Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / WPR: Eigentum und Besitz (Lektion)

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WPR

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  • Eigentum Rechtliche Herrschaft über eine Sache (§903 BGB)
  • Besitz Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache (§854 BGB)
  • Eigentumsvermutung §1006 (1) 1 BGB-> Besitzer wird auch als Eigentümer vermutet
  • Herausgabeanspruch §985 BGB-> Eigentümer kann von Besitzer Herausgabe verlangen
  • Übertragung und Übereignung: §929 BGB-> Eigentümer muss Sache an Käufer übergeben und beide müssen sich einig sein dass Eigentum übergehen soll
  • Übertragung des Eigentum an einem Grundstück [...] ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der rechtsäänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt