Rechtspsychologie (Fach) / Rechtspsychologie StGB (Lektion)

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StGB StPO

Diese Lektion wurde von MarieChristine erstellt.

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  • § 203 STGB Verletzung von Privatgeheimnissen  Wem im Dienst (zB einem Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Berufsgruppe anderer Heilberufe, Berufspsychologen) ein Geheimnis anvertraut wird (aus dem persönlichen Lebensbereich oder Betriebsgeheimnis) darf es nicht unbefugt weitergeben. Ansonsten könnte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe folgen.  
  • Aussagen mit Erlebnishintergrund Aussagen die einen Erlebnishintergrund haben (wahr sind) haben intraindividuelle Vergleich  eine höhere inhaltliche Qualität als Erfindungen. 
  • Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Das Strafrecht wird unterschieden in ..? ð  Materielles Strafrecht (Strafgesetzbuch StGB und Nebengesetze) ð  Formelles Strafrecht (Strafprozessordnung StPO  und Gerichtsverfassungsgesetz GVG)
  • Sinn des Strafrechts? Unter anderen: im Jugendstrafrecht: erzieherisch Einwirken (Prävention)
  • Im Zwischenverfahren .. * Im Zwischenverfahren wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. * Die Anklageschrift wird geprüft ob hinreichender Tatverdacht vorliegt. * Beweiserhebung ->   Und hier kommt es dann auch zum psychiatrischen oder psychologischen Gutachten (Schuldfähigkeit, Glaubhaftigkeit). * Zulassen der Anklage
  • Wann ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben? -          Unterbringung in psychiatrischer Klinik -          Beeinträchtigung der Privatsphäre des Angeklagten oder eines Zeugen -          Staatssicherheit -          Gefahr für Angeklagten oder Zeugen -          Geschäfts- Betriebs – Steuergeheimnis -          Vernehmung Person unter 16 -          Jugendstrafsachen sind immer nichtöffentlich!!!
  • Welche neueren Entwicklungen könnten die Bedeutung der Hauptverhandlung außer Kraft setzen? Ein Deal! Absprache mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Deal dient einem optimalen Ergebnis für Ihr Verfahren. Ein geständiger Angeklagter ist die Voraussetzung für eine schnelle Verfahrensbeendigung. Dafür biete das Gericht dann ein mildes Urteil an.
  • Gründe für einen Deal: 1.  Aus Sicht des Gerichts: -          Verfahrensbeschleunigung -          Vermeidung Konflikt -          Opferschutz (Vernehmung von Zeugen kann ggf vermieden werden) 2.  Aus Sicht des Angeklagten: -          Risiko einer extrem hohen Strafe -          Beweislage ungünstig -          Vermeidung von Vorstrafe 3.  Aus Sicht der Staatsanwaltschaft:  -          Beweislage dürftig
  • Welche Straftatbestände kommen für einen Deal in Frage in Frage? Wirtschaftsstrafsachen (zB Mannesmann, VW) * Betäubungsmittelgesetz * Verstöße Waffenrecht (zB Unzuverlässigkeit, persönliche Einigung)*
  • StGB: Allgemeiner Teil: Worum geht’s? Geltungsbereich des Gesetzes * Gesetzliche Definitionen * Vorsatz * Fahrlässigkeit * Schuldfähigkeit * Beihilfe * Rechtfertigungsgründe * Sanktionsrecht * Verjährung
  • StGB: Besonderer Teil: Worum gehts ? Straftaten gegen Demokratie * gegen öffentliche Ordnung * gegen Meineid * Falschaussage * sexuelle Selbstbestimmung * Vergewaltigung * Kindesmissbrauch * Menschenhandel * Beleidigung * Üble Nachrede * Körperverletzung * Diebstahl * Betrug * Vermögensdelikte * gegen Umwelt * gegen Leben und Gesundheit : Mord, Totschlag, Körperverletzung
  • Nebenstrafrecht: Nebenstrafrecht: Steuerdelikte = Abgabenordnung * Rauschgiftdelikte = Betäubungsmittelgesetz und Arzneimittelgesetz * Waffendelikte = Waffengesetz * Urheberrechtsdelikte = Urheberrechtsgesetz  usw