psychiatrie (Fach) / Psychosomatik/ Ps. Notfälle/ Betreuung (Lektion)

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Geschichte Erklärungsmodele verschiedene PsychSom. Erkrankungen ...

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  • Erklärungsmodelle psychosomatischer Erkrankungen (S 384) Konversionsmodell (S. Freund)  De-Resomatisierung (M. Schur) Spezifizitätsthese (F.Alexander)  Theorie nach engel und Schmale  Alexithymie (P. Marty)  Lerntheorie (M. Selingman) - zahlreiche körperliche Vorgänge lassen sich durch Lernvorgänge kondizionieren und damit erklären. Fehlgeleitete Lern- und Konditionierungsvorgänge stellen dabei die Grundlage für Verhaltensmodifikationen dar (erlernte Hilflosigkeit, Verstärkerverlust)  Situationskrei (Uexküll)  stresstheorie (H. Selye) Stresssituationen (Körperliche, psychische und Umgebungsfaktoren) führen zu einer St. der inneren Gleichgewichts, die schliesslich in ein Adaptaionssyndrom mündet. Am anfang steht dabei eine Alarmreaktion - folgen- Wiederstands- schliesslich- Erschöüfungsphase, die entweder zum Tod des Organismus od zu psychosomatischen Erkrankungen führt.   
  • Mind-Body-Medizin: Achtsamkeit und Meditation im Mittelpunkt steht nicht die Arzt-Patient-Beziehung, sondern die Ausbildung und die Fähigkeit zur Selbtswirksamkeit des Patienten. 
  • Wichtigsten Syndromen im Rahmen psychiatrischer Notfälle Suizidalität Ak. Angst u. erregungszustände Ak. Psychose Intoxikationen  Delirante Syndrome/ Verwirrtheitszustände Katatone Syndrome  Antipsychotika- induzierte Syndrome 
  • folgende Befunde sprechen für eine organische Ursache der psychischen Symptomatik und erfordern daher immer eine schnelle somatische Abklärung Bewusstseinsstörung  Orientierungsstörung  Fieber Kopfschmerzen  vegetative Befunde (Ausnahme: Panikattcke)  neurologische Symptome 
  • Suizidalität entwickelt sich i.d.R. in folgenden Stufen 1. passiver Suizidwunsch 2. unkonkrete Suizidgedanken  3. konkreter Suizidplan 4. Abschiedsvorbereitung  5. Suizidhandlung 
  • BZG KI; Anxiolytika u. Hypnotika intoxikation Kontraindikationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kontraindikationen bei der Anwendung von Benzodiazepinen:[23] Myasthenia gravisAtaxie, EngwinkelglaukomBekannte Alkohol-, Drogen oder Medikamentenabhängigkeit – auch in der VorgeschichteAllergie gegen BenzodiazepineSchlafapnoe-Syndrom Flumazenil, ein reversibler kompetitiver Antagonist, hebt nach intravenöser Gabe vorübergehend die Wirkung von Benzodiazepinen auf (HWZ etwa 45 min).
  • Intox. Trizyklische AD- Symptome, Therapie ausgepr. anticholinerge 'Wirkung wie trockene Haut, Hyperthermie, mydriasis, Harnverhalt, Obstipation, bis hin zum paralytischen Ileus, tachykarde Herzrhytmusstörungen sowie delirante Symptomatik mit desorientietheit, mot. Unruhe, Dysarthrie, Krampfanfälle, Somnolenz bis hin zum Koma Akutintervention  abs. von verursachender Sbst.  evtl. Physostigmin (Anticholium) initial 2 mg iv. dann 1-4 mg alle 20 min. nachspritzen nach klinischem Befund, langsame inj.  Vorstellung in einer med. Notaufnahme 
  • Opiate Intox- Symtome, Akutintervention zunächst rötung des Gesichtes, Hautjucken, Miosis und Benommenheit. Dann kommen Hypothonie, Bradykardie, Hypothermie, Blasenphinkterspasem evtl. auch Krampfanfälle. Gefährlichste Kompl- Atemdepression u Bewustlosigkeit  Trias der Opiat Intoxikation- Miosis, Atemdepression, Bewusstlosigkeit  AkIntervention: Sicherung der Vitalfunktionen  Naloxon (Narcanti) fraktioniert 0.1-0.2 mg bis 2 mg max. i.v, im, intratarcheal, bis Atemdepression und Bewusstlosigkeit nachlassen  Vorsich: bei Überdosierung auslössung massiver Entzugssyndrome  Vorstellung in einer med. Notaufnahme 
  • Antipsychotika induzierte Syndrome EPS  - frühdyskinesien  - Akatisie  - Parkinsonoid und Spätdyskinesien  MNS  -schwerkranker Pat, Fieber, Rigor, Akatisie, Bewusstseinstörung, Leukozytose, CK-Erhöhung: Lebensgefahr Schon bei Vd. antipsychotika absetzen und stationär einweisen Therapie Kap. 3.2.5 DD perniziöse Katatonie  NW unter Antipsychotika der 2 Gen  Stoffwechselentgleisungen- DM (z.B. Olanzapin, Clozapin)  -Agranulozytose (v.a. Clozapin)  -anderes wie z.B. Krampfanfälle, Hypotonie, Harnverhalt 
  • Zwangseinweisung fürsorglich zurückgehalten Die Entlassung aus der Unterbringung --- Im Notfall kann jeder Arzt einen Patienten bei ak. Eigen- und Fermedgef. in eine psychiatrische Klinik einweisen. Dies erfolgt meist unter Zuhilfenahme der Polizei. -> In der Klinik muss der Patient sofort von einem Facharzt untersucht werden. -> die aktute Gefaht kann nicht anderes abgewebdet-> muss der behandelnde Arzt unverzüglich einen schriftlichen Antrag auf richterliche Anordnung der Unterbringung stellen. -> Nach eingang des Antrages und ärztlichen Zeugnisses bei zuständigen Amtsgericht werden Beroffener und Behandler von einem Richter angehört, der Anschliessen über die Notwendigkeit und Dauer der Unterbringung entscheidet.  ---erfolgt durch gerichtliche Anordnung, wenn die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht mehr vorliegen. Der beh.Arzt muss dem Gericht unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn die Voraussetzungen für eine Unterbringung weggefallen sind. Das Gericht ordnet dann ggf. die Entlassung des Patienten an. 
  • Einrichtung einer Betreuung - Voraussetzungen der Betreuung NGN 1896 (S.400) - muss eine psychische Erkrankung vorliegen und dadurch kann die Person seine Angelegenheit nicht besorgen.  - einen Antarg auf Betreuung kann der Betroffene selbst stellen.  -> die Einrichtung der Betreuung erfolgt durch das Betreuungsgericht -> (n. Beazúftragung einer Gutachtenerstellung durch einen psychiatrischen Sachverständigen gehört.  in diesem GA muss der Sachverständige insb. 3 Beweisfragen beantworten       - hat der Betroffene eine psychische od. geistige KH?       - kann der Betroffene seine Angelegenheiten ganz od. tw. nicht erledigen       - ist für die Unfähigkeit der Besorgung der Angelegenheiten die Erkrankung ursächlich ?  (im GA noch über Ressourcen, Aufgabekreis). Aufgabekreis, das Gericht i.d.R. den Betroffenen persönlich Anhören 
  • Art. 1904 BGB ...bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichtes, wenn die Begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Massnahme sirbt od. einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ausnahme- Notfall Intervention 
  • Einwilligungsvorbehalt 1903 BGB Wenn ein Gericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnet, so bedarf der Betreute für Willenerklärungen, die er in dem entsprechenden Bereich abgibt, der Zustimmung seines Betreuers. 
  • Eine Unterbringung psychisch Kranker nach dem Betreuungsrecht kann nur zwei Zwecken erfolgen (Paragr. 1906 BGB) s. 402 eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil:  -Selbstgefärhdung  -zum Zwecke einer notwendigen ärztl. Untersuchung, Behandlung od. eines sonstigen Eingrifft, wobe die drohenden Gefahren immer nur Lebens- od. gesundheitliche Riskien betreffen.  (bei Fremdgefährdung nicht - hier müssen die Landes Psych-KG bzw. die Unterbringungsgesetze angewandt werden.)
  • Geschäftsunfähigkeit Paragr. 104 BGB Geschäftsunfähig ist 1. wer nicht das siebente LJ vollendet hat 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergeheder ist. 
