AVWL (Fach) / Sozialpolitik (Lektion)

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  • Bereiche der Sozialversicherung? - Gesetzliche Rentenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung - Unfallversicherung - Arbeitslosenversicherung - Gesetzliche Pflegeversicherung  
  • Definition Sozialpolitik ? Gesamtheit staatlicher Maßnahmen mit Ausrichtung auf: 1. wirtschaftliche und soziale Stellung von Personenmehrheiten bei existenzgefährdenden Risiken zu sichern 2. wirtschaftliche und soziale Stellung von wirtschaftl. u/o sozial schwachen Personenmehrheiten im Sinne der in einer Gesellschaft verfolgten gesellschaftlichen und sozialen Grundziele zu verbessern.
  • Genereller Aufbau des Sozialbudgets ? -Ausgaben (Leistungsstruktur) Ausgaben (Leistungsstruktur) 1. nach Institutionen: Renten-/ Krankenversicherung, Arbeitgeberleistungen, Sozialhilfe, Indirekte Leistungen 2. nach Funktionen: Alter u. Hinterbliebene, Gesundheit, Ehe und Familie, Beschäftigung, Übrige
  • Genereller Aufbau des Sozialbudgets ? - Einnahmen (Finanzierungsstruktur) - Einnahmen (Finanzierungsstruktur) 1. nach Quellen: Staat (B,L,G), Unternehmen, priv. HH 2. nach Arten: Sozialbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Zuweisungen, sonstige Einnahmen
  • Merkmale von versicherungsfremden Leistungen in der Sozialversicherung ? 1. waren ursprünglich nicht im Leistungskatalog 2. keine Äquivalenz zwischen Finanzierung und Leistung 3. Gesetzgeber hat die Sozialversicherung gezwungen, die Leistung zu  erbringen 4. Staat entlastet sich von eigenen Leistungen
  • Beispiele für versicherungsfremde Leistungen in der Sozialversicherung ? Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Kriegsfolgelasten, DDR-Folgelasten, Kindererziehungszeiten und Kindererziehungsleistungen, Höherbewertung von Zeiten der Berufsausbildung   Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft, Sterbegeld   Arbeitslosenversicherung (AlV) Maßnahmen zur Berufsausbildung und Umschulung, ABM, Altersübergangsgeld und Leistungen bei Vorruhestand, Rehabilitationsleistungen            
  • Finalziele staatlicher Sozialpolitik ? 1. Sicherung und Erhöhung materieler Freiheit 2. Realisierung sozialer Gerechtigkeit 3. Sicherung des inneren Friedens  
  • Individuelle Freiheit ? Fähigkeit, im Rahmen bestimmter Grenzen selbstgesteckte Ziele zu verwirklichen. 1. Formale Freiheit: Zusicherung und Gewährleistung von Freiheitsrechten. 2. Materiale Freiheit: faktische Möglichkeit der Nutzung formaler Freiheitsrechte
  • Soziale Gerechtigkeit ? 1. Formale Gerechtigkeit 2.Materiale Gerechtigkeit:          - Startgerechtigkeit          - Verteilungsgerechtigkeit -> Leistungs- / Bedarfsgerechtigkeit
  • Sicherung des sozialen Friedens ? Verfolgung des Ziels erfordert Maßnahmen mit Ausrichtung auf: 1. Interessenkonflikt in Gesellschaft zu vermeiden bzw. sofern Vermeidung nicht möglich ist 2. bestehende Interessenkonflikte so zu lösen bzw. zu entschärfen, daß keine großen gesellschaftlichen Schäden entstehen.  
  • Prinzipien staatlicher Sozialpolitik ? 1. Sozialstaatsprinzip 2. Solidaritätsprinzip 3. Prinzip persönlicher Freiheit und Selbstverantwortung 4. Subsidiaritätsprinzip 5. Prinzip der Ordnungskonformität
  • Solidaritätsprinzip ? basiert auf der Annahme, dass 1. in der Gesellschaft soziale Gruppen existieren, die ähnliche Lebenslagen aufweisen, 2. und hieraus ein Zusammengehörigkeitsgefühl und die Bereitschaft zu gegenseitiger Unterstützung resultiert.
  • Umverteilungselemente im System sozialer Sicherung ? 1. Intergenerationale Umverteilung 2. Intragenerationale Umverteilung    a) horizontale Umverteilung    b) vertikale Umverteilung
  • Subsidiaritätsprinzip ? 1. Vorrang für die kleinere soziale Einheit: „…kein Sozialgebilde [soll] Aufgaben an sich ziehen …, die der Einzelne oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft mindestens gleich gut lösen können wie die größere Einheit.“
  • Zuordnung der Zuständigkeiten gemäß Subsidiaritätsprinzip Individuum / Familie ---> Freie Träger der Sozialpolitik (gemeinnütz. Verbände, Kirchen etc.)      ---> Regionale staatl. Träger der SP (Gemeinden, Kreise, Bezirke)           ---> Überregionale staatl. Träger (Länder, Bund)
  • Subsidiaritätsprinzip ? 1. Vorrang für die kleinere soziale Einheit   „…kein Sozialgebilde [soll] Aufgaben an sich ziehen …, die der Einzelne oder kleinere Sozialgebilde aus eigener Kraft mindestens gleich gut lösen können wie die größere Einheit.“  2. Subsidiäre Assistenz die übergeordnete soziale Einheit (z.B. der Staat) soll die kleineren sozialen Einheiten in die Lage versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können.  3. Subsidiäre Reduktion Fremdhilfe soll bei der Lösung sozialer Probleme keine Dauermaßnahme, sondern „Hilfe zur Selbsthilfe“ sein.
