Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
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Rechtsgebiete, Ziele, Gliederung der Bücher
Diese Lektion wurde von Sina0803 erstellt.
- Was ist die Aufgabe des Rechts und was ist Gerechtigkeit? > Aufgabe des Rechts ist, die Regelung des sozialen Zusammenlebens. > Gerechtigkeit ist immer ein subjektiver Wert > Rechtswissenschaften gehört zu den Sozialwissenschaften.
- In welche Rechtsgebiete unterteilt sich das Bürgerliche Recht? > Privatrecht (Zivilrecht) = Regelt die Rechtsbeziehungen der Rechtsubjekte (natürliche oder juristische Personen), die im rechtlichen Sinn gleichrangig sind. > öffentliches Recht = regelt die Rechtsbeziehungen der Rechtssubjekte, die zueinander in einem Unterordnungsverhältnis stehen. -> Staat steht über dem Bürger.
- Worin unterteil sich das Öff.Recht? > Verfassungsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
- Worin unterteilt sich das Privatrecht? > Handels- und wirtschaftsrecht, Bürgerliches Recht, Schuldrecht, Sachenrecht, Urheberrecht, Erbrecht, Familienrecht
- Was sind die Ziele des Bürgerlichen Rechts? > Rechtsvereinheitlichung, ungenügende Berücksichtigung sozialer Belange
- Wie Gliedert sich das BGB? 1. Allgemeiner Teil: Definitionen, grundlegende Vorschriften, allgemeine Begriffe, Festlegung von Terminen und Fristen. 2. Recht der Schuldverhältnisse: Beschreibt den Inhalt von Schuldverhältnissen, z.b. aus Verträgen, deren Abwicklung und Erlöschen, unerlaubte Handlungen, Schadensersatzansprüche, Miet- und Arbeitsrecht. 3. Sachenrecht: Regelung von Eigentum und Besitz, Grundstücksrecht 4. Familienrecht: Eltern, Kinder, Ehepartnern, Unterhaltsansprüche 5. Erbrecht: Verteilung von Vermögen, Erbfolge, Testament
- Was beinhaltet das Gesetzesrecht? Was beinhaltet das Gewohnheitsrecht? Was beinhaltet das Richterrecht? > Gesetzesrecht: Alle Normen, die durch Gesetze oder Rechtsverordnungen zustande gekommen sind. > Gewohnheitsrecht: ist das Gegenteil des geschriebenen Gesetzesrechts >Richterrecht: Es entsteht druch ständige Rechtssprechung -> Hauptaufgabe und Sinn des Richterrechts sind Gesetze auszulegen und Gesetzeslücken zu füllen.
- Wer kann in Deutschland als Gesetzgeber aktiv werden? 1. Bund 2. Land 3. Gemeinde
- Worin unterscheiden sich die jeweiligen erlassenen Normen? > Normen des Bundesgesetzes gelten für das ganze Bundesgebiet. > Normen der einzelnen Landesgesetzgeber gelten nur für das jeweilige Bundesland. > Normen des Gemeindegesetzgebers gelten nur für das jeweilige Gemeindegebiet.
- Was versteht man unter Rechtssubjekten? > Rechtssubjekt = juristischer Fachausdruck für Rechtsperson > Rechtssubjekte sind alle Menschen (natürliche und juristische Personen) die von der Rechtsordnung anerkannten Träger von Rechten und Pflichten sein können.
- Was gilt als Rechtsubjekt bei natürlichen Personen und juristischen Personen? > natürliche Personen: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt (§1 BGB) und endet mit dem Tod > Juristische Personen: Mehrheit von Personen, die am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.
- Gesellschaftsformen > Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, AG
- Was versteht man unter Parteifähigkeit? > Parteifähig ist die Fähigkeit, zu klagen und verklagt zu werden. -> Parteifähig ist, wer Rechtsfähig ist.
- Was versteht man unter Handlungsfähigkeit? > ist die Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechtswirkungen auszulösen.
- Was versteht man unter Geschäftsfähigkeit? > ist die Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und endgegenzunehmen. > Juristische Personen sind nicht geschäftsfähig, für sie handeln die Organe. > Geschäftsfähig sind nach dem BGB grundsätzlich Volljährige > Geschäftsunfähig sind nach § 104 BGB Kinder unter 7 Jahren und Krankhaft Geistesgestörte. > Beschränkt Geschäftsfähige (§§ 106-113 BGB) können nur dann rechtsgültig handeln, wenn das abzuschließende Geschäft ausschließlich zu ihrem Vorteil ist. -> Ihre Geschäfte sind ohne Einwilligung schwebend unwirksam. Schwebend unwirksae Geschäfte können durch Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geheilt werden.
- Was bedeutet Deliktsfähigkeit? > Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für eigene schuldhafte Handlungen verantwortlich zu sein. > Sie regelt sich ebenfalls nach Alter und Geisteszustand.
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- Was ist das Rechtsobjekt? > Rechtsobjekt ist jeder Gegenstand, mit dem sich das Recht befassen kann. -> Das BGB definiert diese Gegenstände gem § 90 BGB als Sachen (körperliche Gegenstände). Sie werden unterschiede in : > bewegliche Sachen (Dinge des tägl. Lebens, die problemlos von A nach B gebracht werden können), unbewegliche Sachen (i.d.R. Grundstücke), vertretbare Sachen (die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden), unvertretbare Sachen (einmalige Sachen wie Sonderanschaffungen), verbrauchte und unverbrauchte Sachen.
- Was ist der entscheidende Unterschied zwischen Rechtssubjekt und Rechtsobjekt? - Rechtsobjelte können zwar untereinander in Rechtsbeziehungen stehen (müssen aber nicht), aber sie haben keine eigenen Rechte. -> Eigene Rechte haben nur Rechtssubjekte.
- Was versteht man unter Besitz? > Besitzer ist derjenige, der die tatsächloche Gewalt über eine Sache ausübt
- Was gibt es für Arten des Besitzes? > Unmittelbarer Besitz: heißt, dass sich die Sache, entweder im unmittelbaren Geschäftsbereich oder im Herrschaftsbereich desjenigen befinden muss, der den Besitz ausüben will. > Mittelbarer Besitz: heißt, wenn die tatsächliche Sachherrschaft aufgrund eines Rechtsgeschäfts durch einen anderen ausgeübt wird. Bsp.: Mieter = unmittelbarer B. Vermieter= Mittelbarer B. > Allein-, Teil- und Mitbesitz: -> Mitbesitz: Wenn mehrere die tatsächliche Sachherrschaft ausüben, ansonsten Alleinbesitz -> Teilbesitz: Wenn sich die tatsächliche Sachherrschaft auf einen bestimmten Teil einer Sache beschränkt.
- Was versteht man unter Eigentum? > Eigentum ist ein absolutes Recht. Es wirkt ggü. Jedermann! > Das Eigentum gibt dem Eigentümer das Recht, nach seinem Willen mit der Sache umzugehen.
- Eigentumserwerb an beweglichen Sachen > zur Eigentumsbegründung ist ein dingliches Geschäft erfoderlich (Ausnahme Erbschaft) > bei einem Übergabesurrogat, handelt es sich um einen Ersatz für die übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache. >Übergabesurrogate sind die Abtretung des Herausgabeanspruchs. > Herausgabeanspruch gem § 985 = Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
- Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen > findet ebenfalls durch einen dinglichen Vertrag statt. Statt der Übergabe der Sache, ist zur Vollendung des Rechtsgeschäfts die Eintragung im Grundbuch.
- Was ist ein Rechtsgeschäft? > an die Erfüllung bestimmt rechtlicher Bedingungen gebundene Handlung, die auf Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses gericht ist.
- Woraus besteht ein Rechtsgeschäft? > Das Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen die endweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. -> Das Rechtssubjekt erklärt mit der Willenserklärung seinen Willen, der auf eine bestimme Rechtsfolge gerichtet sein muss.
- Woraus besteht eine Willenserklärung? > Die Willenserklärung ist die wichtigste Voraussetzung für die Entstehung eines Rechtsgeschäfts. > sie besteht aus einem obejketiven und drei subjektiven Elementen -> Sie setzt sich aus Wille (innerlich/subjektiv) und Erklärung (äußerlich erkennbar/objektiv) zusammen.
- Woraus besteht der subjektive Tatbestand (der Wille)? a) Handlungswille: ist der hinter jeder Bewegung stehende natürliche Wille, sich irgendwie zu verhalten und dieses Verhalten zu steuern. b) Erklärungsbewusstsein, Rechtbindungswille: Bezeichnet man das Bewusstsein und den Willen, mit dem Verhalten überhaupt eine rechtsgeschäftloche Erklärung abzugeben und sich dadurch rechtlich binden zu wollen. c)Geschäftswille: bezeichnet man den Willen, mit einem Rechtsgeschäft ganz bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen.
- Woraus besteht der objektive Tatbestand (Erklärung des Geschäftswillens)? > nach außen erkennbarer Erklärungsakt. -> Es muss etwas kommuniziert werden. > Bei nicht ausdrücklichen Erklärungen (mangels Zeitnot, unwissen oder mangelnder Formulierungslust im tägl. Leben) spricht man von einer konkludenten Willenserklärung oder einer Erklärung durch schlüssiges Verhalten.
- Woraus besteht ein einseitiges Rechtsgeschäft? > besteht nur aus einer Willenserklärung > empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft, wird nur dann wirksam, wenn sie dem Erklärungsgegner zugehen z.B. Kündigung > nicht emfpangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft, z.B. Testament
- Was ist ein einseitiger Vertrag? > Ein einseitiger Vertrag, liegt in den Fällen vor, wenn ein Vertrag zwischen zwei Partein, nur eine Partei eine Leistungspflicht erbringt, die andere Partei also lediglich Rechte aus dem Vertrag sieht z.B. Schenkung oder Bürgschaft.
- Unterschied vom einseitigen Vertrag zum einseitigen Rechtsgeschäft? > Der Unterschied zum einseitigen Rechtsgeschäft, liegt darin, dass der Empfangene beim einseitigen Vertrag die Möglichkeit hat, das Rechtsgeschäft nicht einzugehen.
- Was ist eine Instanz und worunter untergliedert sie sich? > Der Begriff Instanz, meint ein Verfahrensabschnitt vor einer Gerichtsbarkeit > ordentliche Gerichtsbarkeit: hier werden alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen (z.B. GmbH) verhandelt. -> Instanz: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandgericht, BGH > Fachgerichtsbarkeit: Der Rechtsweg, ist der jeweilige Zugang zu einer Instanz -> Arbeitsgerichtbarkeit, Verwaltungsgerichtbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit
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- Was ist ein Mahnverfahren? > Es soll nichtbestrittene Ansprüche auf eine Geldsumme, schnell und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel führen, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht verhelfen.
- Wann ist ein Rechtsgeschäft schwebend unwirksam? > vorläufige Unwirksamkeit, d.h. gegen zwingend gesetzliche Vorschriften verstoßen, aber eine Heilung noch möglich ist. Y> Das Rechtsgeschäft ist solange in der Schwebe, bis es genehmigt ist. -> z.B. Rechtsgeschäfte von Minderjährigen, erst gültig wenn die Eltern es genehmigen.