Müp Wirtschaft (Fach) / Finanzmanagement 1.TK (Lektion)

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1. Themenkomplex

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  • Deppes Faktorsystem --> Produktionsfaktorsystem technisch-organisatorische Bereich (TOB) --> menschliche Arbeitskraft (soziale Sphäre) = Arbeitskraft mit Geschäftsleiterqualität --> Betriebsmittel u. Werkstoffe (reale Sphäre) = Betriebsmittel (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- u. Geschäftsausstattung); Werkstoffe (Roh-, Hilfsstoffe etc. (hier nicht berücksichtigt)) --> Information u. Kommunikation (InKo-Sphäre) --> Wissen (neue Einführung von Deppe) monetärer Faktor (liquiditätsmäßig-finanzieller Bereich (LFB) --> Zahlungspotential = Zahlungsqualität --> Haftungspotential = Haftungsqualität geschäftspolitischen Bereich (GPB) --> Steuerung der anderen Leistungsbereiche durch Ziele, Strategien, Normen
  • Leistungserstellungsprozess von Kreditinstituten (1. Themenkomplex) Losgrößentransformation = Kreditinstitute sammeln viele kleine Beträge u. leihen diese in großen Beträgen in geringer Stückzahl in höheren Beträgen aus Fristentransformation = Banken schalten erhaltene Einlagen zeitlich hintereinander u. wandeln kurze in lange Fristen --> Einklang der Laufzeitwünsche von Kapitalgebern (kurz Fristen) u. -nehmern (lange Fristen) Risikotransformation = Geld der Einleger werden auf versch. Kreditnehmer, Branchen u. Regionen verteilt
  • liquiditätsmäßig-finanzieller Bereich (LFB) --> Existenzbedingungen = Zahlungs- u. Schuldendeckungsfähigkeit Zahlungsmittelpotential:  --> Zahlungsmittel durch z.B. Finanzierung aus Krediten (FK) oder Finanzierung aus Einlagen (EK-Finanzierung) oder Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten (Vermögensumschichtung) --> Zahlungsmittelfaszilitäten zur: => Erhaltung von Zahlungsmittel (z.B. Möglichkeit der Kreditverlängerung) => Beschaffung von Zahlungsmittel (z.B. Zahlungsmittel-Reserven) Haftungspotential (HP): --> Betriebsreinvermögensfundiertes HP (eingezahltes EK, stille Reserven) --> sonstiges HP: vermögensfundiert (z.B. Bürgschaften) oder HP aus zukünftigen Einnahmen
  • 1. TK: Insolvenzverordnung (InsO) --> (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung = Einhaltung ist ökonomischer u. juristische Grundvoraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften §17 Zahlungsunfähigkeit = wenn Schuldner nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen  §18 drohende Zahlungsunfähigkeit = bei z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens --> wenn Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen §19 Überschuldung = wenn Vermögen des Schuldners bestehende Vbk nicht mehr deckt, es sei denn die Fortführung des U. ist wahrscheinlich
  • 1. TK: Verhinderung Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Schuldendeckungsfähigkeit Verhinderung Zahlungsunfähigkeit = ausreichen Zahlungsmittelpotentiale (z.B. Einlagen) Verhinderung Überschuldung = ausreichend Haftungspotentiale (z.B. Bürgschaften) Schuldendeckungsfähigkeit = Vermögen - Schulden = Eigenkapital --> Eigentümer haften mit EK, um Schulden an Gläubiger zu zahlen
  • Geänderte Überschuldungdefinition in InsO: Vorher: Überschuldung = Vermögen < Schulden --> Fortführung des U. wurde nur zur Bewertung des Vermögens des Schuldners zugrunde gelegt Nachher: Überschuldung = Vermögen < Schulden + negative Fortführungsprognose --> wenn die Fortführung des U. möglich ist, so können die Schulden größer als das Vermögen sein
  • Beurteilung Haftungspotential (Fortführungsprognose) Haftungsqualität bei Betrachtung des EK ist Vermögens-, Betriebsfundierung u. Reinheit gegeben Fortführungsprognosen: 1. Vermögensfundierung = Versprechen nur für die Zukunft, dass Vermögen vorhanden ist 2. Betriebsfundierung = haftendes Vermögen nicht vorhanden, so kann es auch nicht in Betrieb eingebracht werden 3. Reinheit = in Zukunft möglicherweise vorhandenes haftendes Vermögen kann nur eigenkapitalähnlichen Charakter haben
  • Welche Arten des finanziellen Gleichgewichts gibt es? totales finanzielles Gleichgewicht = Zielkonzeption erreicht, Zählungsfähigkeit gegeben, Schuldendeckungsfähigkeit gegeben partielles finanzielles Gleichgewicht = Schuldeckungs- u. Zahlungsfähigkeit gegeben