Wirtschaftsprivatrecht (Fach) / WPR: Privatautonomie und Vertrag (Lektion)

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WPR

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  • Vertragsfreiheit Verträge dürfen von zwei Rechtssubjekten zur Befriedigung der eigenenindividuellen Bedürfnisse geschlossen werden.
  • Abschlussfreiheit Parteien sind bei Abschluss frei
  • Gestaltungsreiheit Parteien sind bei der inhaltlichen Gestaltung frei
  • Annahme und Angebot - Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über dieHerbeiführung eines rechtlichen Erfolgs. - Die Willensübereinstimmung wird durch die Abgabe von Willenserklärungen erzielt. 
  • Angebot Das Angebot muss so gestaltet sein, dass für die Annahme ein schlichtes „JA“ reicht.
  • essentialia negoti (wesentlichen Geschäftseigenschaften) 1. Leistung2. Gegenleistung3. Vertragsparteien
  • Kaufvertrag (§§433 ff. BGB) Verkäufer soll eine Sache an den Käufer zur freien rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsgewalt und frei von Mängeln übertragen (d.h. Besitz und Eigentum), wofür der Käufer als Gegenleistung Geld an den Verkäufer zahlt.
  • Bindung an das Angebot §145 BGB: der Antragende ist grundsätzlich an sein Angebot gebunden
  • Der Antrag erlischt, wenn §146 BGB: er abgelehnt wirdOder§§147-149 BGB: nicht rechtzeitig angenommen wird
  • Erfolgt die Annahme verspätet ... ... ist sie ein neues Angebot
  • Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen der sonstigen Änderungen gilt als ... Ablehnung verbunden mit neuem Angebot
  • Gesetzlich verbotene und sittenwidrige Rechtsgeschäfte §134 BGB: gesetzlich verbotene Rechtsgeschäfte – ganzer Vertrag ist nichtig§138 BGB: sittenwidrige Rechtsgeschäfte/ Wucher: Verstoß gegen gute Sitten –Moralvorstellungen