  • Prinzip der Ordnungskonformität ? 1. Vorrang des Marktes vor staatlichem Eingriff 2. wenn ein staatlicher Eingriff unvermeidlich erscheint: Vorrang marktkonformer Instrumente vor marktinkonformen Instrumenten
  • Träger der Sozialpolitik ? sind Einrichtungen, die ausgeprägte Entscheidungsspielräume im Bereich der Sozialpolitik besitzen.
  • Organe der Sozialpolitik ? sind mit der Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen betraut und besitzen keine ausgeprägten Entscheidungsspielräume im Bereich der Sozialpolitik.
  • Träger der Sozialpolitik ? 1. Staatl. Träger:        a.) Bundestag und Bundesrat, Bundesregierung        b.) Landesparlamente, Landesregierungen        c.) Gemeinden, Bezirke, Städte   2. Halbstaatliche Träger: Tarifvertragsparteien   3. Freie Träger: Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Organe staatlicher Sozialpolitik? Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung: Arbeitsag., BA Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Unfallversicherung: Berufsgenossenschaft Krankenversicherung: Krankenkassen, Kassenärztl. Vereinig., Gesundheitsfonds
  • Das System sozialer Sicherung i.w.S. ? 1.) System sozialer Sicherung i.e.S.      a.) Sozialversicherung      b.) Sondersysteme      c.) Zusatzversorgungssysteme   2.) Soziale Grundsicherung (Sozialhilfe / ALGII)
  • Die Sozialversicherung ? 1. Gesetzliche Rentenversicherung 2. Gesetzliche Krankenversicherung 3. Unfallversicherung 4. Arbeitslosenversicherung 5. Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Notwendigkeit staatl. Eingriffe in den Vericherungsmarkt 1.) Allokative Ineffizienz      a.) Meritorische Gründe      b.) Marktversagen      c.) Marktmängel   2.) Distributive Ineffizienz    
  • Bedingungen für die private "Versicherbarkeit" eines Risikos ? 1. Risikoeintrittswahrscheinlichkeit (REW) muss bekannt sein 2. Schadensw´keit darf nicht prohibitiv hoch sein 3. REW der Versicherten müssen unkorreliert sein 4. Info über REW zwischen VN und VG müssen symmetrisch sein
  • Gestaltungsprinzipien und Finanzierungsformen der Risikovorsorge I - Individualprinzip - F44 Grundsätzliche Form: Privatversicherung   Finanzierung: Risikoorientierte Prämien   Bezug zu finanzwiss. Abgabeprinzipien: versicheungstechn. Äquivalenzprinz.                                                  (Individualäquivalenz)              
  • Gestaltungsprinzipien und Finanzierungsformen der Risikovorsorge - Sozialprinzip - F44 1.) Solidaritätsorientiertes Versicherungsprinzip       ---> Pro-Kopf-Prämie mit staatl. Subventionierung       ---> Einkommensabhängige Beiträge      --------> stellt das "modifizierte" Äquivalenzprinzip" dar 2.) Versorgungs- u. Fürsorgeprinzip      ---> Allgemeine Deckungsmittel (überwiegend Steuern)      --------> stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip dar  
  • Leistungsarten und Prinzipien der Leistungsgewährung im System sozialer Sicherung F45 a) Arten der Leistung: Geld- vs. Sachleistung    b) Prinzipien der Leistungsgewährung: Kausalprinzip vs.               Finalprinzip  
  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) - Historie - F47 - quantitativ bedeutsamster Bereich der Sozialversicherung - als Rentenversicherung der Arbeiter 1889 unter Bismarck gegründet - 1911 Gründung der RV der Angestellten Finanzierung: zunächst Kapitaldeckungsverfahren                          ab 1949: Abschnittsdeckungsverfahren                          ab 1969: Umlageverfahren
  • Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) - Mitglieder - F48/49 Pflichtversicherte: -Arbeiter/Angestellte,die nicht nur geringfügig beschäftigt sind (<400€) - best. Gruppen von Selbstständigen (Künsler, Handwerker, Publizisten) - Erziehende innerhalb der ersten 3 Jahren nach Geburt - Pflegepersonen im Rahmen der Pflegeversicherung - Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld) - Wehr- und Zivildienstleistende   Nicht versicherungspflichtig: - Selbstständige (mit Ausnahmen), Beamte, Soldaten, Richter   freiwillig Versicherte: alle nicht vers.pfl. Personen mit Wohnsitz in D oder deut. Staatangehörigkeit
  • Aufgaben der GRV F51 1. Ersatz ausgefallenen Arbeitseinkommen im Alter und bei                         eingeschränkter Erwerbsfähigkeit 2. Absicherung von Hinterbliebenen 3. Rehabilitation 4. Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung Siehe Folie 52
  • Berechnung der Zugangsrente F55 mtl. Rente = Summe Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * Rentenfaktor * akt. Rentenwert     Summe Entgeltpunkte: vollwertige Beitragszeiten, höherbewertete-                                                      beitragsfreie- und beitragsgeminderte Zeiten   Zugangsfaktor: -0,3% pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn bzw.                                      +0,5% pro späterem Rentenbeginn   Rentenartfaktor: Altersruhegeld 1,0, Rente wg. Erwerbsmind. 1,0 / 0,5,                              "große" Wittwen- /Witwerrente 0,55
  • Höherbewertete Zeiten F56 Kindererziehungszeiten: 1EP/Jahr, max. 3 Jahre Berufsausbildungszeiten 0,75EP/Jahr, max. 3 Jahre Wehr-/Zivildienst: 0,75EP/Jahr Rente nach Mindesteinkommen: Anhebung auf das 1,5-fache, max. 0,75EP/Jahr (nur für Pflichtbeiträge vor 1992)
  • Beitragsfreie Zeiten F57 Anrechnungszeiten: Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit (früher auch Schul- Fachschul-, Hochschul-, Ausbildungszeiten) Ersatzzeiten:: Zeiträume in denen VN aus pol. Gründen an der Entrichtung von Beitragsleistungen gehindert war Zurechnungszeiten:: Zeit zw. Eintritt Versicherungsfall und 60. Lj.
  • Aktueller Rentenwert F63 drückt aus, wie viel Rente monatlich für einen Entgeltpunkt gezahlt wird. aR seit 1.7.2009: 27,20 € (West) bzw. 24,13 € (Ost) aR vom 1.7.2008 bis 30.6.2009: 26,56 € (West) bzw. 23,34 € (Ost) aR vom 1.7.2007 bis 30.6.2008: 26,27 € (West) bzw. 23,09 € (Ost) aR vom 1.7.2003 bis 30.6.2007: 26,13 € (West) bzw. 22,97 € (Ost)
  • Aktuelle Probleme der Gesetzlichen Rentenversicherung F67 1.) Kurzfristige Finanzierungsprobleme Folgewirkung der deutschen Vereinigung (scheiß DDR ;-)) Auswirkungen hoher Arbeitslosigkeit 2.) Mittel- und langfristige Finanzierungsprobleme
  • Hauptbestandteile der Rentenreform 2001 - Leistungseinschränkungen - Befristung der "kleinen" Witwen- bzw. Witwerrente auf 2 Jahre Senkung Rentenfaktor der "großen" Witwen- bzw. Witwerrente von 0,66 auf 0,5 Anrechnung aller Einkünfte mit Ausnahme der staatl. geförd. priv. Altersvorsorge auf Witwen- bzw. Witwerrenten Wegfall der BU-Renten (Ausnahme: Personen bei Inkrafttr. > 40 J.) Umwandlung der EU-Renten in Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit (Raf 1,0/0,5)
  • Hauptbestandteile der Rentenreform 2001 - Senkung des Rentenniveaus - F79 Berücksichtigung der Aufwendungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge bei der  Berechnung des aktuellen Rentenwerts. Senkung des Nettorentenniveaus von 70% auf ca. 67%  (nach neuer Berechnung)
  • Hauptbestandteile der Rentenreform 2001 - Senkung des Rentenniveaus - F79 Berücksichtigung der Aufwendungen für die staatlich geförderte private Altersvorsorge bei der  Berechnung des aktuellen Rentenwerts. Senkung des Nettorentenniveaus von 70% auf ca. 67%  (nach neuer Berechnung)
  • Hauptbestandteile der Rentenreform 2001 - Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge - F79 Förderungsfähig sind ab 2002 1% des Bruttoeinkommens, ab 2004 2%, ab 2006 3%, ab 2008 4% des Bruttoeinkommens Förderung durch eine Kombination aus steuerlicher Förderung (Sonderausgabenabzug) und Förderung durch eine Zulage Geplantes Fördervolumen: 10 Mrd. Euro pro Jahr
  • Bedingungen für die staatliche Förderung von Aufwendungen zur privaten Alterssicherung F80 Angelegte Mittel müssen bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente gebunden sein Auflösung des angesammelten Kapitals erfolgt durch lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan mit gleich bleibenden oder steigenden mtl. Auszahlungen, wobei im Alter von 85 Jahren noch ein Restkapital i.H.v. 10%  des angesammelten Kapitals vorhanden sein muss Anlageinstitut muss spätere Leistung min. i.H. der eingezahlten nominellen Beträge garantieren (d.h. die Rendite muss min. 0 % betragen)