  • Urteilfähigkeit Die Urteilfähigkeit im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 16): Urteilfsähigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behiderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnliche Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.
  • Urteilfähigkeit Die Urteilfähigkeit im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 16): Urteilfsähigkeit im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behiderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnliche Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln. Die Urteilfähigkeit gilt als Normalzustand.Eine Abschliessende Entscheidung über die Urteilfähigkeit wird immmer durch die Behörde (KESB oder das Gericht) getroffen. Die Beurteilung der Urteilfähigkeit erfolgt in zwei Stritte: Schritt: Zuordnung der Diagnose zu den juristischen Eingangsmerkamelen Schritt: auswirkung der Störung auf die zur Diskussion stehende Handlung, dabei müssen vier Elemente berüchsichtigt werden: Erkenntnisfähigkeit, Wertungsfähigkeit (kognitive Elemente), Willensbildung, Willenskraft (voluntative Elemente).Erkenntisfähigkeit: Die handelnde Person muss in der Lage sein, richtig zu erkennen und sich ein Bild von der Realität zu verschaffen. Wertungsfähigkeit: Fähigkeit zu rationaler Beurteilung und Vermögen, sich über die Tragweite und die Zweckmässigkeit der in Frage stehenden Handlung ein vernünftiges Urteil zu bilden.Willensbildung: Fähigkeit, aufgrund gewonnener Einsicht und eigener Motive einen nach aussen wirksamen Willen zu bilden und bei verschiedenen denkbaren Möglichkeiten eine Eintscheidung zu treffen. Willenskraft: Kraft, gemäss gewonnener Einsicht und eigenem Willen zu handeln, das heisst auch über die Fähigkeit zu verfügen, dem Versuch einer fremden Willensbeeinflussung in normaler Weise Wiederstand zu leisten. Bewertung der vier Elemente: Falls eines der vier Elemente fehlt ist die Person nicht fähig, sich ein eigenes Urteil zu bilden.  -       Aufgrund der bei der Explorandin bestehenden deutliche Einschränkungen im Bereich vom Gedächtnis, Konzentration und bei krankheitsbedingt fehlender Wahrnehmung der eigenen Krankheit konnte eine Erkenntinisfähigkeit ausgeschlossen werden. Die krankheitsbedingte fehlende Wahrnehmung der eigenen Krankheit: die Explorandin sei skeptisch ob es bei ihr eine dissoziative Amnesie handelt. Sie jedoch nicht ganz sicher, ob das bei ihr vorliegende Krankheitsbild tatsächlich zu denn bisher gelesenen Beschreibungen passe. -       Eine Wertungsfähigkeit kann bei der Explorandin aufgrund von einer hochgradigen affektiven Beeinflussung der Beurteilung durch ständig andauernde Angst eingeschränkt werden. -       Die Willensbildung ist bei der Explorandin bei fehlendem Zugang zu den emotionalen Aspektenk der zu treffenden Entscheiden (Affektarm: Mimik, Gestik und Zeichen von Emotionen fast ganz fehlen, ein starrer Blick)  eingeschränkt.-       Die Willenskraft ist bei Explorandin bei einer hochgradigen Ambivalenz fraglich sowie bei einer ausgeprägten Antriebshemmung (depressive Reaktionsneigung, fast ständige Müdigkeit am Tag). Die Ambivalenzt zeigt sich bei der Explorandin in den folgenden Lebenssituationen: Sie hat sich unfähig gezeigt, einen geforderten Beleg ins Sozialamt zu bringen, wobei sie für eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sich selber eingesetzt hat. Die Explorandin wolle nach Polen ziehen, deswegen habe sie sich an vielen Stellen beworben, wobei sie die Bewerbungen nicht zeigen könnte und den Ort auch nicht näher bezeichnen könnte. Eine hochgradie Ambivalenz zeigt sich bei der Explorandin beim kompeletten Ausblenden einer Möglichkeit für eine Therapie in ihrer Muttersprache ins Heimatland zurückzukehren mit der Begründung, dass sie in Ungarisch nicht mehr kommunitieren könne.  Zusammenerfasst kann eine Urteilsunfähigkeit der Explorandin bei alle vier fehlende Elemente (Erkenntnisfähigkeit, Wertungsfähigkeit, Willensbildung, Willenskraft) aufgesprochen werden.