindeswohl