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Diese Lektion wurde von luzasj erstellt.

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  • Prinzipien - Abwägung (zw. unterschiedlichen Belangen)- Gegenstromprinzip
  • Prinzip der Abwägung - "Materielles Kernstück" der Raumplanung- Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen-> keine Optimallösung möglich- Richtung der Abwägung durch Ziele der Raumordnung beeinflusst-> aber: Gestaltungsfreiheit ...
  • Gegenstromprinzip - Planung durch Planungen auf höheren Hierarchiebenen vorgegeben-> Anpassung an diese-> im Gegenzug Beteiligung bei diesen
  • Stufen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Informieren-> einseiter Kommunikationsweg, d.h. Informieren ohne Reaktionserfassung-> z.B. Vorträge, Printmedien2. Beteiligen-> intensiver Kommunikationsprozess, aktive Beteiligung der Öffentlichkeit ...
  • Rechtlich verbindliche Beteiligungsformen - vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB)(- Verabschiedung durch Politik / Vertretung des Volkes -> indirekte Beteilgung an Verwaltungsarbeit)- Öffentliche Auslegung inkl. Stellungnahmen ...
  • Beteiligte Akteure - Staat / Kommune (= Träger öffentlicher Belange)- BürgerInnen / Zivilgesellschaft- Privatwirtschaft
  • Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erhöhung der Rechtssicherheit- Verbesserung der Informations- und Entscheidungsgrundlagen- Erhöhung der Transparenz- Erhöhung der Akzeptanz raumplanerischer Entscheidungen durch Einbindung der Betroffenen  ...
  • Aspekte guter Öffentlichkeitsarbeit - Transparenz / Offenheit- Aktivierungsmaßnahmen- Ressourcen / Kapazität (verlangt zusätzliches Personal und zusätzliche Gelder)- Angebit der Null-Varainte (also keine Veränderung)
  • Ambivalenzen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Inklusion der Handlungsfähigen (-> Exklusion der Benachteiligten)- "Beteiligungsdilemma" -> zu Beginn: viel zu entscheiden, aber wenig Interesse-> zum Ende: viel Interesse, aber wenig zu entscheiden ...