Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / WPR: Trennungs- und Abstraktionsprinzip (Lektion)

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WPR

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  • Trennungsprinzip strenge Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsebene
  • Verpflichtungsebene / Verpflichtungsgeschäf - Abschluss Kaufvertrag- Käufer wird nicht bereits durch den Kaufvertrag Eigentümer- Erwirbt nur den Anspruch auf Übertragung des Eigentums
  • Verfügungsebene / Verfügungsgeschäft - Übertragung/Übereignung §929 S.1 BGB (dinglicher Vertrag)- Verkäufer verfügt über verkaufte Sache und ist verpflichtet dem K die Sache zu übertragen und zu übergeben
  • Abstraktionsprinzip baut auf das Trennungsprinzip auf. Beide Ebenen sind unabhängig (eigenständig) voneinander d.h. abstrakt.-> Fehler auf der einen Ebene wirken sich nicht auf die andere aus.